Asbestplatten abbauen privat darf ich das?

8 Antworten

Unsere örtliche Behörde sagt mir: Ja, darfst Du als Privatmann.

Entsorgung verpackt auf der entsprechenden Deponie. Schutzkleidung und Maßnahmen, die Staubfreisetzung verhindern werden vorausgesetzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerHans  09.02.2020, 12:23

Wie machst du das als "Privatmann"? Wenn du dir die Ausrüstung dafür erst kaufen musst, kannst du auch eine Firma beauftragen.

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meier2003  09.02.2020, 13:15
@DerHans

Nun ja, dann erzähl mir mal was ich für spezielle "Ausrüstung" brauche um Eternitplatten abzuschrauben und zu verpacken . ;)

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Kreisbehörde fragen , Stadt oder Gemeindeverwaltung zuerst

Salue

Manchmal ist das Vorgehen in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. In Deutschland scheint die Entsorgung von alten Eternitplatten sehr kompliziert zu sein.

In der Schweiz hatte ich es einfach. Man demontiert die Platten selber und schaut darauf, dass man sie nicht vom Dach herunterschmeisst, weil so beim Zerbrechen Asbeststaub frei würde. Dann packt man sie auf einen offenen Anhänger und bringt sie in eine normale Deponie der Klasse B (also für Keramikanfälle).

Die Entsorgung dafür hat weniger gekostet als die Entsorgung einer gleichen Menge Gipsplatten.

So einfach geht das. Gebundener Asbest ist nämlich völlig problemlos.

Tellensohn

Das darfst du privat und ist nicht mal besonders teuer. Billiger als für Firmen. Sonst werfen die Leute das Zeug eher in den Wald.

Erkundige dich bei deinem Müllentsorger nach Asbestentsorgung. Es gibt extra Säcke dafür, dort steckst du das Zeug rein. Maß glaube 2m mal 1,60m ein Sack und 30cm hoch. Der Sack sollte also bereits in einem Hänger liegen, sonst bekommst du den nicht mehr gehoben, wenn er voll ist.

Schutzkleidung nicht vergessen, ordentliche Bauhandschuhe, nicht die dünnen Dinger und Atemschutzmaske.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich darfst Du das selbst, musst dich aber an entsprechende Richtlinien halte, die du im Internet nachlesen kannst. Wenn es korrekt gemacht werden soll, ist das alles gar nicht so Einach. Ich würde mich an eine Fachfirma wenden, das ist für dich einfacher und besser für deine Gesundheit.


lesterb42  09.02.2020, 11:59

falsch

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12chrissi34  09.02.2020, 12:05
@lesterb42

Es ist bei fest gebundenem Asbest meines Wissens als Privatperson erst einmal erlaubt, man muss sich aber an alle gesetzlichen Vorgaben halten. Diese Vorgaben sind von Privatpersonen zwar schwer einzuhalten, möglich ist es aber.

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12chrissi34  09.02.2020, 12:08
@12chrissi34

"unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren" Wie du aus demGesetz entnehmen kannst, müssen für diesen Straftatbestand wesentliche Abweichungen vorliegen, wenn man sich an die Vorgaben hält, sollte sich dieser Straftatbestand nicht mehr erfüllen lassen.

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lesterb42  09.02.2020, 12:14
@12chrissi34

Dann müsstest du dich noch einmal mit der Bedeutung von "oder" auseinandersetzten.

Ich bin mit so einem Verfahren schon einmal befasst gewesen, weil ein Käufer 10 m² Wellzementplatten abgebaut und auf dem Grundstück gelagert hat. Bereits das ist Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Und erzähle mir nicht, dass in der Baubranche alles ordentlich zugeht und alle Vorgaben eingehalten werden. Im Zweifel schicken die da den illegalen Schwarzafrikaner bei, der danach abgeschoben wird.

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12chrissi34  09.02.2020, 12:24
@lesterb42

Außerhalb einer Anlage, die gibt es aber nicht, man baut die Platten ja auf dem Dach einfach ab, ohne das Haus einzuhüllen etc. Man darf Platten auch nicht einfach so lagern, in gesetzlich vorgeschriebenen Big Bags darf man Eternit Platten verpacken und anschließend zu einer Deponie verbringen. Natürlich geht in der Baubranche nicht alles mit rechten Dingen zu, daher sollte man sich, wenn man eine Firma für Asbest beauftragt deren Zertifikate aushändigen lassen, um sicherzustellen, dass die wissen, was sie tun.

Ich habe mich schon mal intensiv mit dem Thema Asbest befasst und habe mich daher auch mal bei der Behörde erkundigt und da kamen alle zu dem selben Ergebnis: Dürfen ja, kompliziert ja, empfehlenswert nein. Schließlich weißt das LfU darauf hin, dass sich auch Privatleute an die TRGS 519 halten müssen. Dann wird es wohl erlaubt sein: Das LfU empfiehlt, nur Fachfirmen mit der Sanierung zu beauftragen. Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 müssen die Sanierungsfirmen zum Beispiel ihre Fachkunde nachweisen. Die Arbeiten sind dem Gewerbeaufsichtsamt meist sieben Tage vor Beginn anzuzeigen. In der TRGS 519 ist der Stand der Technik bei der Staubminimierung und Gefahrenabwehr festgelegt. Sie gilt auch für private Arbeiten.

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