Darf der Arbeitgeber Urlaub streichen?
Mir ist klar dass wir jetzt in einer absoluten Ausnahmesituation sind. Trotzdem interessiert mich folgendes: Unser Arbeitgeber hat Kurzarbeit beantragt. Wir wurden in zwei Gruppen geteilt die sich wöchentlich abwechselt. Nun wurde uns mitgeteilt dass unser Urlaub gestrichen und Überstunden ausbezahlt werden sollen, damit wir nach der Coronakrise möglichst viel wieder in der Arbeit sein können. Darf der Arbeitgeber so etwas einfach machen (trotz Kurzarbeit)? Danke für Antworten
4 Antworten
Einmal genehmigten Urlaub streichen geht nur mit sehr einschlägigen Gründen und betrieblicher Notwendigkeit. Es wurde ja im Vorfeld ohne dich geplant und auch ohne Corona hätte der Betrieb in deiner Abwesenheit irgendwo laufen müssen. Der Arbeitgeber ist an seine Zustimmung gebunden.
Der komplette Abbau von Zeitkonten ist unnötig. Ihr dürft 10% der regulären Jahresstunden behalten. Entspricht bei 40h Woche also gut 180 Überstunden. Das ist eine Sonderregelung der aktuellen Kurzarbeit-Änderung. Normalerweise müssen Konten abgebaut werden, damit man Kug beziehen kann.
ich wäre hier vorsichtig, du begibst dich geradewegs in eine Rechtsberatung.
Hier liegt keine Rechtsberatung vor.
Nach der Definition des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG gilt die Behandlung/Diskussion von Rechtsfragen in den öffentlichen Medien (also auch einem Forum wie hier) nicht als Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes!
RDG § 2 "Begriff der Rechtsdienstleistung" Abs. 3 Nr 5:
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
[...]
5.die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien, [...].
Es geht nicht um genehmigten Urlaub. Bei uns ist es so geregelt, dass wir eine feste Anzahl an Urlaubstagen haben und wenn Urlaub geplant ist wird der erst zwei Wochen davor genehmigt. Mit Überstunden liege ich weit unter 180. Trotzdem sollen sie ausbezahlt werden und die Urlaubstage die ich noch nehmen hätte können werden jetzt für die Wochen genommen die ich nicht in der Arbeit bin. Obwohl Kurzarbeit beantragt wurde.
Urlaub nicht genehmigen und genehmigten Urlaub streichen sind aber völlig unterschiedliche Dinge, da musst du aufpassen. Die Stunde abbauen musst du nicht, dazu kann dich niemand zwingen.
Sehr wohl kann man aber Urlaub nicht genehmigen. Vor allem, wenn zb terminierte Projekte daran hängen und durch Kug insgesamt weniger Stunden gearbeitet werden. Den Grund einer Ablehnung solltest du aber in Erfahrung bringen, weil dieser einschlägig sein muss.
Dem Arbeitgeber muss auch klar sein, dass deinem Urlaubsgesuch sehr zeitnah dann doch stattzugeben ist. Er kann dich keine 6 Wochen oder ähnliches auf die lange bank schieben.
Also ist es rein theoretisch nicht in Ordnung wenn dafür gesorgt wird dass wir alle ab Sommer bis Ende Jahres durcharbeiten müssen, weil keiner mehr Urlaub oder Stunden hat?
Genau wie Betriebsferien kann man sowas nicht derart kurzfristig beschließen. Du musst übrigens auch unterscheiden ob Überstunden oder Gleitzeitkonto. Ein Gleitzeitkonto ist dafür da, etwas zu sammeln und es über das Jahr auf- und abzubauen, je nach Arbeitsanfall. Ein Gleitzeitkonto kann also auch negativ werden. Überstundenkonten dagegen sollte eigentlich nicht zum Stundenaufbau genutzt werden und idealerweise bei null sein.
Der Arbeitgeber kann aus dringenden, betrieblichen Gründen durchaus bis auf die Hälfte oder zwei Drittel anordnen, nicht aber alles. Und sofern ihr keinen Betriebsrat habt, musst du der Kurzarbeit auch schriftlich zustimmen, man kann dich nicht einfach in Kurzarbeit schicken. Selbstverständlich ist Kug aber da, um den Arbeitsplatz zu erhalten.
Dich zwingen alles abzubauen und Urlaub zu nehmen bis Sommer und dann durcharbeiten, das geht so nicht und das kannst du sehr wohl verweigern.
Auch wenn wir einen Betriebsrat haben? Es kann sein dass der dem ganzen zugestimmt hat.
Grds. sind die Regelungen zu Kurzarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebs-/Personalrat oder wenn es keinen gibt mit jedem Mitarbeiter einzeln zu vereinbaren (ansonsten gilt Dein Arbeitsvertrag). Wenn Dein Urlaub bereits genehmigt wurde ist eine Rücknahme ohne Weiteres nicht möglich.
Was allerdings tatsächlich möglich ist, wäre quasi der anteilige Verfall Deines Urlaubsanspruchs während der "Null-Arbeit" (100% KA). Hast Du hingegen 50% KA, muss Dir die Gelegenheut gegeben werden, den Urlaub zu nehmen. Wie gesagt, es sei denn Ihr vereinbart etwas anderes.
Ich vereinbare hier gar nichts. Das wird einfach so entschieden.
Nein so etwas wie Betriebsferien gibt es noch nicht. Was der Betriebsrat aber abgemacht hat weiss ich leider nicht.
Das ist leider ein kleines Problem bei uns, was der Betriebsrat inwiefern macht, bekommt man meistens eigentlich nur dann mit wenn man sich explizit einen Termin geben lässt und danach frägt.
Wenn Er euch jetzt den Urlaub streicht bedeutet das ja, dass ihr ihn später im Jahr nehmen müsst. Aber wenn er hofft nach der Krise viel Arbeit zu haben wäre das ja kontraproduktiv.
Oder möchte er euch jetzt schon den Urlaub für den Sommer streichen? Damit käme er aktuell sicherlich nicht durch.
Er möchte uns jetzt Urlaub geben, den er so angesetzt hat das die Hälfte eine Woche arbeitet und die andere Urlaub hat usw. Damit wir dann im Sommer bis Ende Jahres keinen Urlaub mehr haben um dann komplett arbeiten zu können. Es wurde allerdings gleichzeitig Kurzarbeit beantragt weshalb ich mich wundere wie der Urlaub dann komplett wegkommen soll und ob das so einfach geht.
Moment, das klingt ja danach, dass Ihr dementsprechend dann aber NICHT in Kurzarbeit seid. Du arbeitest also eine Woche und machst dann eine Woche Urlaub - das ist keine KA, ihr müsst dann 100% Gehalt bekommen und es ist völlig legitim (!). Allerdings muss er darauf achten, dass Euch ein mal im Jahr ein längerer zusammenhängender Urlaub zusteht. Diesen kann er nicht streichen, selbst wenn ihr dem zustimmt.
Deswegen habe ich mich ja auch gewundert weil es meiner Meinung nach unschlüssig ist deshalb wollte ich andere Meinungen hören. Wir sind in Kurzarbeit, das weiss ich sicher.
momentan werden bei uns bei der Corona Krise erst einmal die Überstunden abgebaut & die Leiharbeiter werden - leider - abgemeldet.
Danach kann man in Kurzarbeit gehen. Der Geschäftsführer teilte uns mit, daß gewährte Urlaube wie Ostern genommen werden können.
Neue Urlaubsanträge werden nicht bewilligt. So bei uns
ich wäre hier vorsichtig, du begibst dich geradewegs in eine Rechtsberatung. Die FS soll doch einfach klar formulieren was hier vorliegt. Zur Zeit kann sie aber weder preisgeben ob Überstunden/Gleitzeit, genehmigter Urlaub/beantragter Urlaub etc.
Da begibt man sich auf dünnes eis. Wenn Sie es genau wissen will bekommt sie von einem Anwalt für 80€ die Antwort.