Nutzungsentschädigung nach Trennung?

4 Antworten

Beantragen Sie die Aufhebung der Grundbuchgemeinschaft im Weg der Zwangsversteigerung.

Ein vom Gericht bestellter vereidigter Sachverständiger wird den Wert des Hauses taxieren, der dann Basis für die zulässigen Gebotsabgaben ist.

Vom Meistgebot nach Abzug der Verfahrenskosten erhalten Sie und ihr Mann jeweils 1/2-Anteil.; er kann mit steigern, wenn er will.

Für Zuschlag ist das Meistgebot ausschlaggebend.


lucienickczech 
Beitragsersteller
 08.04.2020, 14:42

Ja, danke. Zur Zwangsversteigerung wird es hoffentlich nicht kommen...

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schelm1  08.04.2020, 16:14
@lucienickczech

Es ist aber die sauberste Lösung. Derjenige, der Haus weiter alleine für sich nutzten will, kann es ja ansteigern; immerhin fießt an ihn die Hälfte seines Meistgebotes zurück.

Da haben alle anderen schlechte Karten.

Sie kommen noch auf diese recht simple Lösung.

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Wenn euch das Haus je zur Hälfte gehört, muss er natürlich die Miete so zahlen, als ob er das gesamte Objekt VERMIETET hätte. Davon eben 50 % (incl. der gewerblichen Nutzung)

Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen.


lucienickczech 
Beitragsersteller
 07.04.2020, 20:23

Vielen Dank, aber ich lese überall, dass während des Trennungsjahrs nur eine kleinere Mietwohnung anzusetzen wäre...

Hier ein Auszug: Die Rechtsprechung stellt dabei auf den Mietzins ab, den der betreffende Ehepartner für eine angemessene, dem ehelichen Lebensstandard entsprechende, kleinere Wohnung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zu zahlen hätte. Im Regelfall wird dabei, je nach Region, mit Beträgen zwischen 360,00 bis 600,00 EUR, gerechnet. 

Erst nach der Scheidung würden die tatsächlichen Kosten anfallen...

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Das ist nicht so einfach.

Wer hat was mit in die Ehe gebracht, wieviel ist abbezahlt, wie sieht das mit Schulden aus, die beide gemeinsam zu tragen haben, auch für das Haus, kann dein Mann etwas gegenrechnen usw.

Abschließend wird das vielschichtige Problem hier im Forum keiner definitiv beantworten können. Einen Fachanwalt für Scheidungsrecht zu befragen wird unumgänglich sein, denke ich.


lucienickczech 
Beitragsersteller
 07.04.2020, 20:28

Keine Schulden mehr, beide haben ähnliche Werte in die Ehe gebracht, wenn das Haus abgelöst wird, bekomme ich die Hälfte.

Nur bis dahin müssen wir es irgendwie regeln... Und ich möchte weder ihn betrügen, noch mich. Ich werde diejenige sein, die weniger verdient, auch wenn er momentan wg. Corona große Verdienstausfälle hat.. Und somit möchte ich möglichst alles bekommen, was mir und unserem Sohn zusteht.

Es ist schade, aber anscheinend führt wirklich kein Weg am Anwalt vorbei, danke...

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Eckengucker  07.04.2020, 20:30
@lucienickczech

ihr braucht sowieso einen Anwalt, bzw. einer von euch beiden muss die Scheidung einreichen bzw. eingereicht haben. Dafür ist ein Anwalt nötig. Wenn ihr zurecht kommt, kann das zunächst ein Anwalt sein, den eine Partei nimmt und der andere bei den Beratungen dabei sein darf.

Derjenige kann das dann jeweils durch einen eigenen Anwalt prüfen lassen, falls notwendig. Die Kosten für einen Rechtsstreit sind halt oft erheblich, Stichwort Rosenkrieg.

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Moin,

das ist mE eine klassische Frage, für die man nicht in ein Forum schauen sollte, sondern einen Anwalt beauftragen muss. Da sich hier schon der rosenkrieg abzeichnet und dein Mann ja auch anscheinend nicht freiwillig zahlt, solltest du in einen guten Anwalt investieren.


lucienickczech 
Beitragsersteller
 07.04.2020, 20:25

Danke, das befürchte ich auch... Dabei war er derjenige, der keinen Rosenkrieg wollte...

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