Vollstreckungsankündigung GEZ gleich negativer Schufa?
Hallo
Aus gesundheitlichen Gründen war ich 2 Jahre lang im Leistungsbezug beim Jobcenter.
Dort hatte ich zs mit der Rehaberaterin mich von der GEZ befreien lassen..
Als Mahnungen kamen habe ich dies erneut getan.
Da ich mittlerweile seit 3 Monaten Gott sei Dank wieder Arbeiten kann zahle ich natürlich auch wieder kommende Beiträge.
Am 26. August hatte man nach einer Mahnung eine Mahnsperre bis zum 15.12 veranlassen wollen.
Damit das Jobcenter eine genaue Übersicht der Zeiträume übermitteln kann.
Jedoch bekam ich eben eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse über EUR 390 für den Bescheid vom 02.02.2018!
Auf Anfrage bei der GEZ hieß es da lief was verkehrt da die Kollegin das Gespräch zwar vermerkte aber die Mahnsperre nicht einbuchte.
Ich solle die Stadtkasse um Aufschiebung bitte dass die GEZ dies nach Eingang der erneuten Unterlagen des Jobcenters klären kann.
Nur leider erreiche ich bei der Stadt keinen mehr.
Nun habe ich Bangel ob ich wegen der Vollstreckungsankündigung mit 7 Tagesfirst einen negativen Schufa habe
Die Dame am Telefon vom Beitragsservice wusste es nicht genau aber denkt nein.
Kennt sich da jemand aus?
3 Antworten
Von einer Vollstreckungsankündigung alleine gibt es keine Mitteilung an die Schufa.
Bis zur tatsächichen Vollstreckung dauert es von der Ankündigung an meist mehrere Wochen. Du hast also Zeit die Sache noch auf die richtige Schiene zu setzen. Wende dich an die Stadtkasse und weise Ihnen nach, dass du für die vom Bescheid vom 2.2.2018 betroffenen Zeiträume eine Befreiung hast.
Hast du dafür noch keine Befreiung, so beantrage sie beim Beitragsservice rückwirkend. Auch dann wird die Vollstreckung eingestellt. Du hast es offensichtlich versäumt, damals gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen bzw. für den Zeitraum eine Befreiung zu beantragen.
Eine Vollstreckung taucht zu 99% in der Schufa auf.
Und was die rückwirkende Forderung angeht teile den Herrschaften mit dass du die Sache einem Anwalt übergeben wirst, wenn sie weiter so "schlafen"
Beim Sozialgericht bekommste kostenlos geholfen
Wenn Du während des Zeitraumes, für den jetzt ein Rundfunkbeitrag gefordert wird, im Leistungsbezug warst, so kannst Du selbst rückwirkend einen Antrag auf Befreiung stellen:
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.