Kann mir ein Verkehrspsychologe die sperrfrist verkürzen?
Ich habe zum zweiten mal Führerscheinsperre bekommen. Beim ersten mal 1 1/2 jahre wurde 14 mal erwischt mit unfall dazu das war im jahr 2012 dann habe ich MPU und alles gemacht,habe dann mein Führerschein wieder bekommen.
ich hätte eigentlich am 05.01.2020 mein Führerschein wieder bekommen, aber ich wurde 1 mal im oktober und einmal im November angehalten.
Jetz hatte ich am 21.01.2020 Ein Gerichts termin gehabt und da wurde endschieden das geldstrafe nix mehr bringt, habe darauf 12 monate sperre, 2 jahre bwährung und 6 monate freiheitsstrafe fals wenn ich noch mal fahren sollte.
Jetzt ist meine frage, ob Verkehrspsychologe die sperrfrist um 3 monate Verkürzen, wenn ich seminare und so mache, weil ein berater mir gesagt hat am telefon das er das vllt zu 90% durchkriegen würde, aber ich bin mir trotzdem unsicher!
Ich hätte da noch mal eine frage,
Ich hatte ja ein Gerichtstermin und das Urteil steht ja schon fest wo ich im oktober hier bei mir angehalten worde.
Aber im November wurde ich ja noch mal angehalten, aber in einem anderen statteil, ich weiss jetzt nicht was damit passiert, kommt daraufhin noch mal ne strafe oder nur bussgeld??
6 Antworten
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Bei mir stand damals ich kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist mit der MPU anfangen damit wenn alles in Ordnung ist ich meinen Führerschein Pünktlich zum Ende der Sperrfrist wieder bekomme, außer das die Seminare extra Geld kosten ist das keine Garantie die MPU zu bestehen können dir aber helfen dabei helfen.
Ein Bekannter von mir hat auch versucht seine Sperrfrist aus Beruflichen gründen zu Verkürzen aber der Staatsanwalt und der Richter haben sich darauf nicht eingelassen, also jeder der dir erzählt da kann man was machen will nur das beste von dir nämlich dein Bargeld.
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Die Entscheidung trifft immer die Führerscheinstelle, einerlei wieviel Seminare und MPU Du absolviert hast.
Die Führerscheinstelle hat aber die Nase voll von Dir, vermute ich.
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Meiner Meinung nach würde es auch nicht gehen, aber ich sag ja der Berater vom Verkehrspsychologe sagte mir zu 90% wûrde es klappen, aber 100% garantie gebe ich nicht.
Wenn ich eine sehr gute Begründung habe und ich mich zu gutem alles abschliess.
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Nein , in Deiner Sache KÖNNTE verkehrspsychologische Beratung höchstens dazu beitragen , die Verkehrsbehörde von ihrer ursprünglichen Mutmaße ein wenig abzubringen.
Wo bereits ein Sperrfristbescheid in einer Entziehungsfrage rechtswirksam vorliegt , können auch nachgeschaltete Aktivitäten DAZU nichts mehr ausrichten.
Sollte aber auch Dein geringstes Problem sein .... wo Du schon MPU-Auflage nach Entziehungsentscheidung scheinbar hinter Dir hast .
Den Tritt mit Versenk in diese Jauchekuhle hast Du vergehensbedingt nu leider echt am backen..
Hast gesoffen , warst betroffen , angegroffen ... darfst nicht hoffen.
Hast Schiete gebaut
( Nicht umsonst noch mal erneut wiederholt :
"Das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen hat in der BRD ein besonders hohes Stellungsrecht "
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Wo lebst Du eigentlich? Dir gehört nie mehr ein Führerschein. Dich scheinen Regeln ja nicht zu interessieren.
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Deine antwort kannst du dir auch sparen, ich krieg sie aber nach 12 monaten und das sagt der Richter!
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Das kann der Richter nicht entscheiden, sondern nur die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf der Sperrfrist.
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Wieso sollte er das tun? Du musst froh sein, den Lappen überhaupt irgendwann zurück zu bekommen.
ist die Sperre des Führerscheins nicht vom Gericht erlassen worden? dann hätte die Führerscheinstelle damit doch eh nix zu tun