GEZ Gebühren- Bedarfsgrenze Befreiung Härtefall?
Hey Leute,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des GEZ Beitrages. Ich muss monatlich ja 17,50 zahlen. Nun kann man sich ja als Härtefall befreien lassen wenn die Bedarfsgrenze gemäß Regelung ALGII & Harz IV dadurch überschritten wird.
Die Regelung ist ja bei HarzIV und ALGII 416€ Einkommen. Nun ist meine Frage:
Ich bin in einer Ausbildung bei der ich knapp 400€ Netto im 3ten Lehrjahr bekomme. Letztes Jahr waren es nur 360€ und GEZ zahle ich jetzt schon knapp 1 Jahr..
Nun ist die Frage, zählt nur das als Einkommen? Von meinen Eltern bekomme ich 417€ und Wohngeld auch nochmal 126€. Das heißt ich habe ein monatliches Einkommen von 941Netto bzw. letztes Jahr 911€ Netto.
Das klingt jetzt vielleicht im ersten moment viel. Nun habe ich natürlich etliche Abgaben. Ich wohne komplett alleine, meine Eltern sind 600km weg.
Ich bezahle: 396€ Miete, 44€ Strom, 40€ Internet und jetzt 17,50€ GEZ Gebühren. Jährlich kommt meistens noch eine Rechnung von knapp 500-600€ aufgrund von Gartenarbeiten,Müllentsorgung,Straßenreinigung UND UND UND, Da ich mir kaum Geld zurücklegen kann, muss ich dann immer meine Eltern nach Geld fragen, was mir sehr unangenehm ist. Schließlich bekomme ich schon so viel von Ihnen.
Jetzt ist meine Frage. Wird vom Einkommen 911/941€ alle Ausgaben abgezogen?
Beim Wohngeld wird ja Strom Heizung etc. ignoriert. Am Ende des Monats hab ich ungefähr 400€ für mich, was unter der Grenze liegt. Und durch die Jahresrechnung der Wohnung etc. sind es vllt. sogar nur 340/350€ im Monat, da ich den Rest zurücklegen muss, sonst kann ich meine Rechnung nicht bezahlen. (Zudem gibt es ja immer etwas was mal kommen kann. (Irgendwelche Rechnung, sei es Feuermelderwartung oder sonst irgendwas)
Meine Ausbildung ist für Berufsausbildungsbeihilfe nicht berechtigt und alle anderen Sachen habe ich bereits probiert, es würde nur die Härtefallregelung in Frage kommen. Aber bevor ich jetzt Einschreiben mit Rückschreiben für 10€ dort zur ARD schicke frage ich lieber erst einmal hier nach. Finde es unfair, das leute die mehr Geld haben, auch befreit werden, nur weil sie Sozialleistung beziehen, die ich aufgrund meiner Ausbildung nicht erhalte, oder weil Wohngeld nicht anerkannt wird.
Wäre ich ein Härtefall?
Bitte spart euch die Kommentare mit: es gibt leute die haben es viel viel schlechter. Mir geht es jetzt nur ums Gesetz und ob das in Frage kommt.
2 Antworten
Das Wichtigste in Kürze
- Verbraucher, die keine Sozialleistungen beziehen, aber ein zu geringes Einkommen haben, können einen Härtefallantrag beim Rundfunkbeitragsservice stellen, wenn ihre Einkünfte pro Monat nicht um mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
- Für die Antragstellung ist ein Bescheid der Sozialbehörde notwendig. Falls das nicht möglich ist, kann der Nachweis auch anders erfolgen.
- Menschen, die Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, sollten sich grundsätzlich und nicht als Härtefall von der Beitragspflicht befreien lassen.
Verbraucher Zentrale Hamburg
Bevor du herum rechnest solltet du wissen, dass du für die Befreiung wegen Härtefall zwingend einen Bescheid deines Antrags auf Sozialleistungen brauchst. Ja du musst alg2 beantragen, um einen entsprechenen Bescheid als Nachweis zu haben. Aus diesem wird sich dann vielleicht ergeben, dass du nur minimal über dem Satz liegst, wo du Leistungen bekommst.
Dieser Bescheid muss bei dem Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr hingeschickt werden. Sonst nichts. Ohne diesem Bescheid kannst du dir den Brief an den Beitragsservice sparen.
Übrigens ist es nicht erforderlich, den Bescheid per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Der Beitragsservice hat kein Interesse, irgend etwas nicht zu bearbeiten oder unter den Tisch fallen zu lassen.
Wäre ich ein Härtefall?
Das wird das Jobcenter entscheiden. Denn die prüfen deine Angaben und Einkünfte entsprechend der Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Und ja, deine Einkünfte von den Eltern werden auch berückschtigt, da se ja vermutlich noch unterhaltspflichtig sind.
Den Befreiungsantrag kannst du online ausfüllen unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/
Auf der ersten Seite "soziale Gründe" anklicken, auf der nächsten Seite "weitere Leistungen", und dann "aufgrund einer Einkommensüberschreitung". Das ist das Formular für den Härtefall. Anschließend das PDF ausdrucken und zusammen mit dem Bescheid vom Jobcenter hin schicken.
Mit Wohngeld kenne ich mich nicht so aus. Aber das würdest du doch nur verlieren, sobald die alg2 beziehst, nicht schon allein wegen dem gestellten Antrag.
Wie dem auch sei, du brauchst den Bescheid vom alg2 Antrag für ie Befreiung. Ist leider so. Ohne diesem Nachweis wird dein Härtefall Antrag abgelehnt. Der Beitragsservice hat keine Möglichkeit, die Bedürftigkeit für Sozialleistungen festzustellen, das ist Aufgabe des Jobcenters.
Aber wenn ich ALG II beantrage verfällt laut Wohngeldvertrag mein Wohngeldanspruch, das ist doch so ein schwachsinn. Dann hab ich zwar die chance da raus zu kommen aber verliere für 1-2Monate mein Wohngeld