Briefgeheimnisse Strafe?
Hallo Community, folgendes. Wir haben einen Nachbarschaftsstreit und mussten unseren Kamin abbauen. Wir mussten uns deswegen Angebote einholen für ein Gerüst. Der Brief von uns wurde versehentlich in seinen Briefkasten geworfen mit dem Angebot. Diesen hat er geöffnet und sogar dort angerufen. Wir wussten davon nichts, aber jemand kennt jemanden wie das so ist der dort arbeitet in der Firma und uns wurde es erzählt. Kann man ihn damit dran bekommen wegen Briefgeheimnis? Danke im Voraus wenn sich jemand damit auskennt 😊
3 Antworten
nun, §202 stellt die Verletzung des Briefgeheimnisses unter Strafe. Dies Bedarf allerdings Vorsatz.
Da er den Brief in seinem Briefkasten fand ist es unerheblich, ob dieser für ihn bestimmt war. Er konnte davon ausgehen, dass Briefe in seinem Briefkasten auch an ihn gerichtet sind. Dies ist jedoch unerheblich, da Fahrlässiges Handeln ist nicht unter Strafe gestellt.
Davon abhängig was er mit der Firma am Telefon besprochen hat, könnte er jedoch einen anderen Tatbestand verwirklicht haben.
Der Brief von uns wurde versehentlich in seinen Briefkasten geworfen mit dem Angebot.
Wie bitte kann man denn einem Nachbarn versehentlich einen Brief einwerfen?
Diesen hat er geöffnet
Das ist sein gutes Recht.
und sogar dort angerufen.
Das wiederum eher nicht. Kommt stark darauf an, um was es in dem Gespräch ging.
Kann man ihn damit dran bekommen wegen Briefgeheimnis?
Nein. Wenn der Brief durch euch in seinen Briefkasten eingeworfen wurde, liegt gerade keine Verletzung des Briefgeheimnisses vor, selbst wenn im Adressfeld ein anderer Name steht und zu lesen war. Bestenfalls läge hier fahrlässiges Handeln vor, das ist aber nicht strafbewehrt.
Du kannst eine Anzeige bei der Polizei machen. Das ist strafbar. Und Dich bei der Post beschweren.
Es ist Unterschlagung
Quatsch.
und Verletzung des Briefgeheimnisse
Aber nicht strafbewehrt im Sinne des § 202 StGB. Ein in *meinem* Briefkasten eingelegter Brief kann jederzeit auch durch mich geöffnet werden; hier eine Vorsatzhandlung zu konstruieren, wäre abwegig. Schlimmstenfalls handle ich dabei fahrlässig, aber nirgends ist festgelegt, dass ich grundsätzlich nach Leerung meines Briefkastens zunächst prüfen müsste, ob alle Schreiben auch tatsächlich an mich adressiert waren, ehe ich sie öffne.
Ergänzung zu "Unterschlagung":
Selbst wenn man diesen Vorwurf anwenden wollte, müsste ihn der Kläger beweisen - was bei reinem Hörensagen auszuschließen sein wird. Solange der Nachbar also die Unterlagen vernichtet hat (mal gesetzt den Fall, die Geschichte wäre tatsächlich so geschehen), wird das im Sande verlaufen.
Es ist, glaube ich, schon jedem passiert, dass er einen fremden Brief im Briefkasten fand und ihn versehentlich geöffnet hat. Mir jedenfalls schon... ich gucke doch nicht bei jedem Brief in meinem Briefkasten, ob der tatsächlich an mich adressiert ist.
Das kann man immer. Was das bringen soll, ist hingegen unklar.
Nein.