Dürfen Discounter 5-Euro-Münzen annehmen?

8 Antworten

Sie dürfen nicht nur, prinzipell müssen sie diese sogar annehmen, da sie gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Einzige Ausnahme ist: Der Händler lehnt die Annahme bereits vor zustandekommen des Kaufvertrages ab, beispielsweise durch entsprechende Hinweise, wie man sie z. B. oft an Tankstellen findet: "Keine Ahnnahme von 200 & 500 € Scheinen!"

In diesem Fall ist der Hinweis auf den Ausschluss bestimmter Zahlungsmittel ein Vertragsbestandteil. Ansonsten hat man halt das anzunehmen, was einem der Schulder zur Tilgung seiner Schuld bietet.

Zusätzlich gilt hier aber auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, dass niemand verpflichtet ist, Gedenkmünzen zu einem Wert von mehr als 200,- € pro Zahlung anzunehmen oder mehr als 50 (auch normaler) Münzen (§ 3 MünzG). Auch müssen keine ausländischen Gedenkmünzen angenommen werden.

Ein Hauptgrund für Verweigerung der Annahme (ohne Hinweise) ist schlicht und einfach die Unkenntnis schlecht (oder gar nicht) ausgebildeter Verkäufer, was heutzutage leider der Standard zu sein scheint.

Natürlich dürfen sie. Sind offizielles Zahlungsmittel


110101101 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:19

Aber ist die Bäckerei dazu verpflichtet die 5-Euro-Münze anzunehmen?

0

Dürfen wäre möglich. Die Frage wäre, ob sie es auch MÜSSEN.

In Läden mit Kleingeldzählautomaten, ist es möglich, dass diese nicht akzeptiert werden.


110101101 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:19

Genau das ist ja meine Frage.

0
DerHans  05.04.2020, 14:20
@110101101

Ein Laden MUSS dir überhaut nichts verkaufen. Daher kannst du keine Annahmepflicht von Münzen VERLANGEN.

0
110101101 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:27
@DerHans

Und was ist, wenn ich die Brötchen schon angefasst habe?

Und mit welchem Recht dürfen die Läden die Annahme der Münzen verweigern? Wer gibt ihnen das Recht dazu?

Dass ein Laden mir nichts verkaufen muss war gar nicht die Frage hier und das weiß ich auch selbst. Wobei ich mir gut vorstellen könnte, dass es mächtig Ärger von Vorgesetzten gibt, wenn ich denen berichten würde, dass eine lokale Lidl-Filiale mir Waren nicht verkaufen wollte.

Da würde ich als Chef aber bei der Filiale einen Besuch machen und die Umsatzeinbußen vom Lohn der Verantwortlichen abziehen.

0
Bronzezeitler  05.04.2020, 14:40
@110101101

Recht?

Es ist einfach die Unwissenheit, dass die auch ein Zahlungsmittel sind.

0

Bei diesen ganzen Kursgültigen Sonderprägungen liegt es so.

Diese werden ja nur für den Sammlermarkt geprägt, und nicht für den Umlauf, obwohl diese gültige Zahlungsmittel sind. Daher tauchen solche Münzen auch nicht im, Zahlungsverkehr auf.

Du kannst von den Personen, die an den Kassen sitzen, nicht verlangen, diese auch alle zu kennen.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass diese Münzen immer wieder abgelehnt werden.


110101101 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:42

Ja, aber es steht doch "Euro" drauf. Und wenn das so ist, dann muss es ja irgendwo in irgendeinem Gesetz oder in einer Verordnung oder in den AGB's von einer Supermarktkette oder oder oder... eine Regelung geben, die genau diesen von mir hinterfragten Fall regelt.

0
Bronzezeitler  05.04.2020, 14:47
@110101101

Ein ähnliches Problem, sind die Thailändischen Bath Münzen, die hier ständig für 2 € Münzen gehalten werden.

Obwohl eindeutig zu erkennen ist, dass das keine sind.

Es ist die Unwissenheit.

1
Alexander62  05.04.2020, 15:50
@110101101

https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/

Der wichtigste Satz:

"Nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit, einem der wichtigsten Grundprinzip des Zivilrechts, steht es nämlich auch Einzelhändlern und Dienstleistern frei, grundsätzlich selbst zu entscheiden, mit wem und zu welchen Konditionen sie Verträge schließen möchten. Auch die Zahlungsoptionen können dabei durch die Vertragsparteien ausgehandelt werden. Werden sich Käufer und Verkäufer über die Vertrags- und Zahlungskonditionen hingegen nicht einig, kommt erst gar kein Vertrag zustande.

0

Ja, das sind offizielle Zahlungsmittel.

Sie müssen die eigentlich nehmen.

Wenn du sagst, du willst damit bezahlen, müssen sie sie nehmen.


DerHans  05.04.2020, 14:21

Oder der Bäcker behält seine Brötchen. Er MUSS dir gar nichts verkaufen.

2
IchmagBlumen  05.04.2020, 14:23
@DerHans

Er hat aber schon verkauft und ich möchte die Schuld bezahlen.

Er akzeptiert mein gesetzliches Zahlungsmittel aber nicht.

Das ist dann sein Problem.

0
110101101 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:30
@DerHans

Da. Nun habe ich meine Antwort: "Viele Geschäfte nehmen aus Unkenntnis die 10-Euro-Münzen nur zögernd oder nach Rücksprache an, obwohl diese Münzen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel sind (§ 2 Abs. 2 MünzG) und inländische Geschäfte zur Annahme verpflichtet sind (bis zu einem Betrag von 200 Euro, § 3 Abs. 1 MünzG"

Warum schreibst du hier auf gutefrage.net eigentlich überhaupt etwas, wenn du gar keine Antworten kennst und überdies hinaus auch noch Falschinformationen ablieferst?

1
110101101 
Beitragsersteller
 05.04.2020, 14:22

Aber was macht man, wenn sich die Frau an der Kasse strickt dagegen weigert?

Angenommen es tritt folgende Situation ein.

Man ist am Ende des Monats pleite und hat nur noch diese 5-Euro-Münze. Dann geht man in in den Lidl und holt sich dort für 4,91 € Backwaren aus der Backwarentheke. Also quasi Sachen, die man auch schon angefasst hat.

Und nun stellt sich die Frau an der Kasse so richtig krass quer.

Was ist denn dann?

Muss dann der Filialleiter kommen und entscheiden? Oder muss die Polizei hinzugezogen werden und die machen das dann klar?^^

0
NoLies  05.04.2020, 14:22

Das ist falsch.

0