GEZ bucht zuviel ab?

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Die GEZ gibt es nicht.

Der Rundfunkbeitrag geht nach Haushalt und denen ist das egal wieviele in dem Haushalt wohnen, das müsst ihr unter euch ausmachen.

Das heißt im Klartext, einer von euch meldet sich ab und der andere sammelt das Geld von allen ein.

Wenn du der einzige Zahler in der WG bist, dann musst du auch den vollen Beitrag alleine zahlen. Du hast dann allerdings einen Rechtsanspruch gegen deine WG-Partner, dass sie dir anteilig das Geld zahlen. Beispiel: bei 3 WG-lern zahlt jeder 17,50 € für 3 Monate.

Zahlt noch jemand in der WG Rundfunkbeiträge, so müsst ihr euch einigen, wer Zahler bleiben soll, denn pro Wohnung ist der Rundfunkbeitrag nur einmal fällig. Der andere kann sich unter Hinweis auf den Zahler (Name und Anschrift) und dessen Beitragsnummer abmelden. Gezahlte Gelder werden erstattet, wenn ihr den Zeitpunkt nachweisen könnt, ab dem doppelt gezahlt wird (z. B. Meldebestätigung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

geheim007b  19.11.2018, 08:54

Diesen Rechtsanspruch würde ich verneinen. AZDB Bescheide (bevor es jetzt wieder heißt die GEZ gibt es nicht mehr) sind immer auf eine Person ausgestellt, das ist insb. so weil es eine gesamtschuldnerische Haftung bei Beiträgen gar nicht gibt (wobei ich ja sowiso behaupte es ist keiner ;)). Eine gesamtschulderische Haftung gibt es laut §44 AO bei Steuern... aber wie wir ja alle wissen ist es keine Steuer :). Witzig ist auch dass der AZDB auf diesen Paragaphen verweist... aber sonst findest sich im Gesetz eben nichts was dem ganzen nahe kommt.

Demnach hat der AZDB Wahlfreiheit wem er den Bescheid ausstellt, daraus ergibt sich aber keine Pflicht der Zahlung der Mitbewohner an den "Beitragsschuldner". Ein in meinen Augen schönes Beispiel wie konstruiert das ganze ist und an wie vielen enden es doch hakt.

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gorbi210  22.11.2018, 19:51
@geheim007b

Du musst nur ins Gesetz schauen: § 2 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag lautet: "Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung."

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geheim007b  22.11.2018, 21:23
@gorbi210

Das ist ja der irrwitz.

§44 AO

Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem ___Steuerschuldverhältnis___ schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind.

Dieser Paragraf bezieht sich auf Steuern, bei denen ja schon korrekterweise festgestellt wurde das sie es nicht sind. Bei Steuern werden auch immer die Schuldner gemeinsam bescheidet (z.B. Ehepaar XY bzw. die einzelnen Personen) , beim Rundfunk immer nur eine Person. Gesamtschuldnerische Haftung ist bei einem Beitrag nicht vorgesehen.

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gorbi210  23.11.2018, 08:57
@geheim007b

Das ist kein Irrwitz, sondern schlichte Gesetzestechnik. Um im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht noch einmal die ganzen Regeln über das Gesamtschuldverhältnis ausdrücklich aufnehmen zu müssen, wird auf eine nicht direkte, sondern nur "entsprechende" Anwendung von § 44 AO verwiesen. Das ist auch ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt, weil eben nur "entsprechend" anwendbar. Die gesamtschuldnerische Haftung steht doch ausdrücklich in § 2 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

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geheim007b  23.11.2018, 17:51
@gorbi210

Wenn ich in mein Auto Diesel tanke statt Benzin weil es beides den Kriterium Kraftstoff entspricht ist es kaputt.Wenn man so argumentiert braucht es keine Gesetze, denn irgend eine Entsprechung kann man immer aus dem Hut zaubern. Ein Beitrag entspricht einer Abgabe, eine Steuer auch. Aber ein Beitrag entspricht eben keiner Steuer. Das ist der Punkt. Dazu kommt auch dass bei gesamtschuldnerischer Haftung alle Schuldner auf den Bescheid kommen, so weit ich das mit bekommen habe ist es bei der Rundfunkabgabe nicht der Fall sondern der Schuldner wird erwählt (meist nach dem geringsten Widerstand).

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gorbi210  25.11.2018, 17:21
@geheim007b

Du willst ganz offensichtlich ganz normale juristische Gesetzestechnik nicht akzeptieren, weil du bei deiner Ablehnung des Rundfunkbeitrags verbleiben willst. Kannst du machen, aber Recht hast du damit nicht. Das mit der Gesamtschuld ist auch nicht so, wie du meinst: Es reicht, wenn einer der Gesamtschuldner vom Gläubiger in Anspruch genommen wird. Die Gesamtschuld ist ein Rechtsverhältnis, das im BGB geregelt ist. Da gibt es überhaupt keine Bescheide.

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Na 52,50 stimmt doch auch für 3 Monate, die buchen daher korrekt ab. Da kannst du gar nichts machen. Die Anteile der anderen musst du von denen privat einfordern.

Für den GEZ Nachfolger gibt es immer einen im Haushalt, der zahlt und fertig. Teilbeträge werden dort keine erhoben.

Wenn du eine WG Pizza bestellst, dann ziehen die die Kosten dafür ja auch nicht von 3 verschiedenen Konten ab.

Schreibe die an und sage denen, dass für diesen Haushalt bereits bezahlt wird.