Gewährleistung oder Garantie Zündspule?
Hallo ihr Lieben,
nach stundenlangem Lesen raffe ich es immer noch nicht :-(
Ausgangssituation: es wurde Ende Januar ein Gebrauchtwagen beim Händler erworben. Dieser ist 8,5 Jahre alt und hatte bei Kauf ca. 39600km. Schaden trat nach ca 600km auf)
Der Wagen wurde also Ende Januar beim Händler mit Kurzkennzeichen abgeholt. Nach ca. 550 km wurde er in meiner Garage abgestellt. Da er ein Saisonkennzeichen ab April bekommen hat. Am 1. April, ich hatte extra frei genommen von der Arbeit, da ich mich natürlich so doll auf den Wagen freute, fuhr ich genau 30 km. Plötzlich zeigte das Display Motorstörung bitte Servicepartner aufsuchen. Ich fuhr natürlich sofort zum BMW-Händler meines Vertrauen, der zum Glück nur 15 km, nach aufleuchten der Motorkontrolleuchte, entfernt war. Die Werkstatt stellte fest, eine Zündspule und EVTL. noch ein Teil vor der Drosselklappe. Kostenvoranschlag Zündspule 1200€. Das andere evtl. nochmal 1800€. Sehr merkwürdig alles.
Das Auto hat eine Multi Part Garantie. Die Vertragsswerkstatt setzte sich mit dieser Firma in Verbindung. Dort hieß es, es darf nichts mehr am PKW gemacht werden. Sie müssten erst den Händler verständigen. Da dieser entscheidet, wie es nun weitergeht. Das ganze ist 5 Tage her und immer noch nichts gehört. Leider erreiche ich den Händler natürlich auch nicht. In der Broschüre der Multi Part, steht was bei Baugruppen, von Elektronischer Zündanlage. Des weiteren steht geschrieben, die Lohn und Materiealkosten werden zu 100% übernommen bis 50000tkm. Bin ich drunter. Was mir der Händler NATÜRLICH nicht sagte und im Kleingedruckten im Vertrag steht: Höchstbetrag 1500€.
Nun zur eigentlchen Frage: Habe ich überkaupt eine Chance, dass die Kosten übernommen werden?
Ich denke ich komme leider nicht um einen Rechtsanwalt herum. Da der Händler sich auch nicht meldet.
Vlt. hat ja jemand einen Rat. Danke im Voaraus und einen guten Wochenstart
4 Antworten
Schlicht und ergreifend ...... Du hast eine gesetzlich verankerte einjährige Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers
Sachmängelhaftung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
wirtschaftslexikon.gabler.de › ... › Schuldrecht, Besonderer Tei
Sie gilt neben den Rechten aus einer Garantie (§ 443 I BGB). Bei der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer dafür, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang keinen Sachmangel aufweist. 2. Formen: a) Vereinbarung: Ein solcher Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Gesetzlich verankert ZWEI JAHRE!
Der Verkäufer darf diese beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an private Endverkäufer auf 1 Jahr begrenzen!
In erster Linie ist hier die Gewährleistung vom Händler betroffen, die auch nicht, wenn Du Privatkäufer bist, ausgeschlossen werden darf!
Ein Schaden in den ersten 6 Monaten bedeutet, dass man annimmt, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war.
Der Verkäufer muss beweisen, wenn er der Meinung ist, dass das nicht der Fall war.
Nahezu unmöglich.
Setze dem Verkäufer SCHRIFTLICH UND NACHWEISBAR eine per Datum benannte Frist (mind. 7 Tage), am besten per Einwurfeinschreiben, dass dieser sich kümmert/äußert.
Tut er das nicht, könnte man dieses als Verweigerung auslegen, die Dich zur Selbstvornahme berechtigt.
Du dürftest das dann woanders reparieren lassen und der Verkäufer muss Dir die Kosten ersetzen.
Ob er das dann kann, ist eine andere Geschichte.
Ja, ich würde zum Anwalt gehen.
PS: Die Garantieversicherung hat erstmal damit nichts zu tun, lasse dich hier nicht vom Verkäufer abwimmeln!
Natürlich lehnt die Garantie ab, da der Händler in der Gewährleistung ist.
Er ist also dein Ansprechpartner.
Ist jetzt natürlich blöd, wegen den aktuellen Umständen.
Der Händler hat vielleicht den Laden geschlossen.
Ganz vielen lieben Dank für die Antwort. Der Händler steht wohl sowieso an erster Stelle, da die Multipart keine richtige Garantiefirma ist. Nur eine Zwischenstation. So habe ich das zumindest bist jetzt verstanden. Sonst müsste Multipart ja ga nicht den Händler verständigen.
Lieben Gruß
Garantie: Ansprechpartner Garantiegeber (MultiPart) dort gelten die Bedingungen.
Gewährleistung: Verkäufer / Händler, der kommt im Gewährleistungsfall für alle Kosten auf, Du musst ihm aber die Möglichkeit bieten den Mangel zu beheben.