Sicherung kaputt, wer Zahlt, Mieter oder Vermieter?
Hallo
meine ganze Wohnung ist mit nur einer Sicherung verbunden, weshalb die Gestern (Sonntag) rausgeprungen ist wegen überlastung (was normal ist wenn es für die ganze Wohnung nur eine Sicherung gibt) aber die ist dann auch kaputt gegangen. Ich bin zu meinem Vermieter gegangen und wir haben uns entschieden den Notfalldienst in anspruch zu nehmen. Die Sicherung musste ausgewächselt werden und es kommt eine Rechnung von ca. 190€. Die Rechnung kommt auf den Namen meines Vermieters.
Das Problem ist, er hat mir angebotte, dass wir 50-50 bezahlen. Aber was ich im Internet gelesen hat, muss eigentlich mein Vermieter zahlen, da es janicht meine Schuld ist. Der Elektriker hat auch gesagt, dass das dran liegt, dass die Wohnung nur eine Sicherung hat und deswegen die ab und zu rausspringt wenn die u sehr überlastet ist, und in diesem Fall ist die dann auch kaputt gegangen.
Meine Frage ist ob ich das zahlen muss oder mein Vermieter?
Mfg
3 Antworten
Es gibt keine Sicherung, die bei Überlastung zerstört wird, und wenn doch, gibt es ja hoffentlich jetzt einen "Automaten".
Zitat:
Dies bedeutet wir haben eine Steckdose die per Kabel zum Sicherungskasten führt und dort mit einer Sicherung mit 16 Ampere abgesichert wird.
Wenn es nur diesen einen Anschluss gibt (und keine Mehrfachsteckdose verwendet wird!) kann es zu keiner Überlastung des Hausnetzes kommen.
Denn unser MPS liefert bei einem Modul (250 Watt) viel zu wenig Energie um auch nur ansatzweise in die Nähe einer Überlastung zu kommen.
Und Überlastung geht also nicht, wenn die lieben Mieter die Spielregeln einhalten.
Was bitte war denn alles angeschlossen, an einer Steckdose?
Und wieso Rechnung auf den Vermieter, ohne seine Erlaubnis bestimmt auch noch?
Immer dieses gefährliche halbwissen.
Es gibt in der Elektrotechnik keinen "Bestandsschutz". Es gibt nur keine grundliegende Nachrüstpflicht, das ist was anderes.
So wie sich das für mich anhört :" eine Sicherung für die ganze wohnung" ist das auf jeden fall eine Alte elektroanlage, mit genauso alten Sicherungen. Die können dann auch mal nach Jahrzehnten kaputt gehen wenn die ausgelöst haben.
Zum Thema : "Es gibt keine Sicherung die bei überlast zerstört wird".
Hast du schonmal was von Schmelzsicherungen gehört? Wenn die ausgelöst haben kannste die in die tonne kloppen, egal ob bei Kurzschluss oder überlast.
Da stimmt etwas nicht, diese vier Geräte können doch gar nicht zeitgleich an einer Steckdose angeschlossen sein, wie denn, wenn nur ein Stecker dort hineinpasst?
ich habe nie gesagt, dass die in einer Steckdose waren. Die ganze Elektrik in meiner Wohnung ist in nur einer Sicherung verbunden (außer der Herd).
Eben, und die reicht aus, wenn an jeder Steckdose das Elektrogerät angeschlossen wurde, was dort hingehört.
Ist seit hundert Jahren in alten Häusern jedenfalls so.
Schau in deinen Mietvertrag. Gibt es da eine Kleinreparaturklausel?
Ja aber da steht nichts von Sicherung bzw elektro angelegenheiten. Nur so kleine reperatueren wie roladen spühlbecken usw..
Normalerweise hat man wenn es mit Schmelzsicherungen abgesichert ist immer mindestens eine zum Wechseln in Reserve,da muss dann auch kein Elektriker am Sonntag kommen um eine neue einzusetzen.
Du hast Du wohnung so angemietet,und das Ersetzen von einer defekten Schmelzsicherung ist Mietersache
Dass die Elektrik der neusten Technik entspricht, darf der Mieter aber nicht verlangen. Es gilt der Bestandsschutz. Das heißt: Die Mietsache ist vertragsgemäß, wenn die Anlagen den Standard erfüllen, der zur Zeit der Errichtung des Hauses galt. Der Elektrostandard richtet sich danach, was im Mietvertrag festgelegt wurde. Nachträgliche Modernisierungen kann der Mieter nicht verlangen. Allerdings muss der Eigentümer sich darum kümmern, dass die Wohnung während der Mietzeit im vereinbarten Zustand bleibt.
Niemand verlangt die neuste technik, das war ja nicht die Frage.
es geht nur darum, dass die Sicherung rausgeflogen ist, und dabei kaputt gegangen ist. Es war nicht meine schuld. Da man aber schon verlangen kann, das Kühlschrank, TV, laptop und Fön gleichzeitig funktionieren können, ohne dass die sicherung rausfliegt.
Laptop,Kühlschrank und TV verbrauchen zusammen höchstens 200 Watt,der Fön 1000Watt das sollte sogar eine 10 Ampere Sicherung noch aushalten.Wenn es ein Schutzschalter ist der sich verabschiedet hat dann ist das Vermietersache,der muss dann auch den Notdienst komplett bezahlen wenn sich das Ding am Wochenende verabschiedet hat.
Föhn, TV, Laptop und kühlschrank.. Der elektriker meinte eine Sicherung hält 3500Watt( oder was auch die einheit ist). Wenn es darauf geht, geht die sicherung automatisch aus, aber man kann die wieder hoch machen. In diesem Fall ging die dabei Kaputt. Der vermieter war während der ganzen Zeit anwesend und war auch einverstanden, bzw war seine idee, dass die rechnung auf seinem namen gestellt wird.