Muss ich Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn meine Eltern davon befreit sind und ich im selben Haushalt wohne?

8 Antworten

Im Grunde heißt es einen Beitrag pro Haushalt egal wie viele darin wohnen. Weil Rundfunk kann man ja immer empfangen.

Wenn beide nicht zahlen müssen, wird der nächst möglich Kunde herangezogen in der gleichen Wohnung, das wärst dann du. Also nach denen müsstest du zahlen, auch wenn du nicht willst dass andere Rundfunk sehen sollen oder du keine Geräte hast.

Gesetz ist Gesetz und bisher kam auch keiner drum herum außer offiziell Befreite.

Du kannst natürlich deine Spiele mit denen treiben und die Beitragsnummer deiner Eltern schicken.


Mugiwara88 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 10:00

Danke für die Antwort. Inwiefern Spiele treiben?🙄

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Wepster  16.03.2020, 10:03
@Mugiwara88

Naja boykottieren und so...ich mein ja nur...ich vesuche auch drum herum zu kommen, habe schon geklagt, sollte schon gepfändet werden, und habe eben kein TV und höre auch seltenst Autoradio...nutze also kaum die ÖRR-Medien. Von daher ungerecht in diesem Sinne. Cheers*

Wenn die nicht wüssten dass du da wohnst, wärste vermutlich befreit, also wenn du dich nicht beim EWM melden würdest, was aber eine Ordnungswidrigkeit bedeutet.

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Mugiwara88 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 10:10
@Wepster

Ach so, ja am Ende wäre man dann in einer schlimmeren Lage als wenn man das melden würde...so nervig wie diese „Beiträge“ auch sind komme ich leider nicht so drum herum in meiner Situation, aber trotzdem danke für deine Antwort 👍🏾

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Ja musst du, weil diese Befreiung deiner Eltern nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gilt, weil man im Regelfall nach dem SGB - ll nur unter 25 noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern gehören kann, ab 25 bildest du deine eigene BG - im Haushalt deiner Eltern und musst dann den Beitrag für den Haushalt zahlen, wenn du nicht selber Anspruch auf ALG - 2 hast, auch wenn es nur in Form einer Aufstockung wäre.


Guenimert  05.03.2023, 17:16

Hallo Isomatte, entschuldigen Sie die Störung aber was ist, wenn das unter 25 jährige Kind sein eigenes Geld verdient? Ist das Kind in diesem Fall immer noch befreit? Ich musste damals die Rundfunkgebühren nicht zahlen obwohl ich ein eigenes Einkommen hatte und somit aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter raus war. Echt kompliziert. Ich hoffe Sie können mich diesbezüglich aufklären.

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isomatte  05.03.2023, 17:35
@Guenimert

Wenn ich die Informationen des Beitragsservice richtig verstanden habe, ist da keine Rede von Einkommen der Kinder.

Diese müssen nur unter 25 sein und dann sollte die Befreiung auch für Kinder unter 25 gelten, auch wenn sie durch eigenes anrechenbares Einkommen ihren Bedarf selber decken können und die Eltern für das Kind keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalten.

Ab 25 bildet dann das Kind im Haushalt der Eltern so oder so seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft, ob nun genug anrechenbares Einkommen vorhanden ist oder nicht.

Wenn nicht, müsste das Kind einen eigenen Antrag beim Jobcenter stellen und würde da entweder seinen vollen Bedarf bekommen, oder wenn Einkommen vorhanden ist dann nur eine Aufstockung, wenn mit dem anrechenbarem Einkommen der Bedarf nicht gedeckt werden könnte.

Dann würde das Kind seinen eigenen Nachweis über Leistungen vom Jobcenter erhalten und müsste dann einen Antrag auf eigene Befreiung stellen und diesen Nachweis erbringen.

Sollte das Kind ab 25 seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, dann müsste das Kind den Beitrag für die Wohnung zahlen.

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Bin über 25 und habe eine Beschäftigung.

Aus diesem Grund bist Du verpflichtet die Rundfunkgebühren zu bezahlen...


Mugiwara88 
Beitragsersteller
 16.03.2020, 10:01

Danke! Echt nervig diese „Beiträge“

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Soweit ich weiß muss der Haushalt wegen dir nun GEZ bezahlen, ja. Falls du Azubi bist kommt ihr eventuell drum herum. Schau mal auf deren Internetseite. Hatte dieses Problem schon in etlichen WGs. Es geht leider nicht nach Einkommen sondern nach Beschäftigungsstatus.


isomatte  16.03.2020, 10:13

Auch wegen Einkommen kann man in einem Härtefall davon befreit werden.

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EinNachtfuchs  16.03.2020, 11:21
@isomatte

Ist das so? Dann Irre ich mich. Dann muss ich persönlich mal nachfragen. Über die Jahre läppert sich das

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isomatte  17.03.2020, 05:23
@EinNachtfuchs

Ist es !

Wenn man Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum ist und das benötigte Mindesteinkommen erzielt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, dann bestünde die Möglichkeit vorrangig Wohngeld zu bekommen, bevor dann nachrangige Sozialleistungen wie ALG - 2 ( Hartz - lV ) in Betracht kommen würden, wo man dann eine Befreiung erhalten würde.

Nur beim Wohngeld muss man den Rundfunkbeitrag selber zahlen !

Hat man aber mit seinem Einkommen inkl.Wohngeld und nach Zahlung des monatlichen Beitrags von derzeit noch 17,50 € weniger als einem beim Bezug von ALG - 2 bleiben würde, könnte man diesen Antrag ( Härtefall ) stellen.

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Die Befreiung deiner Eltern gilt nur für Kinder unter 25 Jahren in der gleichen Wohnung. Da du älter bist und selbst keinen Befreiungsgrund geltend machen kannst, musst du jetzt den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung