Jugendamt erkennt Pauschalmiete nicht an bei Erhöhung des Wohnbedarfes bzw. Selbstbehaltes?

3 Antworten

Du musst alles schriftlich haben und nicht nur mündlichen Mietvertrag haben und kannst Dich an den Mieterverein wenden und dort Mitglied werden und die helfen Dir weiter. Ämter erkennen nur die Mietverträge und NK-Kosten an, die schriftlich vorliegen. Jedes Jahr muss auch eine Betriebskostenabrech. auch schriftlich dem Amt in Kopie geschickt werden. In D. gilt alles nur schriftlich und nachweisbar bezüglich der Behörden. Für Strom kannst Du Vertrag mit Greenpeace Energy machen und das alles auch mit Kontoauszügen nachweisen dem Jugendamt.

ich weiß nicht, ob es dir hilft....aber bei mir war es damals so, dass alles (über dem selbstbehalt) an unterhalt gepfändet wurde! von dem selbstbehalt musst du dementsprechend deine miete + nk bezahlen! ob du das kannst oder nicht, interessiert keinen!


Blomsa 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 19:04

Das stimmt es interessiert es Keinen...aber mich schon!

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alexs72  05.04.2020, 19:14
@Blomsa

egal ob jugendamt oder gerichtsvollzieher...es zählt nur, was du an monatlichen zuflüßen hast! davon wird dein sb abgerechnet! ob du jetzt in einem schicken efh wohnst, oder in einem 1-zimmer appartement....spielt keine rolle! die 1160.-€ müssen dafür reichen!

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Blomsa 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 19:21
@alexs72

Nicht unbedingt sonst würde ich ja nicht fragen. Und deswegen lassen sich viele den Unterhalt vom Anwalt neu berechnen.

#bereinigtes Nettoeinkommen, Mangelfallberechnung, Erhöhung des Wohnbedarfes bzw. Selbstbehalt

In meiner Frage stand ja auch 1160 bei einer Warmmiete von 430€ ich zahle mehr und leider bei dem Mietspiegel in Hamburg sowieso viel zuviel...

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alexs72  05.04.2020, 19:25
@Blomsa

wie ich schon sagte..."bei mir war es damals so"! wie die heutige rechtslage ist, kann ich nicht beurteilen! aber fakt ist....deine ausgaben müssen bedarfsgerecht sein, ansonsten würden alle gerichtsvollzieher ins leere laufen!

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Blomsa 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 19:33
@alexs72

Danke trotzdem habe schon verstanden. Das JA berechnet nur nach deren gewillten Möglichkeiten...Gerichtsvollzug ist bei mir noch nicht. Bin ja bereit zu zahlen nur...soviel wie nötig und so wenig wie möglich 😉

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alexs72  05.04.2020, 19:40
@Blomsa

momeeent...unterhalt wird vom familiengericht, aufgrund der "düsseldorfer tabelle" berechnet! das JA kommt nur dann ins spiel, wenn "uvg" gezahlt wird! sprich...du hast keinen unterhalt gezahlt?

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Blomsa 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 23:09
@alexs72

Wir hatten uns damals zuerst selbst geeinigt bis sie beim JA einen Antrag stellen musste/sollte...ich war dann ungefähr zwei Jahre befreit gewesen von Unterhaltszahlungen. Jetzt verdiene ich seit Zeiten wieder mehr und soll die nackte Differenz zahlen...also unbereinigtes Netto minus den SB

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Mach einen "vernünftigen" Mietvertrag, und für Gas Wasser u. Strom einen separaten vertrag. Sollte doch nicht schwer sein.


Blomsa 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 18:50

Das ist leider keine Antwort auf die Frage...momentan ist es nachträglich auch nicht möglich. Mündlich und pauschal vereinbarte Mietverträge sind nun mal zulässig und sollten vor jeder "Behörde" anerkannt sein 🤷‍♂️

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