Hallo

Aus gesundheitlichen Gründen war ich 2 Jahre lang im Leistungsbezug beim Jobcenter.

Dort hatte ich zs mit der Rehaberaterin mich von der GEZ befreien lassen..

Als Mahnungen kamen habe ich dies erneut getan.

Da ich mittlerweile seit 3 Monaten Gott sei Dank wieder Arbeiten kann zahle ich natürlich auch wieder kommende Beiträge.

Am 26. August hatte man nach einer Mahnung eine Mahnsperre bis zum 15.12 veranlassen wollen.

Damit das Jobcenter eine genaue Übersicht der Zeiträume übermitteln kann.

Jedoch bekam ich eben eine Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse über EUR 390 für den Bescheid vom 02.02.2018!

Auf Anfrage bei der GEZ hieß es da lief was verkehrt da die Kollegin das Gespräch zwar vermerkte aber die Mahnsperre nicht einbuchte.

Ich solle die Stadtkasse um Aufschiebung bitte dass die GEZ dies nach Eingang der erneuten Unterlagen des Jobcenters klären kann.

Nur leider erreiche ich bei der Stadt keinen mehr.

Nun habe ich Bangel ob ich wegen der Vollstreckungsankündigung mit 7 Tagesfirst einen negativen Schufa habe

Die Dame am Telefon vom Beitragsservice wusste es nicht genau aber denkt nein.

Kennt sich da jemand aus?