Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet ( Sohn zieht ein) muss Der Sohn dann trotzdem einziehen?auch wenn wir früher eine andere Wohnung gefunden haben?
Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet ( der Sohn zieht ein) wir hätten noch ein 18 Monate ( bis Juli 21) Zeit gehabt. Haben aber schon jetzt etwas neues gefunden. Wir ziehen am 1.7 um! so jetzt meine Frage,
muss Der Sohn dann trotzdem einziehen auch wenn wir früher ausziehen und das Haus vielleicht leer steht. Oder kann er dann jemand andere einziehen lassen und mehr Geld verlangen?!?
8 Antworten
Das problem ist, wenn der Vertrag da erst ausläuft müsst ihr solange zahlen.
Ihr könnt doch bestimmt auch selber Kündigen. Dann habt ihr ja nur 3 Monate.
Haben wir gemacht.
mir geht es nur darum. Wenn jetzt wir ausziehen hat er die Möglichkeit von Sich aus das zu ändern( kein Eigenbedarf) sondern er vermietet es an jemand ganz anderes Umkehr Geld herauszuholen?!? Darf er das und könnte ich ihn dann dafür belangen?
Da ihr selber vor seinem Termin gekündigt habt,sieht das schlecht aus.
Das bleibt dem Vermieter überlassen.
Ich würde auf jedenfall eine schriftliche Kündigung dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen sodass ihr auch auf jedenfall zum 01.07. sicher da raus seit.
Deine Vermieter haben vorsorglich jetzt schon gekündigt, damit der Sohn, wenn es im Juli 2021 so weit ist, dann auch wirklich in das Haus einziehen kann. Ihr hattet eine so lange Kündigungsfrist und damit gab man Euch Zeit, in Ruhe was anderes zu finden.
Nun habt Ihr schon früher was anderes gefunden und wohl auch von Euch aus gekündigt, um nicht evtl. in eine zeitliche Falle zu laufen. Das ist auf jeden Fall gut für Euch.
Aber was soll der Vermieter nun mit dem leeren Haus ab Juli machen? Die Kosten laufen weiter und der Sohn ist vielleicht wegen Studium oder Ausbildung oder aus anderen Gründen jetzt noch nicht in der Lage, auch wirklich einzuziehen.
Zudem kann man wohl die Mieteinnahmen für 1 Jahr gut gebrauchen, falls das Haus für den Sohn noch saniert werden muss. Natürlich ist es daher Deinen jetzigen Vermietern erlaubt, das Haus für rund 1 Jahr mit einem Zeitmietvertrag zu vermieten.
Die neuen Mieter wissen dann, dass sie nur 1 Jahr haben, nicht vorher kündigen können, aber auch wirklich spätestens am 31. Juli 2021 wieder raus sein müssen. Insofern besteht rechtlich überhaupt kein Problem.
Ich vermute aber eher, dass man das Jahr nutzen wird, um das Haus von Grund auf zu sanieren und vielleicht sogar etwas umzubauen. Sobald dann das Haus wieder fertig ist, wird der Sohn womöglich auch schon längere Zeit vor dem August 2021 einziehen.
Am Anfang wirst Du also nicht viel bemerken, denn die Arbeiten müssen erst einmal geplant werden, aber irgendwann rücken die Handwerker an und dann kann es auch ganz schnell gehen. Falls der Sohn ein normales Einkommen hat und schon in der Gegend wohnt, weshalb sollte er unnötig lange woanders Miete bezahlen oder weiterhin bei seinen Eltern wohnen bleiben?
Ich versteh jetzt gar nichts mehr.
also darf er