Darf man kein anderes Garagentor einbauen?
In einer vorhergegangenen Frage wurde kommentiert, dass die bauzulassung einer Garage erlischt, wenn man das tor ausbaut und selbst eins einbaut. Wie kann das sein? Die Garage ist 30 Jahre alt und ich will da ein anderes tor einbauen
6 Antworten
Das halte ich für Unsinn. Bei meiner letzten Garage war der Bauantrag schon genehmigt bevor ich überhaupt wusste was ich dort genau für ein Tor verbauen möchte, da kann das dafür nicht so wichtig sein. Aber im Zweifelsfall einfach mal beim Bauamt nachfragen die können dir das ganz genau beantworten.
Abgesehen von Anforderungen an den Brandschutz oder der Gestaltung kenne ich keinen Grund, warum eine LBO oder eine Satzung dies verhindern/verbieten könnte.
Die Statik wirst Du durch das neue Tor vermutlich ja nicht ändern und eine Nutzungsänderung schließe ich dabei ebenfalls aus.
Höchstens, wenn es in offenem Zustand in eine ausgewiesene Feuerwehraufstellfläche ragt (sehr theoretisch).
dann musst Du das Bauamt in Deiner Stadt fragen.
Dannn nerv uns doch nicht hier sondern stelle eine schriftliche Anfrage an das zuständige Bauamt der Kommune.
Dann hast du es amtlich, was du darfst oder nicht.
Quatsch. Nix erlischt da.
Ja außer dass das tor kein kipptor ist, sondern eines mit Bändern. Aber macht ja nichts.