Wikipedia beschreibt unter dem Artikel "Stiefmutter" das rechtliche Verhältnis wie folgt: "Mit der Bezeichnung Stiefmutter ist noch keine rechtliche Beziehung zum Kind gegeben. Besteht zwischen der Stiefmutter und dem Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes eine Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, so sind Stiefmutter und Stiefkind verschwägert."

Daraus entnehme, dass zu Lebzeiten des leiblichen Elternteils (Vater), der mit der Stiefmutter verheiratet ist, zwischen dem Kind und der Stiefmutter eine rechtliche Verwandschaft herrscht. Was passiert allerdings, wenn der leibliche Vater dann stirbt. Löst sich in dem Moment das rechtliche Verwandschaftsverhältnis auf ?