Bezahlt das Jobcenter? (Onlinekurs mit Diploma und Vermittlung)?

Hallo, ich möchte einen bestimmte Berufsbahn einschlagen in Richtung Illustration, concept art/character design. Mir wurden super Online-Kurse von jemandem empfohlen, der durch die Betreiber vermittelt wurde.
Das vermittelt werden des Kurses ist super entgegenkommend, da ich (19) noch 1 Jahr Schule mache und dadurch direkt Chancen hätte.
Die beiden Kurse, würden insgesamt 10.895 USD kosten. Die Kurse können jeweils von 600-1000 USD in Monatsraten bezahlt werden, jedoch spart man bis zu 5 tausend Euro, wenn man direkt bezahlt.
Ich lebe zur Zeit bei meiner Mutter, welche Hartz IV bezieht, und mache neben der Schule nur Ferienjobs um mir das mindeste an Kleidung etc bezahlen zu können, daher kann ich nicht wirklich was ansparen.
Natürlich, kann ich dies auch einfach meine Integrationsfachkraft fragen, jedoch ist diese schwer zu erreichen und erhoffe mir eine schnellere Antwort und vielleicht auch Tips hier!
Ich habe bisher nur von dem Bildungsgutschein gelesen, der jediglich bestimmte Kurse bezahlt. Da es sich um meinen Kurs jedoch um einen Onlinekurs aus Amerika handelt, würde der Bildungsgutschein da sicher nicht in Frage kommen.
Wenn es jedoch keine Kurse gibt in Deutschland, die das erfüllen, das ich für meine Berufsbahn brauche, und die Onlinekurse für mich nicht bezahlbar sind, ist es doch ein erkennbares Qualifikationsdefizit.. würde das Jobcenter dies einsehen und aufkommen?

Kurs, Recht, Bildungsgutschein, Digital Art, Förderung, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Nutzungsentschädigung nach Trennung?

Hallo zusammen,

mein Mann hat sich von mir getrennt. Da unser gemeinsames Haus (beide im Grundbuch eingetragen, Haus abbezahlt) viel zu groß wäre und ich vermutlich nicht einmal so einen hohen Kredit bekommen würde, um meinen Mann auszuzahlen, ziehen mein Kind und ich in eine kleine Wohnung (55 qm). Die Trennung ist jetzt ca. 4 Wochen her.

Mein Mann ist selbständiger Musiker und Musiklehrer. Seine Schlagzeugschule befindet sich in der Untergeschosswohnung unseres gemeinsamen Hauses.

Ich habe ja Anspruch auf Nutzungsentschädigung, so lange das Haus nicht auf ihn umgeschrieben worden ist. Hier habe ich gelesen, dass man während des Trennungsjahres nicht die tatsächlichen qm ansetzt (bei uns ca. 330), sondern so tut, als wäre er auch ausgezogen und von der fiktiven Miete einer kleineren Mietwohnung die Hälfte an mich zu zahlen wäre. So weit so gut, auch wenn ich es ungerecht finde, er will das Haus behalten und überlegt, dass seine neue Freundin einzieht (wir waren übrigens 19 Jahre zusammen, davon 17 verheiratet).

Sei es drum, wenn das Gesetz das so sagt, dann muss ich mich damit zufrieden leben. Was ist aber mit der Schlagzeugschule? Was setzt man da an? Faktisch ist es ja so, dass auch diese Räumlichkeiten zur Hälfte mir gehören... habe ich da gänzlich Pech gehabt oder was könnte ich da ansetzen?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus...

Vielen Dank im Voraus!

Ach und noch eine weitere Frage zum Thema: Wenn mein Mann im Haus bleibt, muss er mich ja auszahlen. Wie macht man sowas? Reicht es, wenn ein Schätzer von der Bank kommt, das Haus auf z.B. 200 000 EUR schätzt... dann hätte ich die Hälfte zu bekommen? Das scheint mir etwas zu einfach zu sein... Danke!

Haus, Recht, Trennung, Trennungsjahr
Clever-Fit abzocke!?

Sehr geehrte Community,

Ich habe zum 21.12.2019 einen offenen Betrag in Höhe von 57,30€ bei clever-fit gezahlt und am 02.01.2020 wurde der selbe Betrag den ich schon überwiesen habe nochmals von meinem Konto abgebucht. In dem fall habe ich diesen Betrag zurückgezogen, denn ich bezahle sicherlich nicht den Betrag zweimal, wofür denn auch? Dafür dass Mitarbeiter ihre Arbeit nicht ordentlich erledigen und nicht vorher nachschauen ob der Betrag schon überwiesen wurde oder nicht? Und als wichtige info dazu ich habe nicht aus lust und laune einfach von selbst überwiesen, weil normalerweise buchen die es ja selbst vom konto ab. Ich habe es überwiesen weil ich einen Brief bekommen hatte, dass ich den Betrag bis spätestens ... überweisen soll. Dafür, dass ich das Geld wieder zurückgezogen habe wurden nun am 03.02.2020 10€ Stornogebühren von meinem Konto abgebucht und auch diese habe ich zurückgezogen, denn ich bezahle keine Stornogebühren dafür, dass es nicht mein Fehler war, dass sie den Betrag abgebucht haben obwohl ich ihn schon längst überwiesen habe. Zu dem habe ich jetzt einen Brief erhalten, dass ich insgesamt 27,50€ Stornogebühren und Mahngebühren bezahlen soll weil ich die 10€ Stornogebühren wieder zurückgezogen habe. Ich werde weder 10€ noch 27,50€ bezahlen dafür, dass der Fehler bei denen liegt und nicht bei mir. Nun weiß ich nicht wie ich vorgehen soll... Ich hatte im Fitnessstudio angerufen im Februar und das Problem geschildert, die frau am Telefon sagte mir sie würde das an die zuständige person weiterleiten und dann hatte ich den ganzen März lang nichts mehr von denen gehört, weder anrufe noch haben die versucht etwas abzubuchen und dachte somit, dass die das Problem behebt hätten. Nun habe ich heute den Brief der Zahlungsaufforderung von 27,50€ bekommen. Ich habe denen vor 5 Tagen eine Email geschrieben, dort nochmals alles geschildert und auch Bilder von dem überwiesenen Betrag in der Höhe von 57,30€ angefügt als auch ein Bild von dem Tage danach erneuten abbuchen von Clever-fit was einfach nicht rechtsmäßig war. In dem aktuellen schreiben steht auch, dass es deren letzte Aufforderung ist ansonsten melden die den Fall beim inkassobüro und ich müsse einen ganzen Jahresbeitrag bezahlen, wenn ich nicht bis spätestens heute bezahle.... was soll ich nun tun ich habe einfach keine Antwort auf meine email bekommen? Wollen die nicht einsehen, dass der Fehler bei denen lag und nicht bei mir? Ich habe leider nicht mal die Möglichkeit persönlich vorbeizugehen, weil das Fitnessstudio dank dem virus geschlossen ist. 27,50€ sind nicht viel aber es geht mir um das Prinzip, dass ich es nicht bezahlen möchte, weil die einfach nur abzocken wollen und das ist sehr ärgerlich. 

Ich hoffe einer von euch hat Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Danke !

Recht, Abzockerei, Clever fit
Fahrradmechaniker verweigert Herausgabe von Rechnungsbeleg! - Was tun?

Hallo! Grundsätzlich bin ich natürlich sehr froh, dass es in unserer Großstadt überhaupt noch Fahrrad- Shops gibt, in denen die Fahrradmechaniker so freundlich sind, und sich der Reparaturen auch meiner Fahrräder (zumindest meistens) annehmen! - Denn selbst in unserer Großstadt (!) gibt es so etwas kaum noch!

Da war ich froh, dass kürzlich da ein Meister einen sehr kleinen Laden in 3 km Entfernung von mir eröffnet hat, der auch Fahrräder repariert! - Ein altes Fahrrad - von mir kürzlich gebraucht erworben -  hatte vor kurzem einen Tretlagerschaden. - Von einem auf den anderen Tag war das Bike von ihm repariert! - Ich war froh. - Auch wenn die Kosten für die Reparatur  immerhin die "Kleinigkeit" von 50,- Euro betrugen ... 

Nun ist es aber so, dass der VORBESITZER des Bikes den Tretlagerschaden noch bezahlen wollte: er verlangt daher (verstädnlicherweise) von mir eine RECHNUNG!

  • Doch der MECHANIKER weigert sich beharrlich! - Er sagt, er gibt nie eine RECHNUNG, sondern immer nur einen (Sehr simplen!) Kassenbeleg (auf dem aber absolut KEINE Positionen, noch nicht mal der Name des Ladens oder eine Telefonnummer zu sehen sind!) . - Dieser reicht aber nicht als "BELEG! - Denn einen solchen will der Vorbesitzer/ "Kostenträger" natürlich sehen! (er wohnt in anderer Stadt).

Doch meine ich, dass der MECHANIKER sogar dazu VERPFLICHTET ist, auf Wunsch mir einen vernünftigen Kassen- BELEG auszuhändigen, aus dem die Leistung ersichtlich ist !?

Aber er weigert sich ...

So habe ich mit diesem simplen "Kassenbon" vorlieb nehmen müssen; die 50,- Euro musste ich natürlich trotzdem bezahlen.

Jetzt will der Vorbesitzer des Bikes natürlich nicht bezahlen, weil er keinen stichhaltigen "Beweis" hat (mit diesem simplen "Kasenbon" hätte ich theoretisch in jedem x- beliebigen Shop etwas kaufen können!)...

Jetzt fühle ich mich sehr verar .....

Bisher habe ich überall immer eine RECHNUNG auf Wunsch bekommen! - Schon alleine wegen der GARANTIEANSPRÜCHE!

Doch der Mann weigert sich! (WARUM er das (nicht) tut, weiß ich nicht! (die Reparatur selbst scheint nämlich in Ordnung zu sein!).

Was  kann ich jetzt TUN?!  - Soll ich mich bei der Handwerkskammer beschweren?! Soll ich mit einem Rechtsanwalt drohen?! (es sind immerhin 50,- €!).

Was soll/ Kann  ich jetzt TUN?! 

Und daher meine ich

Fahrrad, Rechnung, Handwerk, Recht, Reparatur, Mechaniker, Beleg
Gewährleistung oder Garantie Zündspule?

Hallo ihr Lieben,
nach stundenlangem Lesen raffe ich es immer noch nicht :-(
Ausgangssituation: es wurde Ende Januar ein Gebrauchtwagen beim Händler erworben. Dieser ist 8,5 Jahre alt und hatte bei Kauf ca. 39600km. Schaden trat nach ca 600km auf)
Der Wagen wurde also Ende Januar beim Händler mit Kurzkennzeichen abgeholt. Nach ca. 550 km wurde er in meiner Garage abgestellt. Da er ein Saisonkennzeichen ab April bekommen hat. Am 1. April, ich hatte extra frei genommen von der Arbeit, da ich mich natürlich so doll auf den Wagen freute, fuhr ich genau 30 km. Plötzlich zeigte das Display Motorstörung bitte Servicepartner aufsuchen. Ich fuhr natürlich sofort zum BMW-Händler meines Vertrauen, der zum Glück nur 15 km, nach aufleuchten der Motorkontrolleuchte, entfernt war. Die Werkstatt stellte fest, eine Zündspule und EVTL. noch ein Teil vor der Drosselklappe. Kostenvoranschlag Zündspule 1200€. Das andere evtl. nochmal 1800€. Sehr merkwürdig alles.
Das Auto hat eine Multi Part Garantie. Die Vertragsswerkstatt setzte sich mit dieser Firma in Verbindung. Dort hieß es, es darf nichts mehr am PKW gemacht werden. Sie müssten erst den Händler verständigen. Da dieser entscheidet, wie es nun weitergeht. Das ganze ist 5 Tage her und immer noch nichts gehört. Leider erreiche ich den Händler natürlich auch nicht. In der Broschüre der Multi Part, steht was bei Baugruppen, von Elektronischer Zündanlage. Des weiteren steht geschrieben, die Lohn und Materiealkosten werden zu 100% übernommen bis 50000tkm. Bin ich drunter. Was mir der Händler NATÜRLICH nicht sagte und im Kleingedruckten im Vertrag steht: Höchstbetrag 1500€.
Nun zur eigentlchen Frage: Habe ich überkaupt eine Chance, dass die Kosten übernommen werden?
Ich denke ich komme leider nicht um einen Rechtsanwalt herum. Da der Händler sich auch nicht meldet.

Vlt. hat ja jemand einen Rat. Danke im Voaraus und einen guten Wochenstart

Recht, Garantie, Auto und Motorrad
Geschwindigkeitsbeschilderung GÜ A7/E45 Ellund?

Hallo GFler,

wenn die Grenze zu Dänemark nicht gerade wegen Corona geschlossen ist so fahre ich die Sommermonate über beinahe wöchentlich über den A7/E45 Grenzübergang (GÜ) Ellund nach Dänemark rein. Wer selber schon (öfter) über diesen GÜ gefahren ist der wird unschwer festgestellt haben das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits wenige Kilometer vor dem Grenzübergang mittels Trichter (120, 100, 80km/h) runtergeschraubt wird.

Das letzte deutsche 80km/h Schild steht circa 1000m in Form eines "Klappschildes" vor dem GÜ. Etwa 700m vor dem GÜ stehen dann bereits dänische Verkehrsschilder die auch auf 80km/h verweisen, gleiches gilt etwa 500 Meter vor dem GÜ in Form von 60km/h, 300m vor dem GÜ sind nur noch 40km/h erlaubt.

Jedes mal wenn ich dort fahre stelle ich mir ernsthaft die Frage: Sind die dänischen Schilder auf deutschem Boden eigentlich zulässig bzw. bindend ? Ich frage das nicht, nur ums klarzustellen, weil ich dort mal geblitzt worden oder anderweitig Ärger gehabt hätte, es interessiert mich einfach die juristische Frage -falls- man dort geblitzt würde.

Zum Hintergrund: Ich erinnere mich an eine Diskussion von vor einigen Jahren in der es darum ging ob ältere Verkehrsschilder in Deutschland weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollten obwohl es inzwischen welche in neuerem Design (ich nenne es mal Facelift) gab. Das Ende vom Lied war übrigens das die alten Schilder (meines Wissens nach) ihre Gültigkeit behielten. Da müsste doch bei soetwas wie dort an der Grenze erstrecht der Amtsschimmel wiehern.

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Recht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsbegrenzung, Auto und Motorrad
Verlängert sich dieser Vertrag (Studium)?

Guten Tag allerseits!

Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:

Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.

Vielen Dank!

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.

2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.

2.4. Vertragsverlängerung

Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

Studium, Recht, duales Studium, Vertrag, Fernstudium, Ausbildung und Studium, IUBH, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Falsche Behauptungen und aggressives umgehen?

Guten Tag

folgendes Problem hat sich ereignet. Wir sind in ein Haus eingezogen vor 1 Jahr und wir heizen das Haus mit Holz ( geschnitten nicht mehr brauchbaren Euro Paletten natürlich werden die geleimten füse abgesägt und entsorgt. Letzte Woche hatte sich der Nachbar wegen schlechten Geruch aus dem Kamin beschwert er meinte es stinkt und wir würden Plastik verbrennen darauf hin kam der Schornstein Feger um dies zu überprüfen aber welcher normaler Mensch würde schon Plastik verbrennen um sich und seine Familie im eignen Haushalt in erster linie zu schaden und dann der Umwelt. Gestern pöbelte der Nachbar mich mit aggressiven Ton an und schreite mich an auf öffentlicher Straße was für ein scheis wir verbrennen das es so stinkt. Wir verbrennen ganz normales un lackiertes Holz Euro Paletten Holz eben laut Schornstein Feger darf man dies verbrennen nur wen man Kohle in den Ofen wirft stinkt es halt aber es ist nicht verboten und das kann man in jeden Baumarkt kaufen. Er hat über mich falsche Aussagen der Stadt gemeldet mich blöd angepöbelt und zusätzlich noch den Schornstein Feger bemächtigt der Schornstein Feger hat den Ofen weder kontrolliert noch sonst was er hat es auch direkt der Stadt gemeldet obwohl ich nichts der Art getan habe ich habe weder Plastik noch Karton was lackiert ist oder Zeitungen oder sonstiges verbrannt ich habe nur Holz verbrannt und am Abend Kohle rein geschmissen was kann ich in diesem Fall tun der Nachbar ist unfreundlich und er hat ein Hass auf uns und letztes Jahr hatte er Sich nich beschwert das lustige ist aber das nur er sich beschwert es gibt einen Nachbar der direkt neben unserem Haus wohnt und er hat sich noch nie beschwert die andern Nachbarn auch nicht. Er hat ein Hass auf uns weil sein Hund meinen Sohn angebissen hat und ich er daraufhin schaden Ersatz zahlen musste ich bitte um dringende Hilfe was ich in diesem Fall tun kann und kann und kann ich ein Anwalt mit einschalten weil er über mich falsche Aussagen macht nur das ich schlecht darstelle und eine hohe Rechnung zahlen muss danke für jede Antwort.

Recht, Nachbarschaftsrecht

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