Nutzungsentschädigung nach Trennung?
Hallo zusammen,
mein Mann hat sich von mir getrennt. Da unser gemeinsames Haus (beide im Grundbuch eingetragen, Haus abbezahlt) viel zu groß wäre und ich vermutlich nicht einmal so einen hohen Kredit bekommen würde, um meinen Mann auszuzahlen, ziehen mein Kind und ich in eine kleine Wohnung (55 qm). Die Trennung ist jetzt ca. 4 Wochen her.
Mein Mann ist selbständiger Musiker und Musiklehrer. Seine Schlagzeugschule befindet sich in der Untergeschosswohnung unseres gemeinsamen Hauses.
Ich habe ja Anspruch auf Nutzungsentschädigung, so lange das Haus nicht auf ihn umgeschrieben worden ist. Hier habe ich gelesen, dass man während des Trennungsjahres nicht die tatsächlichen qm ansetzt (bei uns ca. 330), sondern so tut, als wäre er auch ausgezogen und von der fiktiven Miete einer kleineren Mietwohnung die Hälfte an mich zu zahlen wäre. So weit so gut, auch wenn ich es ungerecht finde, er will das Haus behalten und überlegt, dass seine neue Freundin einzieht (wir waren übrigens 19 Jahre zusammen, davon 17 verheiratet).
Sei es drum, wenn das Gesetz das so sagt, dann muss ich mich damit zufrieden leben. Was ist aber mit der Schlagzeugschule? Was setzt man da an? Faktisch ist es ja so, dass auch diese Räumlichkeiten zur Hälfte mir gehören... habe ich da gänzlich Pech gehabt oder was könnte ich da ansetzen?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus...
Vielen Dank im Voraus!
Ach und noch eine weitere Frage zum Thema: Wenn mein Mann im Haus bleibt, muss er mich ja auszahlen. Wie macht man sowas? Reicht es, wenn ein Schätzer von der Bank kommt, das Haus auf z.B. 200 000 EUR schätzt... dann hätte ich die Hälfte zu bekommen? Das scheint mir etwas zu einfach zu sein... Danke!
4 Antworten
Beantragen Sie die Aufhebung der Grundbuchgemeinschaft im Weg der Zwangsversteigerung.
Ein vom Gericht bestellter vereidigter Sachverständiger wird den Wert des Hauses taxieren, der dann Basis für die zulässigen Gebotsabgaben ist.
Vom Meistgebot nach Abzug der Verfahrenskosten erhalten Sie und ihr Mann jeweils 1/2-Anteil.; er kann mit steigern, wenn er will.
Für Zuschlag ist das Meistgebot ausschlaggebend.
Es ist aber die sauberste Lösung. Derjenige, der Haus weiter alleine für sich nutzten will, kann es ja ansteigern; immerhin fießt an ihn die Hälfte seines Meistgebotes zurück.
Da haben alle anderen schlechte Karten.
Sie kommen noch auf diese recht simple Lösung.
Wenn euch das Haus je zur Hälfte gehört, muss er natürlich die Miete so zahlen, als ob er das gesamte Objekt VERMIETET hätte. Davon eben 50 % (incl. der gewerblichen Nutzung)
Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen.
Vielen Dank, aber ich lese überall, dass während des Trennungsjahrs nur eine kleinere Mietwohnung anzusetzen wäre...
Hier ein Auszug: Die Rechtsprechung stellt dabei auf den Mietzins ab, den der betreffende Ehepartner für eine angemessene, dem ehelichen Lebensstandard entsprechende, kleinere Wohnung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zu zahlen hätte. Im Regelfall wird dabei, je nach Region, mit Beträgen zwischen 360,00 bis 600,00 EUR, gerechnet.
Erst nach der Scheidung würden die tatsächlichen Kosten anfallen...
Das ist nicht so einfach.
Wer hat was mit in die Ehe gebracht, wieviel ist abbezahlt, wie sieht das mit Schulden aus, die beide gemeinsam zu tragen haben, auch für das Haus, kann dein Mann etwas gegenrechnen usw.
Abschließend wird das vielschichtige Problem hier im Forum keiner definitiv beantworten können. Einen Fachanwalt für Scheidungsrecht zu befragen wird unumgänglich sein, denke ich.
Keine Schulden mehr, beide haben ähnliche Werte in die Ehe gebracht, wenn das Haus abgelöst wird, bekomme ich die Hälfte.
Nur bis dahin müssen wir es irgendwie regeln... Und ich möchte weder ihn betrügen, noch mich. Ich werde diejenige sein, die weniger verdient, auch wenn er momentan wg. Corona große Verdienstausfälle hat.. Und somit möchte ich möglichst alles bekommen, was mir und unserem Sohn zusteht.
Es ist schade, aber anscheinend führt wirklich kein Weg am Anwalt vorbei, danke...
ihr braucht sowieso einen Anwalt, bzw. einer von euch beiden muss die Scheidung einreichen bzw. eingereicht haben. Dafür ist ein Anwalt nötig. Wenn ihr zurecht kommt, kann das zunächst ein Anwalt sein, den eine Partei nimmt und der andere bei den Beratungen dabei sein darf.
Derjenige kann das dann jeweils durch einen eigenen Anwalt prüfen lassen, falls notwendig. Die Kosten für einen Rechtsstreit sind halt oft erheblich, Stichwort Rosenkrieg.
Moin,
das ist mE eine klassische Frage, für die man nicht in ein Forum schauen sollte, sondern einen Anwalt beauftragen muss. Da sich hier schon der rosenkrieg abzeichnet und dein Mann ja auch anscheinend nicht freiwillig zahlt, solltest du in einen guten Anwalt investieren.
Danke, das befürchte ich auch... Dabei war er derjenige, der keinen Rosenkrieg wollte...
Ja, danke. Zur Zwangsversteigerung wird es hoffentlich nicht kommen...