Hallo, bin Anfang des Monats zu meiner Freundin gezogen weil die Kosten der Wohnung zu hoch sind. Meine Freundin hat aufgrund eines Strom-Rückstandes eine Sperrankündigung erhalten, u.a. Jahresabrechnung. Da sie öfter Mal in Rückstand geraten ist ist keine Ratenzahlung möglich. Ich will jetzt die Grundversorgung beantragen und den offenen Betrag meiner Freundin in Raten abbezahlen, muss der Stromanbieter dann ja wohl annehmen. Darf der Stromanbieter mir die Grundversorgung verweigern?

Danke für kurzfristige antworten.