Einbrecher im Haus (darf ich mich verteidigen? Mit Messern etc)?

16 Antworten

Du darfst dich verteidigen. Angemessen. Ihn tot oder zum Pflegefall schlagen ist in den wenigsten Fällen eine angemessene Verteidigung. Das wird dann als gesonderte Straftat betrachtet.


VirageXO  05.04.2020, 01:54
Du darfst dich verteidigen. Angemessen. Ihn tot oder zum Pflegefall schlagen ist in den wenigsten Fällen eine angemessene Verteidigung. Das wird dann als gesonderte Straftat betrachtet.

Nix mit Angemessenheit, nix mit Verhältnismäßigkeit.

Maßgeblich ist allein die Erforderlichkeit.

valentin1842  05.04.2020, 02:00
@VirageXO

Es ist nicht erforderlich einen Menschen zu töten, um einen möglichen Angriff abzuwenden.

VirageXO  05.04.2020, 02:01
@valentin1842
Es ist nicht erforderlich einen Menschen zu töten, um einen möglichen Angriff abzuwenden.

Das entscheidet sich im Einzelfall.

VirageXO  05.04.2020, 02:06
@valentin1842
An-ge-mess-en-heit: Der Situation angemessen.

Und deswegen haben juristische Analphabeten die Finger von Rechtsfragen zu lassen.

Lern den unterschied zwischen Erforderlichkeiit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit.

valentin1842  05.04.2020, 02:16
@VirageXO

Ich habe nicht vor Jurist zu werden, also habe ich auch nicht vor die juristische Bedeutung hinter alltäglichen Wörtern zu lernen. Ich traue dir zu, dass du mich inhaltlich trotzdem verstehst.

VirageXO  05.04.2020, 02:23
@valentin1842
Ich habe nicht vor Jurist zu werden, also habe ich auch nicht vor die juristische Bedeutung hinter alltäglichen Wörtern zu lernen.

Dann wär's vielleicht gar keine schlechte Idee, die Finger von Rechtsfragen zu lassen, meinst du nicht auch?

Ich traue dir zu, dass du mich inhaltlich trotzdem verstehst.

Da du falsche Antworten gibst, muss ich das auch so klarstellen.

furbo  05.04.2020, 08:23
@valentin1842

Das ist offenbar dein Problem. Erklärtermaßen kannst du keine Gesetze lesen, maßt dir dennoch an, darüber Auskünfte zu geben. Inhaltlich liegst du falsch.

Ayan123 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 01:54

Wenn er ein 2M Typ ist? Und ich 15 bin? Und er eine Brechstange hat und auf mich zu geht ?

Gibt bei allem was man im Leben macht den rechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wobei wahrscheinlich falls alles gerechtfertigt ist wenn du in deinem eigenen Haus mit ner Stange angegriffen wirst;D


Schestko  05.04.2020, 01:56

Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

furbo  05.04.2020, 08:18

Not kennt kein Gebot. Notwehr keine Verhältnismäßigkeit (reimt sich zwar nicht, stimmt aber dennoch).

ZuumZuum  05.04.2020, 08:41

Wobei wahrscheinlich falls alles gerechtfertigt ist wenn du in deinem eigenen Haus mit ner Stange angegriffen wirst;D

WIrd er ja nicht, er will ja den Einbrecher von hinten präventiv bewußtlos schlagen. Und das ist mit keinem Gesetz abgedeckt, auch nicht durch Notwehr.

Du musst von allen dir zur Verfügung stehenden Verteidigungsmitteln (Flucht ist keine Verteidigung) das mildeste wählen, mit dem der Angriff gleichsam effektiv, zielsicher und risikolos beendet werden kann. Eine Rechtsgüterabwägung findet nicht statt. Überschreitest du die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furch oder Schrecken, bleibst du straffrei, in diesem Fall entfällt allerdings nur die Schuld, nicht die Rechtswidrigkeit.

Wenn ein Einbrecher in meiner Wohnung wäre, dürfte ich ihn von hinten „umschlagen“(zb nen Stück metall)

Nein definitiv nicht, schon gar nicht von hinten und präventiv.

Wenn der sich umdreht, und auf dich mit klarer Absicht los geht, dann darfst Du dich verteidigen. Dazu darfst Du dann das erforderliche Mittel einsetzen, das den Angriff erfolgreich abwehren kann.

Aber warum willst Du dich einem Einbrecher in den Weg stellen, der es ja nur auf deinen Fernseher und dein Stereoanalge abgesehen hat? Das ist doch alles versichert und ersetzbar? Wofür für solche Dinge seine eigene Gesundheit aufs Spiel setzen? Oder evtl. zu riskieren den Täter tödlich zu verletzten, weil man die Energie des Schlages, oder den Gebrauch des Messers falsch eingeschätzt hat?


ThisIsJustMeHH  05.04.2020, 17:15

"Oder evtl. zu riskieren den Täter tödlich zu verletzten, " ich würde sagen das ist Berufsrisiko. Kein Mitleid.

"Nein definitiv nicht, schon gar nicht von hinten und präventiv." Wieso präventiv? Der Typ will was klauen. Er ist gerade dabei. Es liegt ein Unmittelbarer Angriff auf den Besitz, also ein Notwehrfähiges Rechtsgut, vor. Eine Notwehr auch in vorm einer Trutzwehr ist rechtlich gedeckt. Es ist das mildestes Mittel das Erfolgs versprechend ist eingesetzt werden. Mich auf einen fairen Kampf einlassen ist nicht Erfolgs versprechend und ich muss mich auch nicht auf Risiken einlassen.