Rundfunkbeitrag bezahlen nur als meldeadresse?
Hallo,
Ich bin damals von Oldenburg NACH Cuxhaven gezogen ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Wohnung und bin zu meiner Oma gezogen allerdings war meine Melde Adresse die meiner Schwester.
Nun folgendes : Meine Schwester hat die Gebühr von August 2018 bis September 2019 nicht gezahlt, selbständigkeit - Insolvenz.
Nun soll ich 235,50€ bezahlen obwohl das nur mein Nebenwohnsitz war, dafür habe ich aber damals keine Befreiung beantragt.
Also was soll ich nun machen? Den Beitrag zahlen obwohl nur meine Post dahin gegangen ist? Schwester ist nun in der Insolvenz und reintheoretisch ist das ja ihr Beitrag da es ihr Hauptwohnsitz war, die kommen aber bei mir an und sagen, ich solle es zahlen da der Beitrag nicht gezahlt wurden ist.
Bin echt ratlos und die ganze Situation regt mich super auf.
4 Antworten
Du hast zwar nicht für Deine Nebenkosten gezahlt, was ja auch - grundsätzlich - richtig ist. Aber wenn Du keine Bescheinigung vom Vermieter vorgelegt hast (hast Du anscheinend nicht, denn "... demnach war die Adresse meiner Schwester ein Nebenwohnsitz"), dann hast Du doch auch nicht für Deine Hauptadresse gezahlt (hast Du jedenfalls nicht erwähnt). Und zumindest das müsstest Du zahlen. Also überweise der ehemals GEZ zähneknirschend den Betrag und - wie schon gesagt wurde - sprich mit Deiner Schwester zumindest über einen Anteil an der Summe.
Da deine Schwester zwar gemeldet war, aber nicht gezahlt hat, bist du nun als weitere dort gemeldete Person in der Haftung. Du musst zahlen, weil du den Gegenbeweis, dass du tatsächlich nicht dort, sondern bei deiner Oma gewohnt hast, nicht liefern kannst. Du müsstest dem Beitragsservice nämlich durch eine andere Meldebescheinigung beweisen, dass du dort gar nicht gewohnt hast. Du musst also zahlen. Sowas passiert leider, wenn man beim Meldeamt falsche Angaben macht.
Du könntest dich grundsätzlich zwar auch für die Vergangenheit nachträglich befreien lassen. Dafür bräuchtest du aber für die maßgebliche Zeit eine Bescheinigung über den Bezug einer staatlichen Sozialleistung mit Einkommens- und Vermögensprüfung (z. B. ALG II oder BAföG).
Eine Befreiung, weil es sich nur um deinen Nebenwohnsitz gehandelt hat, kannst du schon deshalb nicht nachträglich beantragen, weil du ja für keine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag bezahlt hast.
Wenn du bei der Oma nicht gemeldet warst, obwohl du dich überwiegend oder ausschließlich dort aufgehalten hast, hast du gegen Meldegesetz verstoßen.
Demzufolge kann die Wohnung deiner Schwester keine Nebenwohnung sein, sondern war für die Meldebehörde dein Hauptwohnsitz. Für eine Befreiung der Rundfunkgebühren wäre es vermutlich an der Bescheinigung gescheitert (Einzugsdatum und Meldebestätigung für Haupt/- und Nebenwohnung).
Ich würde bezahlen und dich in irgendeiner Form mit deiner Schwester einigen, wann und wie sie dir den Betrag wieder erstattet.
Mehrere Schuldner haften gemeinsam.
Die Hauptadresse, war noch wieder eine andere, die Dame beim Bürgerbüro sagte mir ich bräuchte für die Abmeldung der Hauptadresse eine Bescheinigung vom Vermieter um die Hauptadresse abzumelden, demnach war die Adresse meiner Schwester ein Nebenwohnsitz. Aber wie gesagt, keine Befreiung beantragt
und warum hat die Oma nicht bestätigt, dass du bei ihr eingezogen bist? = Wohnungsgeberbescheinigung.
Eine Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen.
Voraussichtlich ab November 2019 wird der Beitragsservice das Befreiungsverfahren anpassen. Die Beitragsbefreiung für Nebenwohnungsinhaber ist dann nur noch ab dem Monat möglich, in dem der Befreiungsantrag gestellt wird.
Inhaber von Nebenwohnungen, die bislang keinen Befreiungsantrag für ihre Nebenwohnung gestellt haben, sollten dies daher bis spätestens Ende Oktober 2019 nachholen, um noch von den derzeitigen Befreiungsregelungen zu profitieren.
Für die Zeit vor dem 18. Juli 2018 ist eine Befreiung außerdem für diejenigen Inhaber von Nebenwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, über die noch nicht rechtsräftig entschieden wurde. > zurück zur Fragenübersicht
Ob es dir etwas bringt, da der Hauptschuldner insolvent ist, kann ich nicht beurteilen.
Ebensowenig wie ich beurteilen kann, ob es dein Problem größer oder kleiner macht (wer hat in deinem Hauptwohnsitz die Gebühr bezahlt, was wird derjenige auf Nachfrage über deinen Aufenthalt sagen...)
Deine Entscheidung......
allerdings war meine Melde Adresse die meiner Schwester
Und nur das zählt in dem Fall. Dein Problem, wenn Du da getrickst hast.
Als ich nach der Trennung von meiner Ex aus Oldenburg zurück nach Cuxhaven gezogen bin, war ich eine Zeit lang Arbeitslos, ich hatte eine zertrümmerte Hand und war ca von August bis Juni nicht Arbeitsfähig also ALG 1, wenn ich mir eine Bescheinigung hole und diese bei der ehemals GEZ einreichen, werde ich von dem Beitrag befreit obwohl ich keine Befreiung beantragt habe?