GEZ Gebühren- Bedarfsgrenze Befreiung Härtefall?

2 Antworten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Verbraucher, die keine Sozialleistungen beziehen, aber ein zu geringes Einkommen haben, können einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn ihre Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
  2. Für die Antragstellung ist ein Bescheid der Sozialbehörde notwendig. Falls das nicht möglich ist, kann der Nachweis auch anders erfolgen.
  3. Menschen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, sollten sich grundsätzlich und nicht als Härtefall von der Beitragspflicht befreien lassen.

Verbraucher Zentrale Hamburg

Bevor du herum rechnest solltet du wissen, dass du für die Befreiung wegen Härtefall zwingend einen Bescheid deines Antrags auf Sozialleistungen brauchst. Ja du musst alg2 beantragen, um einen entsprechenen Bescheid als Nachweis zu haben. Aus diesem wird sich dann vielleicht ergeben, dass du nur minimal über dem Satz liegst, wo du Leistungen bekommst.

Dieser Bescheid muss bei dem Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr hingeschickt werden. Sonst nichts. Ohne diesem Bescheid kannst du dir den Brief an den Beitragsservice sparen.

Übrigens ist es nicht erforderlich, den Bescheid per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Der Beitragsservice hat kein Interesse, irgend etwas nicht zu bearbeiten oder unter den Tisch fallen zu lassen.

Wäre ich ein Härtefall?

Das wird das Jobcenter entscheiden. Denn die prüfen deine Angaben und Einkünfte entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Und ja, deine Einkünfte von den Eltern werden auch berückschtigt, da se ja vermutlich noch unterhaltspflichtig sind.

Den Befreiungsantrag kannst du online ausfüllen unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/

Auf der ersten Seite "soziale Gründe" anklicken, auf der nächsten Seite "weitere Leistungen", und dann "aufgrund einer Einkommensüberschreitung". Das ist das Formular für den Härtefall. Anschließend das PDF ausdrucken und zusammen mit dem Bescheid vom Jobcenter hin schicken.


Paragy517 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 06:41

Aber wenn ich ALG II beantrage verfällt laut Wohngeldvertrag mein Wohngeldanspruch, das ist doch so ein schwachsinn. Dann hab ich zwar die chance da raus zu kommen aber verliere für 1-2Monate mein Wohngeld

Renick  14.11.2019, 07:59
@Paragy517

Mit Wohngeld kenne ich mich nicht so aus. Aber das würdest du doch nur verlieren, sobald die alg2 beziehst, nicht schon allein wegen dem gestellten Antrag.

Wie dem auch sei, du brauchst den Bescheid vom alg2 Antrag für ie Befreiung. Ist leider so. Ohne diesem Nachweis wird dein Härtefall Antrag abgelehnt. Der Beitragsservice hat keine Möglichkeit, die Bedürftigkeit für Sozialleistungen festzustellen, das ist Aufgabe des Jobcenters.