Ich mache derzeit ein Duales Studium und merke, dass es nichts für mich ist und bin schon aus der Probezeit raus.

Im Arbeitsvertrag ist keinerlei Rückzahlungsklausel vermerkt, nur, dass der Betrieb die Studiengebühren übernimmt.

Über das Internet habe ich versucht, es herauszufinden, aber da bei den meisten Ausbildungsverträgen eine solche Klausel vermerkt ist, kann ich zu meinem Fall nichts schlussfolgern.

Auf einer Seite stand, dass es auch möglich sei, die Studiengebühren zurückzuverlangen, auch wenn es so im Vertrag nicht verzeichnet ist.

Danke im Voraus!