Meine mutter geht ständig in meine Wohnung darf ich die Schlösser austauschen lassen?

9 Antworten

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Ein schriftlicher Mietvertrag muss nicht vorliegen, um ein gültiges Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten zu vereinbaren. Ob das zwischen Verwandten besteht oder nicht, ist dabei egal.

Insofern: Ja, Du könntest sie anzeigen und auch die Schlösser tauschen.

Sinnvoll wäre aber, umzuziehen und zwar so weit weg, dass es eine vernünftige Distanz zwischen Euch gibt. So, dass Ihr Euch erreichen könnt, ohne dass es gleich eine Reise wird, aber auch nicht in nur zehn Minuten mit dem Auto.

Erst, wenn Deine Mutter gelernt hat, dass Du es schaffst, selbst zu leben und nicht zu verhungern oder komplett verwahrlost, wird sich Euer Verhältnis deutlich bessern. Sie hat wahrscheinlich noch nicht gelernt, dass sie loslassen muss, um Dich zu behalten.

Du zahlst Miete, also bist Du auch offizieller Mieter. Deine Mutter ist Deine Vermieterin und hat in dieser Funktion KEIN Recht, ohne Deine Einwilligung Deine Wohnung zu betreten. Ja, Du darfst das Schloß austauschen.

Über die psychologische Seite dieser Konstellation reden wir jetzt mal nicht :D

Da du Miete zahlst, hast du auch Rechte- also tausch das Schloss aus- verwahre aber das alte Schloss + alle Schlüssel damit du, wenn du irgendwann ausziehst, die Türe wieder in den Originalzustand versetzen kannst.

Nachdem ihr die Vermietung untereinander geregelt habt, ohne Vertrag, kannst du sie nicht anzeigen.

Wäre auch nicht optimal.

Sie bekommt ein Verfahren wg. illegaler Untervermietung - wobei ich mich juristisch nicht genau auskenne, da du ja ihr Kind bist...

Zunächst würde ich es so machen, wie Fubbelchendir geraten hat - Schloss tauschen.

In weiterer Folge dann so vorgehen wie freejack75 Nils83 es vorgeschlagen haben.

Die Miete ist schon super günstig, wenn ich davon ausgehe, dass Heizung und Wasser incl. ist.

Das wirst du wohl kaum finden, aber der ewige Streit ist zermürbend und kann nicht bleiben.

Wobei ich es auf der anderen Seite - von dir aus - nicht verstehe, weshalb du nicht aufräumst?


Stellwerk  07.02.2020, 19:30

"Nachdem ihr die Vermietung untereinander geregelt habt, ohne Vertrag, kannst du sie nicht anzeigen."

Wenn regelmäßig Geld gegen Wohnen fließt, dann ist das ein gültiger Mietvertrag, auch wenn er mündlich vereinbar wurde. Er könnte sie anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

"Sie bekommt ein Verfahren wg. illegaler Untervermietung - wobei ich mich juristisch nicht genau auskenne, da du ja ihr Kind bist.."

Was soll daran illegal sein? Man darf auch an seine eigenen Kinder vermieten.

"Wobei ich es auf der anderen Seite - von dir aus - nicht verstehe, weshalb du nicht aufräumst?"

Das geht Dich, die anderen User und seine Mutter einen feuchten Kehricht an.

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Ne, entferne dich nicht. Mache es am besten so, es ist Dir egal ob sie reinkommt. Dementsprechend täte ich agieren. Wenn sie reinkommt und du machst was z.b. zockst oder ähnliches. Lass dich einfach nicht stören. Schämen brauchst du dich auch nicht. Wenn du dich so benimmst wie du willst egal was sie sagt ect wird sie irgendwann nicht mehr reinkommen. Es gibt ja nichts zu sehen was sie nicht schon kennt. Glaub mir is die beste Lösung auch für das spätere Leben.