Hi, angenommen man hätte einen Pool aus Leuten die sich freiwillig zur Verfügung stellen, für Einzelhändler, jetzt in der Krise, Auslieferungen zu tätigen um den Einzelhändler unter die arme zu greifen. Wäre das noch Nachbarschaftshilfe wenn es sich auf eine Stadt konzentriert, oder wäre das schon eine Dienstleistung und man stünde mit einem Bein im Knast? Nochmal -> Eine freiwillige Hilfe, der Fahrer trägt sich in ein Register ein, der Einzelhändler kann schauen wer um ihn rum erreichbar ist, kontaktiert diesen und fragt ob er Zeit hätte, seine Ware zur Straße XY zu bringen. Der Fahrer sagt entweder Ja oder Nein und macht sich auf den Weg um die Ware zu holen und zu XY zu bringen. Ende. Kein Geld kein nichts. Ist das schon ein Gewerbe? Strafbar? Versicherungspflicht (Ware?) Geht das auf eigenes Risiko des Einzelhändlers?