Erbengemeinschaft Aus Grundbuch austragen?

5 Antworten

Bis hier hin alles gut, allerdings wurde meine Mutter und ihre Geschwister aus dem Grundbuch ausgetragen ohne deren Zustimmung (Zumindest hat meine Mutter nichts unterschrieben).

Das ist nicht möglich.

Was kann meine Mutter jetzt tun?

Einsicht in das Grundbuch nehmen und sich darüber informieren, was tatsächlich passiert ist (Vertrag einsehen). Einzig wenn es eine Testamentsvollstreckung gäbe, könnte das ohne ihre Zustimmung geschehen, da der Testamentsvollstrecker verfügungsbefugt ist. Aber der darf natürlich auch nicht willkürlich handeln. Möglich wäre auch noch ein Handeln mit einer transmortalen Vollmacht nach dem Erblasser. Aber diese Vollmacht darf auch nicht missbraucht werden.

In eine Erbengemeinschaft reingekauft: um auf diesem Weg evtl. die Teilungsversteigerung zu beantragen? Dann wurde deine Mutter zumindest über einen Versteigerungstermin informiert.

Ansonsten gibt es keinen Weg ohne Unterschrift aus dem Grundbuch ausgetragen zu werden.

Nochmal die notarielle Urkunde über das "Reinkaufen" genau lesen. Da müsste die Erklärung drin stehen (naja, vielleicht in unverständlichem Juristendeutsch).


kabbes69  05.04.2020, 21:08

dann hätte die Mutter an dieser notariellen Urkunde mitwirken müssen und hätte etwas unterschrieben.

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Wolle281  05.04.2020, 21:26
@kabbes69

Sicher. Wenn sich da wirklich jemand "reingekauft" hat, dann hat sie das.

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Ohne dass deine Mutter da was mitgekriegt hat, kann das eigentlich nicht geschehen sein.

Fragt beim Grundbuchamt nach


Bergfex49  05.04.2020, 20:41

so ist es, der Verkauf eines Miterbenanteils ist zwar möglich, jedoch nur mittels notariellem Vertrag; die Mutter kann nicht so ohne weiteres aus dem Grundbuch "ausgetragen" worden sein;

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Boiiiii 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 20:33

Ja aber das Grundbuchamt sagt das sie raus sind

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Wie soll das denn gehen, sich in eine Erbengemeinschaft einkaufen können?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bergfex49  05.04.2020, 20:44

Hallo, das ist möglich; der Miterbe kann über seinen Anteil (im Ganzen) verfügen mittels notariellem Vertrag; § 2033 BGB; der Käufer wird dann allerdings nicht Miterbe;

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schleudermaxe  05.04.2020, 20:46
@Bergfex49

Nö, das ist nicht möglich. Der Käufer ist/wird kein Mitglied der verbleibenden Erbengemeinschaft.

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