Lastschrift zurück buchen - kann derjenige nochmal abbuchen?

2 Antworten

wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, musst du diese widerrufen, erst damit ist das Mandat erloschen. Einfach nur eine Lastschrift zurückzu"buchen" (was meinst du damit?? Sich einen Betrag zurückzuholen, den man für nicht gerechtfertigt betrachtet, hat nichts mit ´buchen´ im buchhalterischen Sinn zu tun), verändert die Situation nur temporär, aber nicht für die Zukunft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung