Darf mir ein Polizist drohen und mich so beleidigen?
Hallo,
ich war mit meinen Hund Gassi auf dem Feld ohne Leine, da kam ein Streifenwagen mit 2 Personen. Ein Polizist drohte mir meinen Hud zu erschießen, wenn ich ihn nicht sofort anleine. Als ich es dann getan habe und zum Streifenwagen gegangen bin, sagte er zu mir "Was guckst du so dämlich.", ich daraufhin "Wie bitte?", und er dann "Wenn du dämlich guckst!".
Ist es eine Beleidigung, wenn er mich duzt und mich als dämlich bezeichnet? Und kann ich dagegen vorgehen, dass er mir mit der Tötung meines Hundes gedroht hat?
Das unverschämte ist, dass ich weiß, wenn ich ihn geduzt hätte, würde ich anschieß bekommen. Dazu habe ich Panikattacken entwickelt, weil ich diese Situation immer wieder vor Augen habe, wie er meinen Hund erschießen wollte. Wie so eine Art Tunnelblick.
10 Antworten
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Also einfach so aus dem Nichts kommt eine Drohung den Hund zu erschießen nicht.
Aber egal wie rum, du kannst da durchaus Beschwerde einreichen - kommt dann zu den Akten und die wandern in den Schredder. Denn statistisch gesehen werden gegen Polizisten Strafanzeigen und Co nu in 0,2% der Fälle verfolgt
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selbst das rechtfertigt eine solche Drohung nicht. Die Drohung darf nur ausgesprochen werden, wenn eine akute Gefahr vorherrscht, also als Bsp. Personenkontrolle und der Hund stellt sich dazwischen und fängt an zu knurren
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In dieser Situation ist ein gelisteter Hund unangeleint Gefahr genug.
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Ähm, wir reden hier von den Bullen. Die brauchen keine Rechtfertigung. Vielleicht war der Typ ganz einfach Hundehasser.
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Das sind Polizisten und keine Bullen. Sind Leute wie du und ich, die auch nur ihren Job machen - also in der Hoffnung, dass du weißt was Arbeit ist.
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Bullen, Cops, Schnittläuche usw. sind nur andere Bezeichnung für Polizisten. Seltsam, dass man dir das erklären muss. Mag sein das es Leute wie du sind. Leute wie ich, sicher nicht!
ps: Meine Aussage, dass der Eine evtl. Hundehasser war, unterstützt deine These "Durchschnittsmensch" doch sehr gut.
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Und kann ich dagegen vorgehen
Das ganze ist nie passiert.
Da werden beide Beamte Stein und Bein drauf schwören, so war das nicht.
Deren Version wird sich so anhören, dass man aus großer Entfernung bereits festgestellt hat, dass Dein Hund dort herummrennt und man das Tier zunächst gar als herrenlos eingeschätzt hat, weil kein Halter in der Nähe erkennbar.
Dann hat man, als man näher kam, erkannt, da ist ja doch jemand, Du scheinst der Hundehalter zu sein und Dich zunächst aufgefordert hat, dass Du Deinen Hund anleinst und da bist Du schon blöd geworden, von wegen "hat ihr nix besseres zu tun...." und: "..... wo soll ein Hund heute noch Auslauf haben..." und ".... habt ihr überhaupt Ahnung von Hunden.....?"
Alles in allem zeigtest Du Dich äußerst unkooperativ.
Worauf man Dir versucht hat zu erklären, dass man, wenn es sein muss und Dein Tier andere Tiere hetzt, dieses auch erschießen müsste, wär ja schließlich schad drum..... worauf Du noch blöder wurdest und richtig ausgeflippt bist.
Dann hat man Dich stehen gelassen, Du hattest dennoch das Tier bereits angeleint und weil man die Situation nicht noch weiter anheizen wollte, wobei der eine Pozelatesserich zum anderen gesagt hat: "Das wird mir jetzt zu dämlich mit dem.....", was Du wohl missverstanden hast und meinst, man habe Dich beleidigt.
Das werden beide Pozelanteriche übereinstimmend ganz genau so zu Protokoll geben.
Und jetzt?
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"Ein Polizist drohte mir meinen Hud zu erschießen, wenn ich ihn nicht sofort anleine."
Das ist selbsverständlich nicht möglich - das PolG und ggf der Nostandsparagraph würden hier einen Schusswaffengebrauch reglementieren.
Ein nicht angeleinter Hund reicht dafür natürlich nicht aus. Würde der Hund jemanden angreifen und die Gefahr nicht anders gebannt werden können, sähe das natürlich anders aus.
Wenn du einen Hund trotz Leinenzwang allerdings nicht anleinst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann
" "Was guckst du so dämlich.","
Ist vielleicht nicht die freundliche Art und ob das für die Polizeiarbeit sinnbringend ist ebenfalls fragwürdig, aber eine strafrechtliche Beleidigung kann ich hier nicht erkennen und hab auf die Schnelle auch kein Urteil dazu gefunden.
"wenn er mich duzt und mich als dämlich bezeichnet?"
Dutzen ist nicht pauschal eine Beldigung und er hat dich ja nicht als dämlich bezeichnet, sondern gefragt warum du so dämlich schaust. Das ist ein Unterschied.
"wenn ich ihn geduzt hätte, würde ich anschieß bekommen"
Eventuell. Trotzdem wäre auch das nicht pauschal eine Beleidigung.
Wie schon geschrieben wurde könntest du insgesamt sicher eine dienstliche Beschwerde einreichen - das dabei allerdings viel heraus kommt, wage ich zu bezweifeln.
EDIT: Strafrechtlich ginge natürlich auch eine Anzeige wegen Nötigung, wie oben erwähnt wurde. Das dürfte allerdings mit noch größerer Wahrscheinlichkeit eingestellt werden.
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Sorry aber egal was du tust es wird keine Folgen haben. Du hast ja vermutlich keinen Videobeweis.
Wenn du diesen Vorfall anzeigst werden beide Polizisten einfach übereinstimmend eine andere Version des Vorfalls schildern; und wenn du Pech hast wirst am Ende DU wegen Beleidigung, Widerstands o.ä. verurteilt. Sowas passiert leider zu oft
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Ein Passant hat die Drohung mitgehört. Ich treffe ihn immer wieder beim Gassigehen. Ist dann was zu machen?
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Wenn die Gegner normale Menschen wären sicher, da es sich um Polizisten handelt kannst du es dir sparen. Kannst sie ja bei der nächsten Demo ein wenig anschreien
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Vielleicht. Niemand von uns war dabei und kennt die konkrete Situation.
Im Zweifelsfall steht es dir offen - einen Nachteil hast du dadurch nicht.
Den Vorschlag von Bojack28 würde ich da doch ablehnen: Die Polizisten, denen du vielleicht bei einer Demo begegnest, können ja auch nichts für das Fehlverhalten ihrer Kollegen.
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Hallo,
Ja, der Polizist hat sich einer nach § 185 StGB strafbaren Beleidigung schuldig gemacht, indem er Sie gedutzt und als dämlich bezeichnet hat, denn dies stellt einen Angriff auf Ihren persönlichen Ehr- und Achtungsanspruch durch eine Kundgabe der Nicht- und Missachtung dar.
Ebenso ist die Androhung des Polizisten, Ihren Hund zu erschießen, strafbar denn insoweit liegt eine vollendete und strafbare Nötigung nach § 240 StGB vor.
Sie können daher Strafanzeige erstatten!
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Angriff auf Ihren persönlichen Ehr- und Achtungsanspruch durch eine Kundgabe der Nicht- und Missachtung dar.
Aus welchem Gesetz ist denn diese Formulierung? Oder hast du dir diese gerade ausgedacht?
"Also einfach so aus dem Nichts kommt eine Drohung den Hund zu erschießen nicht."
Vielleicht war da ja Leinenpflicht.