Hallo liebe User,

Ich habe heute ein schreiben vom Staatsanwaltschaft bekommen. Wo drin steht, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 gegen mich eingestellt wird.

Aber im letzten Satz steht: soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, habe ich das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben... was bedeutet das genau?

Lg Daniel