Rechnung ohne Titel "Rechnung" ungültig?

7 Antworten

WO hieß es, es sei ungültig? bei einem ahnungslosen Freund?

Handelt es sich hier um eine Rechnung an einen Privatkunden? Oder zwischen Kaufleuten?

Eine Rechnung an Privatkunden/Endverbraucher ist weder erforderlich, noch muss sie bestimmte Formen haben.

Bei Rechnungen zwischen Kaufleuten muss

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Beachte: Die vorstehenden Angaben sind für Rechnungen mit einem Betrag von  über 250 Euro brutto gültig. Darunter gelten Erleichterungen für so genannte Kleinbetragsrechnungen (s. Punkt 3).

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/

Das auf einer Rechnung auch "Rechnung" drauf stehen muss, steht da nirgends.

Ein Kassenbon ist doch auch gültig, ohne dass da "Kassenbon" drauf steht.


OrangeTree 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 19:26

War eine Rechnung zwischen Kaufleuten, die dann angeblich als "ungültig" deklariert wurde, weil "Rechnung" nirgends drauf stand. Hat mich in dem Moment auch gewundert und deshalb habe ich nachgefragt ...

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Dein Geschäftspartner kann auch sagen: "Kostet 50 Euro." und dir die Hand hinhalten.

Also nein, eine Rechnung muss nicht schriftlich ausgestelllt werden und auf ihr muss nicht explizit "Rechnung" stehen, damit es eine Rechnung ist.

Nur eine Auflistung der Kosten mit Zahlungsforderung?

Ich bin fast sicher, dass es auch eine Leistungsbeschreibung zu den Kosten gab.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Rechnungsdokumente

Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findet sich im § 14 des Umsatzsteuergesetzes. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  3. Termin der Lieferung oder Leistung,
  4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
  5. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
  6. die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
  7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
  8. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
  9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.

Nicht vorgeschrieben, im eigenen Interesse aber meistens unverzichtbar sind die Angaben zur eigenen (10) Bankverbindung.

(Quelle: Eigene Unterlagen)

Das kommt ganz darauf an, wer die "Rechnung" schreibt...

es kann auch Honorar heißen

Abrechnung, Schlussrechnung = ist auch eine Rechnung!