Muss Einwohnermeldeamt informiert werden?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Freund geht schon mal rein vorsorglich davon aus, dass Du jederzeit bei ihm einziehen könntest. Für Dich ergeben sich daraus keine Pflichten.

Du darfst ihn jederzeit besuchen und auch bei ihm übernachten, ohne dass Du das einem Amt melden musst.

Wenn aber mehr daraus wird, wie bspw. mehrere Tage pro Woche regelmäßig bei ihm, könnte es ein Zweitwohnsitz sein, der ggf. auch steuerpflichtig ist. Dann wäre zu überlegen, was besser ist, Hauptwohnsitz weiter bei den Eltern oder besser doch beim Freund.


bwhoch2  12.02.2020, 19:08

Danke für die Auszeichnung.

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Wenn Du mit einziehst mußt Du dich auch anmelden.

Mit dem Mietvertrag hat das rein gar nichts zu tun.

Der Wohnungsgeber, hier der Vermieter deines Freundes, ist verpflichtet allen Personen die zu Mietbeginn einziehen die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Und alle meldepflichtigen Personen sind gesetzlich verpflichtet sich binnen 2 Wochen nach Einzug beim zuständigen EMA anzumelden.

Dein Freund braucht für seine Anmeldung die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Du brauchst diese für deine Anmeldung von deinem Freund, da er dein Wohnungsgeber ist und du nicht als Mieter im Mietvertrag stehst.

Das Einwohnermeldeamt will deine aktuelle Anschrift haben. Das verlangt die Meldeordnung. Dafür gibt es Fristen.(14 Tage oder so). Ihr müßt das trotzdem mit dem Vermieter klären und du bekommst einen Wohnberechtigungsschein oder so ähnlich.


girlmode 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 05:10

Ich will meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern haben, gilt dies dann als meine aktuelle Anschrift? Die Wohnung meines Freundes soll nicht mein Hauptwohnsitz sein, deshalb frage ich ob es nötig ist wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt melde, da mein Name auch nirgend erwähnt wird

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Wiesel  09.02.2020, 05:15
@girlmode

Dennoch bist Du da wohnhaft, oder nicht. Also musst Du Dich auch, zumindest mit Nebenwohnsitz, anmelden.

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MarkoHansen  09.02.2020, 05:15
@girlmode

Du kannst mit dem Vermieter Probleme bekommen. Denn kann es sich um einen Zweitwohnsitz handeln. Am besten du erkundigst dich auf der Meldebehörde. Wild wohnen darf man in Deutschland nicht so ohne weiteres.

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Es ist dem Amt egal, wer im Vertrag steht oder was der Vermieter bezüglich Anzahl Menschen denkt. Das will wissen, wo du wohnst. Wirst du dort wohnen?