gesetzlich in der Mitte eines Dreimonatszeitraums (zum 15.)?

5 Antworten

In der Mitte eines 3-Monatszeitraums heisst, dass du nicht unbedingt für ein Quartal, sondern eben für jeden anderen beliebigen 3-Monatszeitraum zur Zahlung herangezogen werden kannst. Also z. B. für den ersten 3- Monatszeitraum von November bis Januar. Der Fälligkeitstermin für die Zahlung ist dann der 15. Dezember. Danach zahlst du wieder im März, Juni und September, jeweils zum 15. des Monats.

Letztlich hängt der für dich gültige Zeitraum von deinem Anmeldetermin ab. Dabei kann es sein, dass du am Anfang, weil die Verarbeitung deiner Anmeldung zu lange gedauert hat, für die ersten 4 Monate zahlst, danach aber alle 3 Monate.

Wenn du wenig Ärger haben willst, solltest du die SEPA-Lastschrift erlauben. Dann musst du dich nicht alle 3 Monate um die Überweisung kümmern. Sollte etwas falsch laufen, kannst du immer innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen. Du kriegst, wenn du im Recht bist auch immer dein Geld automatisch zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann zahlst du nicht im Voraus sondern jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Zahlst du beispielsweise ab November, wird der Beitrag für die Monate November, Dezember und Januar im Dezember abgebucht (am oder um den 15.), danach im März, Juni, September usw.

Du kannst Deinen Beitrag auch ganz einfach monatlich bezahlen. Bezahle einmalig einen Zweimonatsbeitrag und ab dann folgend via Dauerauftrag jeden Monat 17,50 Euro - so hast Du ständig gleichmäßig verteilte Kosten.

Wenn Du den Rundfunkbeitrag vom Rundfunkservice abbuchen lässt, so bucht dieser immer zur Quartalsmitte den Betrag für 3 Monate ab - bedeutet: zum 15. Februar für die Monate Januar / Februar und März.

Ja genau. Also insgesamt 4x/Jahr, nicht jeden Monat.


ja das ist das einfachste ... also jede 3 monate am 15ten

z.B. 15.2., 15.5., 15.8, 15.11.

Die Zahlung am 15.5. bezahlt den Zeitraum vom 1.4. - 30.6.