Unbewusst Fahrerflucht begangen,habe Angst was auf mich zukommt?

7 Antworten

So ganz unbewusst war es nicht, es war wohl eher die - hier wohl tatsächlich unbewusste - innere Stimme: "Lass bitte nichts passiert sein!". Aber Du sagst doch, dass Du einen Beifahrer hattest. Wenn der ebenfalls glaubhaft versichert, nichts mitbekommen zu haben, dann muss euch erstmal das Gegenteil bewiesen werden. Deine Aussage zu Hause ("Sagen Sie mir...") war natürlich nicht sehr hilfreich, aber die ist nun mal geschehen, der Gedanke, Du könntest das andere Auto touchiert haben, kann Dir auch später gekommen sein, z.B. nachdem Du einen Kratzer an Papas Auto entdeckt hast - oder der selber. Letztendlich hängt viel vom Richter und dessen Tagesform ab. Wenn, dann versuche, einen möglichst frühen Termin (früh am Tag) zu bekommen - da ist er noch nicht so geladen wegen der streitenden Anwälte aus den vorherigen Fällen.

P.S. Dass es sich um ein weißes Auto handelte, kannst Du ebenfalls am Kratzer am Auto Deines Vaters erkannt haben.


Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 13:09

Ich danke dir. Ich weis nur noch das wir beide mach hinten gezockt haben und gesagt haben:“ boah war das knapp“ dann sind wir weggefahren. Und ja ich habe erst die Spuren gesehen, nachdem die Polizei bei uns war und ich sie dann wahrgenommen habe

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iQvaubewe1  10.02.2020, 13:26
@Maoxy

Dass Du die Spuren erst hinterher gesehen hast, brauchst Du ja der Polizei nicht zu erzählen. Wenn die danach fragen sollten, warum Du denen das nicht sofort gesagt hattest, sagst Du durch das bloße Erscheinen der Polizei (natürlich zu zweit) verunsichert/nervös/oderwasauchimmer warst. Du hast doch wohl hoffentlich nicht täglich die Polizei vor Deiner Tür stehen?!

Diese Aussage "Boah, war das knapp" sollte lieber ungesagt bleiben! Denn sonst sagt ihr damit, dass ihr den Vorfall an sich doch mitbekommen hattet und euch dann hättet vergewissern müssen, ob es tatsächlich "nur" knapp war.

Letztendlich geht es ja nicht darum, dass Du den Vorfall grundsätzlich leugnest und der Halter des anderen Pkw auf dem Schaden sitzen bleibt. Sondern dass der Folge"schaden" sich in Grenzen hält. Der Schreck dürfte Dir wohl noch etwas länger in den Gliedern stecken.

Ich wünsche Dir einen - falls es dazu kommen sollte - milden Richterspruch.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 13:31
@iQvaubewe1

Ich war auch sehr nervös, wie gesagt bin eine relativ ängstliche und vorsichtige Person. Wir dachten halt es wäre knapp, haben wie gesagt nichts gehört oder gespürt und haben uns deswegen auch nichts weiter gedacht, aber ich verstehe worauf du hinaus möchtest. Ja ich war so verschreckt das ich kaum stehen und schlafen konnte. Ich danke dir aber auch für diese nette und ehrliche Antwort

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iQvaubewe1  10.02.2020, 13:57
@Maoxy

Na klar. Es ist ja nicht so, dass so etwas nicht schon mehreren Menschen passiert ist. Die meisten kommen nur glimpflich davon ab, begehen dabei sogar wissentlich Fahrerflucht. Ich wäre auch nicht gerade "HEY, HALLOO!"-locker, wenn die Polizei vor meiner Tür stünde.

Ich wollte aber eigentlich auf gar nichts hinaus. Das mit dem" Boah..." war nur ein Tipp, dass Du das lieber nicht erwähnen solltest, weil das gegen Dich verwendet werden könnte. Und das mit dem Schrecken war kein" mahnender Zeigefinger", sondern eigene Erfahrung. 😳

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 14:14
@iQvaubewe1

Achso, trotzdem danke für den Tipp!
und oh darf ich fragen was du für Erfahrung gemacht hast ?

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iQvaubewe1  10.02.2020, 15:13
@Maoxy

Ist schon etwas länger her. Ich hatte "nur" einen Poller gestreift. Wollte in eine Parklücke... dunkel, Regen.. "Das passt schon." Knartsch ... ich bleibe stehen.. "Irgendwas hörte sich komisch an.... Sch...! Das andere Auto?" Da war aber nix. Nur 5 Meter weiter lud ein Zulieferer für einen Discounter lautstark ab.. "Ach, sein Rollwagen auf der Laderampe rumpelt so. Na dann."... weiter geht's... Knartsch. Am nächsten Tag sah ich das Malheur: nicht das andere Auto war's, sondern auf der anderen Seite ein Poller. Typisch ausländische Karre - ich hatte Kratzer, beim Poller war gar nichts. Deutsche Wertarbeit halt. 😁 Aber ich hatte einen gehörigen Schrecken bekommen, ein fremdes Auto angefahren zu haben.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 15:22
@iQvaubewe1

Achso, bin froh das du mich dann verstehen konntest, beruhigt einen wieder

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Nach deiner Schilderung ist es tatsächlich gar nicht so einfach festzustellen, ob wirklich ein strafbares "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" nach § 142 StGB vorliegt.

Fahrerflucht kann nur vorsätzlich begangen werden. Zum Vorsatz gehört nach § 16 Abs. 1 S. 1 StGB, dass der Täter die Umstände kennt, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands gehören. Zum gesetzlichen Tatbestand der Fahrerflucht gehört, dass ein Unfall geschehen ist. Der Täter muss also wissen, dass ein Unfall passiert ist. Hat der Täter den Unfall nicht bemerkt, dann fehlt ihm dieses Wissen - und damit fehlt es am Vorsatz, sodass sich der Fahrer nicht strafbar gemacht hat.

Soweit die Theorie. In der Praxis behaupten natürlich die meisten, sie hätten den Unfall nicht bemerkt. Weil man dem Beschuldigten nicht in den Kopf gucken kann, müssen die Ermittlungsbehörden und letztlich das Gericht anhand von Indizien feststellen, ob der Beschuldigte den Unfall bemerkt hat. Für diese Feststellung werden in der Regel herangezogen:

  • die Aussage des Beschuldigten
  • Zeugenaussagen zu dem Verhalten des Beschuldigten, der Situation, den Begleitumständen etc.
  • Sachverständigengutachten, das zeigt, ob man anhand der Stärke und Art des Anstoßes davon ausgehen kann, dass der Beschuldigte etwas gemerkt haben muss

Wenn man deine Fragestellung mal komplett durchgeht, finden sich für beide Seiten Argumente:

  • Du sagst selbst, du hättest keinen Anstoß bemerkt.
  • Es war laute Musik im Auto an (was ein Zeuge bestätigen kann). Das spricht dafür, dass man den Anstoß jedenfalls nicht gehört hat.
  • Das Wetter war schlecht - schlechte Sicht, generell unübersichtlicher und lauter.

Diese Punkte sprechen gegen Vorsatz und damit gegen eine Strafbarkeit.

Entscheidend könnte hier aber folgendes sein:

  • Du sagst selbst, dass du einen Anstoß für möglich gehalten hast.
  • Diese Aussage hast du auch gegenüber dem Polizisten gemacht, der zu euch nach Hause kam.

Und genau das war höchstwahrscheinlich dein großer Fehler (abgesehen von dem Fehler, nicht auszusteigen und sich zu vergewissern, ob tatsächlich nichts passiert ist). Denn für die Feststellung des Vorsatzes reicht auch sogenannter Eventualvorsatz aus. Das bedeutet, dass auch derjenige vorsätzlich handelt, der die Tatverwirklichung für möglich hält und "billigend in Kauf nimmt". Deine Spontanaussage dem Polizisten gegenüber zeigt, dass genau das bei dir der Fall sein dürfte. Du wusstest direkt, um welches Auto und welche Situation es sich handelte. Offenbar hast du es also für möglich gehalten, das andere Auto angefahren zu haben. Trotzdem bist du einfach weggefahren, ohne dich zu vergewissern, ob du das Auto berührt hast. Das dürfte dem Gericht ausreichen, Vorsatz festzustellen und dich wegen unterlaubten Entfernens vom Unfallort zu verurteilen.

Welche Strafe dabei herauskommt, kann man natürlich nicht sagen. Sofern du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst, kommt eigentlich nur eine Geldstrafe in Betracht. Teuer dürfte es also für dich werden. Hinzukommen könnte ein Fahrverbot (§ 44 StGB). Nicht in Betracht dürfte in deinem Fall allerdings eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB - das würde bedeuten, dass man den Führerschein nochmal neu machen muss) kommen.

Eventuell kommt es aber auch gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Vielleicht ist die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen (§ 153a StPO). Am besten ist es, wenn du dir einen Anwalt nimmst, der mit den Ermittlungsbehörden kommuniziert und dich entsprechend beraten kann.


Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 12:52

Ich danke dir für deine ausführliche Antwort, ich weis das es ein Fehler war nicht zu gucken, genau deswegen fühle ich mich ja auch noch zusätzlich schlecht. Ich habe einfach Angst was auf mich zukommt

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Friedel1848  10.02.2020, 14:00
@Maoxy

Also ein Weltuntergang ist das jetzt nicht. Ist halt doof gelaufen und wird deswegen für dich wohl etwas teuer (die Geldstrafe bzw. eine Geldauflage wäre übrigens abhängig von deinem Gehalt - astronomische Summen kommen also nicht auf dich zu).

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 14:18
@Friedel1848

Ich mache meine Ausbildung zur Altenpflegerin. Und ja Ich würde dazu stehen und es auch bezahlen wenn es sein muss

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“ sagen sie mir bitte nicht ich bin wirklich gegen das weiße Auto gefahren“. Das war der wirkliche Fehler, jetzt wird man sagen, wenn man schon vermutet irgendwo gegen gefahren zu sein, dann muss man das kontrollieren. Dir wird wohl ein(Eventual)vorsatz unterstellt werden.

Nein Fahrerflucht ist nicht immer vorsätzlich, das unvorsätzliche entfernen ist nicht strafbar.

Ansonsten bleib ruhig, möglicherweise kann dir ein Anwalt noch helfen, gerade mit dem Zeugen das man nichts im Auto gemerkt hat und der Musik kann man da vielleicht noch was machen.

Ps du bist keine Schwerverbrecherin, nicht mal eine Verbrecherin. Kopf hoch wird schon alles werden.

PPs fürs nächste mal, nicht mit der Polizei reden, auch wenn es schwer fällt.


Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 12:29

Ich hatte laut gedacht und es unbewusst ausgesprochen, mir hat der Polizist ebenfalls gesagt das ich hätte aussteigen sollen um es zu kontrollieren, aber wie gesagt ich habe nichts gehört oder eine Vibration gespürt, deswegen habe ich mir nichts weiter gedacht und dachte es wäre noch knapp gewesen...

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nanfxD  10.02.2020, 12:32
@Maoxy

Ja, genau das ist das Problem. Man denkt laut, unbewusst, und schon sagt man vielleicht etwas Falsches. Wenn sie Fahrerflucht annehmen wird es wohl zumindest zu einem strafbefehl kommen. Möglicherweise wirst du auch noch verhört werden von der Polizei. Du musst halt wissen ob es dir wert ist dafür einen Anwalt zu nehmen.

wenn du kein Geld hast kannst du dir auch erstmal einen Beratungsschein beim Gericht holen

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 12:35
@nanfxD

Ich danke dir sehr, ich weis einfach echt nicht weiter. Aber deine Antwort beruhigt mich schonmal etwas.

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nanfxD  10.02.2020, 12:39
@Maoxy

Wenn du einen Anwalt suchst Versuch jemanden zu finden der Fachanwalt für Strafrecht oder/ besser zusammen Verkehrsrecht ist.

Ausschlaggebend sollte für die Idee vor allem die Schadenshöhe sein, ist denn das Auto sehr beschädigt gewesen ?

Ansonsten nichts zu danken.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 12:41
@nanfxD

Ja, wir wollten bevor wir zur Polizei gehen zu einem Anwalt doch der hatte geschlossen( ich denke wegen dem Sturm), die Polizei sagte mir es wäre ein kleiner Lackschaden :(

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nanfxD  10.02.2020, 12:47
@Maoxy

Ok, gut das es kein großer Schaden ist. Ansonsten Kopf hoch das wird schon alles wieder! Falls ihr ohne Beratung zur Polizei geht Versuch sehr genau über die Worte nachzudenken und lass dich nicht reinlegen von der Polizei ,,wir legen beim Staatsanwalt/Richter ein gutes Wort ein (können sie nicht und ist auch egal), dann wird die Strafe nicht so hoch(keine Entscheidungskompetenz) oder sie haben eh schon gestanden etc“, dass sind alles nur Tricks. Versuche wenn du es machst klarzustellen das du dir dem Auto bewusst warst, aber du dir und dein Beifahrer zu keiner Zeit eines Unfalls bewusst waren. Folglich bist du auch nicht vorsätzlich davon gefahren.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 12:51
@nanfxD

Genauso war es ja auch. Ich als Person bin relativ ängstlich und vorsichtig, hätte ich den Unfall bemerkt hätte ich sofort gehandelt. Als der Polizist auch gesagt hat ,dass es ein schlechter Trick war, habe ich mich nicht geäußert, weil ich sonst Sorge hatte was er noch so sagen würde. Aber ich danke dir sehr, ich kenne dich zwar nicht persönlich, aber das ist das netteste was ich heute zu dieser Situation hören durfte

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nanfxD  10.02.2020, 12:56
@Maoxy

Nicht weiterreden war das Schlauste was du machen konntest, schlauer als viele andere die mit der Polizei zu tun bekommen.
Es ist auch nicht entscheidend ob dir irgend ein Polizist glaubt, sondern ob der Staatsanwalt als erstes und letztendlich der Richter dir glaubt, bzw dieser zweifelt.

selbst wenn es zu einem Prozess kommt, mach dir darüber keine Gedanken, dir wird da niemand den Kopf abreißen. Es wird zwar stressig und besonders werden, aber nicht so schlimm wie du es dir vorstellst.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 12:59
@nanfxD

Deswegen habe ich auch nichts weiter dazu gesagt. Ich würde sogar den Schaden versuchen aus eigener Tasche zu bezahlen, sogar nochmal 2 Jahre Probezeit dazu bekommen wollen. Ich habe nur etwas Sorge wegen meinem Führerschein. Und ich würde den sogar für 3 Monate abgeben, aber nochmal den Führerschein zu machen davor habe ich etwas Sorge. :(

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nanfxD  10.02.2020, 13:02
@Maoxy

Wenn nicht nicht täuscht musst du den Führerschein nicht nochmal machen, die Strafe ist quasi das du 3 Monate nicht fahren darfst. Danach gibst den dann wieder, bei der Probezeit musst du nen Aufbauseminar machen. Da ist aber mehr Präsenz gefragt und be Prüfung findet nicht statt.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 13:06
@nanfxD

Ja ich hätte noch einen Monat in der Probezeit gehabt. Aber wie gesagt ich würde lieber 3 Monate meinen Führerschein abgeben, 2 Jahre Probezeit dazu bekommen und das aufbauseminar machen. Aber mich plagen halt noch die Schuldgefühle, dass ist für mich gerade so das schwierige, einfach diese Frage: „ warum habe ich das nicht bemerkt“

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nanfxD  10.02.2020, 13:10
@Maoxy

Kann ich verstehen, aber niemand ist perfekt. Viele begehen Straftaten werden, aber nur nie verurteilt( die spielen dann aber den großen Moralapostel).

Die Situation oben ist ist keine Straftat, der Unfall ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Mach dir nicht zu viele Gedanken, jetzt musst du überlegen was das Schlauste ist. Mit einem Anwalt kämpfen und verlieren können oder direkt verlieren. Wenn du diese Entscheidung getroffen hast Kopf hoch und vorwärts, ohne Zweifel an der Entscheidung.

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 13:13
@nanfxD

Das Ding ist, dass ich ja nicht dagegen kämpfen möchte oder kann, weil wie die Sache zu sehen ist, bin ich wohl an das Auto gestreift nur wie gesagt war mir nicht dessen bewusst. Aber ja ich versuche jetzt abzuwarten und zu sehen was noch so auf mich zukommt. Danke dir nochmal

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nanfxD  10.02.2020, 13:15
@Maoxy

Es geht nicht darum ob das Auto gestreift wurde, sondern darum ob du mit Vorsatz weggefahren bist. Die ganzen Strafen hängen an dieser Frage.
Für den Unfall wird die Versuchung aufkommen müssen

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Maoxy 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 13:17
@nanfxD

Ich danke dir, ich warte jetzt einfach ab und werde mich darum kümmern und dann mal sehen was auf mich zukommt

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Er hat sofort laute Musik angemacht.

Das Ding hat nen Regler, kann man leiser machen. Deswegen habt ihr nix mitbekommen

Dann wollte ich rückwärts rausfahren, aber konnte etwas schlecht nach hinten gucken.

du hast Mitfahrer, schick einen raus der dich einweist

hoffe dass es eine Bagatellsache ist ...

https://www.bussgeldkatalog.org/unfallflucht-bagatellschaden/


nanfxD  10.02.2020, 12:34

Schuldvorwürfe sind immer leicht zu machen wenn man nicht selber einen Fehler gemacht hat.

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Wenn es unbewußt gewesen wär, würdest du hier nicht schreiben !

Abwarten und auf eine milde Strafe hoffen und das nächste Mal ein Mann sein und sich der Sache stellen = sei froh das es kein Mensch war.