Wer ist unter 18, wohnt in einer eigenen Wohnung, wer zahlt den Rundfunkbeitrag?

5 Antworten

ich hab damals alleine gelebt mit 17 und ich hatte eine eigene wohnung und ich habe nichts bezahlt

aber heute nach vielen jahren ^^ siehts anders aus

dann ist es pflicht

man beachte ich war mit 17 also unter 18 unter Jugendamt das könnte eine rolle gespielt haben wieso ich nichts bezahlt habe damals in meiner alten Wohnung


Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 08:41

dann hat das jugendamt bezahlt? welches jahr war das?

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JiggisFrage  30.09.2019, 08:43
@Wepster

2013 müsste es sein glaub ich / ich hatte sogar ab diesem zeitpunkt zu meinem 17 lebensjahr die "erlaubnis" mein geld selber einzuteilen also bekam ich 420Euro

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Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 09:14
@JiggisFrage

okay, tja nun wer hat das gezahlt? :D
- Seit 2013 ist das ja mit dem Beitrag so.

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JiggisFrage  30.09.2019, 09:17
@Wepster

ich weiß es echt nicht ^^ ? ich weiß nur das ab 18 ich immer zahlen musste und
die ganzen papiersachen gingen damasl über mein vormundschaft vom jugendamt da ich keine eltern hatte

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Bewohnt ein nicht Volljähriger allein eine Wohnung, so schuldet er keinen Rundfunkbeitrag.

Wohnt er mit einem Volljährigen zusammen, muss dieser zahlen.

Der Grundsatz eine Wohnung - ein Beitrag hat eben, wie jeder Grundsatz, Ausnahmen. Das ist z. B. auch der Fall, wenn ein Volljähriger, der alleine ein Wohnung bewohnt, von der Beitragspflicht befreit ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 20:13

Danke. Was hat denn das Alter damit zu tun den Rundfunk zu finanzieren, zu nutzen und anderen zur Verfügung zu halten? Der ÖRR produziert doch auch Kindersendungen und strahlt über die Landesgrenzen hinaus.

Es müssten voel mehr Menschen belangt werden!

Da sind noch einige Ausnahmen in den Grundsätzen.

Nicht zuletzt die Mehrbelastung eines Singlehaushaltes gegenüber einer Großfamilie. Okay das ist jetzt nur ungerecht aber eine Ausnahme. Familienpolitik ankurbeln, doch eine Wohnung mit einem Partner zu nehmen weil es tatsächlich günstiger wäre, den Beitrag zu aufzuteilen?

Quote:

"Das ist z. B. auch der Fall, wenn ein Volljähriger, der alleine ein Wohnung bewohnt, von der Beitragspflicht befreit ist"

WENN bestimmte Dinge gegeben sind wie Arbeitslosigkeit oder andere erhaltene Staatsleistung.

Das deckt sich aber nicht mit einer gleichen Belastung der Bevölkerung, wo ALLE Rundfunk beziehen können aber nicht jeder zahlt. Auch das Ausland bezieht deutschen Rundfunk, teilweise finanzieren wir also auch die Medien für alle außerhalb Deutschland.

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gorbi210  02.10.2019, 09:00
@Wepster

Nur derjenige, der volljährig ist, ist auch geschäftsfähig und kann rechtswirksam Handlungen selbst vornehmen und in Anspruch genommen werden.

Natürlich kann man sich eine andere Regelung vorstellen, z. B. eine Kopfpauschale. Das wäre aber ungeheurer Verwaltungsaufwand und wäre damit teurer. Auch würde es Familien viel härter treffen, die ohnehin schon eine höhere Kostenbelastung mit ihren Kindern haben. Jedenfalls ist es gerechter als vorher, wo es ca. 15% Schwarzseher gegeben hat.

Ins Ausland reicht der Arm des deutschen Gesetzes nicht; der Gesetzgeber kann insoweit gar keine Regelungen zur Inanspruchnahme treffen. Und im Übrigen werden die deutschen Programme im Ausland ganz überwiegend von deutschen Touristen gesehen. Und schließlich wird der deutsche Auslandsrundfunk, das ist der Deutschlandfunk, ausschließlich aus Steuermitteln gezahlt und eben nicht aus dem Rundfunkbeitrag.

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Wepster 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 14:07
@gorbi210

Ja ist klar, dass dieses Konstrukt durch die bloße Existenz auch gewisse Ansprüche hat die man verteidigen möchte. Pro-Kopf muss ja nicht sein. Ich bin jetzt auch nicht konkret gegen den ÖRR jedoch liegt für den Bürger hier einiges im argen...immernoch...seit so vielen Jahren.

Wer sehen will kann doch zahlen, wer nicht will zahlt nicht, doch das deckt sich nicht mit der öffentlichen Nutzungsmöglichkeit. Und leider ist das keine Grundversorgung was der ÖR anbietet. Alles Unterhaltung die man nicht braucht und wäre die weg, wäre es deutlich günstiger für Singlehaushalte. Das Argument zielt genau in die Richtung der sogenannten kleineren Übel der Nichtnutzer die benachteiligt sind, weil diese zahlen müssen ohne zu nutzen, was sich aber an die konkrete Nutzung bindet und nicht an die Möglichkeit, denn diese hat jeder, trotz dass nicht jeder zahlt.

Den letzten Absatz habe ich nicht verstanden. Seit wann wird der, und aus welchen Steuermittlen wird, der Auslandsfunk bezahlt? Sorry für das leichte Off-Topic hier.

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gorbi210  09.10.2019, 17:02
@Wepster

Also der deutsche Auslandsrundfunk wird aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amtes bezahlt. Diese werden ihm vom Deutschen Bundestag zugewiesen.

Dagegen ist der hier in Deutschland zu sehende und zu hörende ÖRR allein Ländersache, weshalb alle ihn betreffenden Regelungen in Staatsverträgen zwischen allen 16 Bundesländern getroffen wurden. Durch Zustimmung aller 16 Landesparlamente werden die Regelungen dann zu Gesetzen, die dann für alle Bundesbürger gelten.

Da wird einerseits klar, dass in der Politik über fast alle Parteigrenzen (Ausnahme AFD) hinweg eine ziemliche Einigkeit bezüglich des ÖRR besteht und andererseits, dass es ziemlich schwierig ist, da etwas zu ändern. Selbst wenn ein Land sich etwas anderes vorstellt, kann es das nicht gegen die anderen Länder durchsetzen.

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5nach12  30.09.2019, 17:25
Der Grundsatz eine Wohnung - ein Beitrag hat eben, wie jeder Grundsatz, Ausnahmen.

Der Grundsatz ist eh das hinterletzte. Dass einer der unzähligen Intendanten, die ne viertel Mille im Jahr bekommen soviel zahlen müssen wie z.B . eine Alleinerziehende Mutti 3 Euro überm Existenzminimum ist schon voll korrekt.

Wer sich das ausgedacht hat, der müsste vom Blitz beim Sch**ßen getroffen werden und zwar täglich... :D

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Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 20:14
@5nach12

Härtefallregelungen sind aber vorhanden. In dem Fall muss Mutti einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.

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jeder " Haushalt " zahlt, wohnen mehrere in einem Haushalt fällt nur eine Gebühr an (1x mtl.), d.h. aber auch, wenn du nicht angemeldet bist, also beim Einwohnermeldeamt, dann gibt es auch keine Anmeldung beim Rundfunk, weil deine Daten vom Einwohnermeldeamt an die weitergeleitet werden... hier wird eine Ausnahme gemacht beim Datenschutzgesetz... sonst kommen die ja nicht an deine Daten..

Der, der als Mieter im Mietvertrag ist zahlt.

Das kann ja kein Minderjähriger sein.


Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 08:40

Dann zahllen aber Eltern zwei Beiträge?

Dann stimmt die Aussage "eine Wohnung ein Beitrag" nicht ganz bzw. "jeder Erwachsene zahlt nur einen Beitrag"...?!?!?!?!?

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Munga01  30.09.2019, 08:57
@Wepster

Dort steht nicht "jeder Erwachsene zahlt nur einen Beitrag", sondern dass dieser Beitrag pro Wohnung fällig wird.

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Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 09:13
@Munga01

Wäre es so müssten Kinder zahlen. Dem ist aber nicht so. Also muss typisiert werden, und das geht nur für Personen ab 18 ergo Erwachsene.

Auf rundfunkbeitrag.de heißt es:
"Eine Wohnung zahlt einen Rund-Funk-Beitrag"...was natürlich nicht stimmen kann. Der Bewohner zahlt und der ist "meistens" über 18. Würde also im Mietvertrag ein Elternteil stehen hätte der Eltern teil eine "Zweitwohnung"...dazu siehe unten, müsse er nicht zahlen.

"Wer zwei Wohnungen hat, muss nicht doppelt zahlen" - Az. 1 BvR 1675/16 - https://www.pnp.de
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Munga01  30.09.2019, 09:14
@Wepster

Dann müssen deine Eltern diese Wohnung als ihre Zweitwohnung anmelden.

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Ja dann keiner.


Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 08:39

Bist du dir 100 % sicher?

Das geht nicht - eine Wohnung ein Beitrag !! :) ....

  • eben dem ich auf der Spur ob die Aussage überhaupt stimmen kann.
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pupsnase2  30.09.2019, 08:42
@Wepster

Nein. Aber...

Wenn es überall heißt "jeder über 18, der in einer eigenen Wohnung wohnt, zahlt einen Beitrag"

Dann zahlen unter 18 Jährige nicht.

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Wepster 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 09:20
@pupsnase2

Dann stimmt die Aussage trotzdem nicht "eine Wohnung - ein Beitrag" nicht. Denn hier ist kein Alter in dem Sinne definiert. Ein kleine Lücke, danke für die Ideen.

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