Einstiegsgeld vom Amt für neuen Job, habe ich weiterhin Anspruch auf Sozialticket und Rundfunkgebührenbefreiung?
Den Arbeitsvertrag habe ich noch nicht, aber den Antrag auf Einstiegsgeld habe ich vorliegen. Dort wird auch zur Berechnung der Pendelkosten eine Kopie des Sozialtickets verlangt.
Habe ich dann wegen dem Einstiegsgeld weiterhin Befreiung des Rundfunks und das Sozialticket?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, ALG II, Ausbildung und Studium
Sollte zumindest im Zeitraum für den Einstiegsgeld gezahlt wird der Fall sein, ansonsten würde im Antrag ja nicht danach gefragt bzw.dies in Kopie verlangt.
Denn für diesen Zeitraum bekommst du dann ja erst einmal Gelder vom Jobcenter gezahlt und darauf kommt es an, darüber bekommst du dann ja einen Bescheid als Nachweis.