Darf die Gis eine Rechnung anfordern?
Habe die Gis gekündigt. Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, dass sie eine Bestätigung haben möchten, dass ich keine Gis Gebühren mehr zahlen muss. Bei der Gis hat man Auskunftspflicht aber hat man auch Beweispflicht?
3 Antworten
Es gibt zb mehrere Anbieter von Tunerlosen Geräten welche eine Bestätigung beilegen welche man der GIS senden kann und auch Anleitungen bereitstellen. Siehe zb. hier: https://gis-frei.at/blogs/news/weiterhin-gis-frei
oder hier: https://ka-gis.at/gis-abmelden/
Grundsätzlich ist erstmal jeder verpflichtet die GIS zu bezahlen.
Wenn du aus irgendeinem Grund von irgendwem davon befreit wurdest, dann hast du darüber eine schriftliche Bestätigung bekommen. Gibt es so was, dann darf die GIS das natürlich auch wissen. Gibt es so was nicht, dann musst du die GIS eben wieder bezahlen.
Grundsätzlich ist erstmal jeder verpflichtet die GIS zu bezahlen.
Falsch, nur Personen die eine Empfangsvorrichtung haben.
Es ist nur jeder verpflichtet Auskunft darüber zu geben.
Hast du der GIS gesagt, du hättest den Tuner entfernen lassen?
In so einem Fall bestehen sie auf den Nachweis.