Rundfunkbeitrag bezahlen nur als meldeadresse?

4 Antworten

Du hast zwar nicht für Deine Nebenkosten gezahlt, was ja auch - grundsätzlich - richtig ist. Aber wenn Du keine Bescheinigung vom Vermieter vorgelegt hast (hast Du anscheinend nicht, denn "... demnach war die Adresse meiner Schwester ein Nebenwohnsitz"), dann hast Du doch auch nicht für Deine Hauptadresse gezahlt (hast Du jedenfalls nicht erwähnt). Und zumindest das müsstest Du zahlen. Also überweise der ehemals GEZ zähneknirschend den Betrag und - wie schon gesagt wurde - sprich mit Deiner Schwester zumindest über einen Anteil an der Summe.

Da deine Schwester zwar gemeldet war, aber nicht gezahlt hat, bist du nun als weitere dort gemeldete Person in der Haftung. Du musst zahlen, weil du den Gegenbeweis, dass du tatsächlich nicht dort, sondern bei deiner Oma gewohnt hast, nicht liefern kannst. Du müsstest dem Beitragsservice nämlich durch eine andere Meldebescheinigung beweisen, dass du dort gar nicht gewohnt hast. Du musst also zahlen. Sowas passiert leider, wenn man beim Meldeamt falsche Angaben macht.

Du könntest dich grundsätzlich zwar auch für die Vergangenheit nachträglich befreien lassen. Dafür bräuchtest du aber für die maßgebliche Zeit eine Bescheinigung über den Bezug einer staatlichen Sozialleistung mit Einkommens- und Vermögensprüfung (z. B. ALG II oder BAföG).

Eine Befreiung, weil es sich nur um deinen Nebenwohnsitz gehandelt hat, kannst du schon deshalb nicht nachträglich beantragen, weil du ja für keine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag bezahlt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

vwbufu12 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 18:34

Als ich nach der Trennung von meiner Ex aus Oldenburg zurück nach Cuxhaven gezogen bin, war ich eine Zeit lang Arbeitslos, ich hatte eine zertrümmerte Hand und war ca von August bis Juni nicht Arbeitsfähig also ALG 1, wenn ich mir eine Bescheinigung hole und diese bei der ehemals GEZ einreichen, werde ich von dem Beitrag befreit obwohl ich keine Befreiung beantragt habe?

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gorbi210  14.10.2019, 23:15
@vwbufu12

Leider wirst du nicht befreit werden, weil es sich bei einer ALG I-Leistung nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt.

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Wenn du bei der Oma nicht gemeldet warst, obwohl du dich überwiegend oder ausschließlich dort aufgehalten hast, hast du gegen Meldegesetz verstoßen.

Demzufolge kann die Wohnung deiner Schwester keine Nebenwohnung sein, sondern war für die Meldebehörde dein Hauptwohnsitz. Für eine Befreiung der Rundfunkgebühren wäre es vermutlich an der Bescheinigung gescheitert (Einzugsdatum und Meldebestätigung für Haupt/- und Nebenwohnung).

Ich würde bezahlen und dich in irgendeiner Form mit deiner Schwester einigen, wann und wie sie dir den Betrag wieder erstattet.

Mehrere Schuldner haften gemeinsam.


vwbufu12 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 17:47

Die Hauptadresse, war noch wieder eine andere, die Dame beim Bürgerbüro sagte mir ich bräuchte für die Abmeldung der Hauptadresse eine Bescheinigung vom Vermieter um die Hauptadresse abzumelden, demnach war die Adresse meiner Schwester ein Nebenwohnsitz. Aber wie gesagt, keine Befreiung beantragt

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kabbes69  12.10.2019, 18:08
@vwbufu12

und warum hat die Oma nicht bestätigt, dass du bei ihr eingezogen bist? = Wohnungsgeberbescheinigung.

Eine Be­freiung ist grund­sätzlich rück­wir­kend zum 18. Juli 2018 mög­lich, sofern die Voraus­setzungen zu diesem Zeit­punkt bereits vor­lagen.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html#ist_eine_befreiung_auch_rueckwirkend_moeglich

Voraus­sichtlich ab November 2019 wird der Beitrags­service das Befreiungs­ver­fahren an­passen. Die Beitrags­be­freiung für Neben­wohnungs­in­haber ist dann nur noch ab dem Monat mög­lich, in dem der Be­freiungs­antrag ge­stellt wird.
Inhaber von Neben­wohnungen, die bis­lang keinen Befreiungs­antrag für ihre Neben­wohnung ge­stellt haben, sollten dies daher bis spätestens Ende Oktober 2019 nach­holen, um noch von den der­zeitigen Be­freiungs­re­gelungen zu pro­fi­tieren.
Für die Zeit vor dem 18. Juli 2018 ist eine Be­freiung außer­dem für die­jenigen In­haber von Neben­wohnungen möglich, die in dieser Sache Wider­spruch oder Klage ein­ge­reicht haben, über die noch nicht rechts­räftig ent­schieden wurde.  > zurück zur Fragenübersicht

Ob es dir etwas bringt, da der Hauptschuldner insolvent ist, kann ich nicht beurteilen.

Ebensowenig wie ich beurteilen kann, ob es dein Problem größer oder kleiner macht (wer hat in deinem Hauptwohnsitz die Gebühr bezahlt, was wird derjenige auf Nachfrage über deinen Aufenthalt sagen...)

Deine Entscheidung......

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allerdings war meine Melde Adresse die meiner Schwester

Und nur das zählt in dem Fall. Dein Problem, wenn Du da getrickst hast.