Erbe ausschlagen aber trotzdem den Mietvertrag des verstorbenen übernehmen?
Mein Vater ist am 25.01.2020 leider vertorben. Wir wollen das Erbe ausschalgen, da er nur Schulden hat. Alleridngs würde gerne meine kleine Schwestern die Wohnung von meinem Vater übernhemen. Ich habe gelesen, dass die Kinder das Recht darauf haben. Aber geht das auch wenn sie das Erbe ausschläg?
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