Paket im Zollamt gelandet. Was kommt auf mich zu?
Hallo zusammen.
So etwas passiert mir zum ersten Mal und ich bin deshalb auch ehrlich gesagt überfordert.
Vor ca. 1 Monat habe ich eine Ware aus Japan bestellt (Wert ca. 35 Euro). Das Paket kam nicht zum angegebenen Datum an, sodass ich den Verkäufer kontaktierte und ihn um die Rückerstattung des Betrages gebeten habe. Dies hat der Verkäufer getan; ich habe mein Geld erhalten.
Nun habe ich aber vor kurzem einen Brief von der Post erhalten in dem steht, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte und es ins Zollamt musste, weil keine Rechnung oder so vorhanden gewesen ist.
Kann mir jemand sagen, was auf mich möglicherweise zukommt? Ich meine, der Verkäufer hat mir den Betrag rückerstattet. Muss ich das Paket dennoch beim Zoll abholen? Und wenn ja, fallen für mich Kosten an, wenn ich den Artikel zurücksende an den Verkäufer?
Ich freue mich über eure Antworten.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Besserwisser75/1661587049484_nmmslarge__73_0_800_800_4d1108bbde16226d436d28a9e8c8c3f5.jpg?v=1661587050000)
Da geht es nur darum, den Warenwert zu ermitteln um eventuell Einfuhrumsatzsteuer oder Zollgebühren zu berechnen.
Geh zum Zoll, nimm die Rechnung (ebay?) mit und den Brief, den Du bekommen hast.
Da der Warenwert über der Freigrenze von 22 Euro liegt, wirst Du Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen. Diese entspricht mit 19% unserer normalen Mehrwertsteuer. Zoll fällt bei diesem Betrag nicht an.
Wenn Du ehrlich bist, wirst Du dem Verkäufer das Geld nochmals überweisen, das liegt allerdings an Dir 😉
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einfach anrufen beim zoll und die Annahme verweigern, sonst wird es bis zu 14 Tage eingelagert und dann zurück verschickt und du bekommst die Lagerkosten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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und wenn er Pech hat sind Plagiate drin und er darf noch ne Strafe zahlen und bekommt keine Ware .ich weis ja net was er bestellt hat.
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Eine mangafigur oder sowas zum Geburtstag eines Freundes
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wie gesagt wenn du meinst da besteht kein Risko von Fälschungen und du willst die Ware , dann geh hin und Zahle das was extra anfällt.
ansonsten ruf an und verweigere die Annahme,.
das ist dir überlassen.
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Plagiate sind bei Waren aus Japan in der Regel nicht zu erwarten. Ist schließlich nicht China.
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ist nicht so zu erwarten, das stimmt, aber ausschließen würde ich es dennoch nicht.
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Auch wenn es mit dem ursprünglichen Thema eigentlich nichts zu tun hat, möchte ich hier gerne eine Anmerkung machen:
Es ist schon etwas seltsam, gleich mit dem "Plagiate"-Argument zu kommen; dies suggeriert dass alle Waren aus Asien Fälschungen sind und das ist ganz schön unfair. Du kannst in dieser Hinsicht auch bei Waren von einem deutschen Versender drauf reinfallen.
Ich hatte zudem tatsächlich schon einmal den Fall, dass in einer Sendung für einen Kollegen, der hin und wieder an meine Adresse bestellt, ein Plagiat drin war. Ich musste weder Strafe zahlen noch sonstwas, im Gegenteil, nach einer Abklärung mit der geschädigten Firma, auf die keine Antwort kam, wurde mir die Ware sogar nachträglich ausgehändigt, nachdem man mir zunächst mitteilte, dass sie eingezogen und vernichtet würde.
Also mach hier nicht die Leute unnötig verrückt!
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Wenn's danach gehen würde, müsste man aus jedem Land mit Plagiaten rechnen, auch, wenn der vermeintliche Artikelstandort Deutschland ist. Hab ich bei ebay oft erlebt, dass ein Artikel laut Angabe aus Deutschland kommen soll, während der Anbieter in China sitzt.
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gleich mit dem "Plagiate"-Argument zu kommen; dies suggeriert dass alle Waren aus Asien Fälschungen sind und das ist ganz schön unfair. Du kannst in dieser Hinsicht auch bei Waren von einem deutschen Versender drauf reinfallen
das hatte überhaupt nicht mit dem Herkunftsland zu tun.
es ging lediglich darum dem Fragesteller zu sagen, das durchaus auch noch andere Kosten (ist nicht grad wenig) auf ihn zu kommen könnten, als nur die Einfuhrumsatzsteuer
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Nicht viel. Du druckst einfach nur den Kaufbeleg aus, gehst zum Zollamt hin und je nachdem, was die Ware gekostet hat, kommt vielleicht noch eine Gebühr auf dich zu, aber mehr ist das eigentlich nicht. Meine Waren sind öfter mal beim Zollamt gelandet, weil der Absender zB das Etikett nicht vollständig ausgefüllt hat, aber es gab nie Probleme.
Aber da du den Kaufbetrag vom Verkäufer zurückerstattet bekommen hast, solltest du dich fairerweise wieder bei ihm melden und die Bezahlung klären, sonst wäre es Diebstahl.
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du musst es nicht holen, aber du solltest dort bescheid geben, das du die Annahme verweigerst, sonst kommen Lagergebühren auf dich zu
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Ich habe im Zollamt angerufen.
Der Mann am Telefon sagte mir, der einfachste Weg sei es, das Schreiben zu ignorieren.
D.h. einfach nicht zur Abholung zu kommen. Und es würden mir auch keine Lagerkosten berechnet werden.
Verstehe es zwar nicht, da ich dachte, ab dem 10. Tag müsste ich die Lagergebühren zahlen aber gut...
Ganz verlassen kann ich mich mit ruhigem gewissen auch nicht auf die Aussage...
Achso und ich habe den Verkäufer nochmals kontaktiert weil er meinte, dass ich die Ware nach Erhalt zurückschicken oder nochmal bezahlen soll. Zusätzlich erklärte er sich auch bereit, die Rücksendungskosten zu übernehmen. Ich will und brauche dieses Ding absolut nicht mehr.
Muss ich das Paket jetzt annehmen und dann nochmal als Retoure per Post verschicken? Oder schickt es das Zollamt zurück, wenn ich die Annahme verweigere? Fallen dabei kosten für mich an?
Tut mir leid ich bin echt verwirrt.