Spekulationssteuer bei Verkauf einer Garage?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Wohnung mit 2 Tiefgaragenstellplätze für Betrag X erworben.
Die Wohnung und einer der Stellplätze sind in einem Grundbuch mit der Grundschuld Betrag X eingetragen.
Der 2. Stellplatz besitzt ein eigenes Grundbuch, welches nicht in der Grundschuld steht.
Grund dafür ist, dass wir den Stellplatz verkaufen wollen und dann keine Umwege mit dem rauslöschen aus dem Grundbuch haben und keine Anträge stellen müssen.
Jetzt die Frage:
Wenn ich die Garage verkaufen möchte, müsste ich ja Spekulationssteuer auf den Gewinn bezahlen. Woher weiß das Finanzamt welcher Gewinn zu versteuern ist, wenn es keinen Kaufpreis für den einzelnen Stellplatz gab?
Da es weder einen Kaufvertrag speziell für die Garage noch eine entsprechende Grundschuld gibt, haben wir die Garage quasi für 0€ erworben?
Welchen Wert nehmen die zur Berechnung?
Erworben haben wir es vor 2 Monaten
4 Antworten
Woher weiß das Finanzamt welcher Gewinn zu versteuern ist, wenn es keinen Kaufpreis für den einzelnen Stellplatz gab?
Der ursprüngliche Kaufpreis muss aufgeteilt werden. So werden dann die Anschaffungskosten für den Stellplatz (ggf. gutachterlich) ermittelt.
Im Zweifel beim Finanzamt anfragen.
Im Gegensatz zur allgemeinen Meinung sind die nämlich recht nett und geben Auskuft.
Ganz einfache Ausgangslage. Wenn du innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkaufst, zahlst du eigentlich Spekulationssteuer. Das heißt z.B. Kaufpreis 200.000 Euro, Verkaufspreis 300.000, dann wären 100.000 Euro (Gewinn) steuerpflichtig. Davon geht dann knapp die Hälfte ans Finanzamt. Bei einer Immobilie mit 2 Stellplätzen würden für den anteiligen Wert durchschnittliche Preise herangezogen werden. Ebenfalls spielt der Kaufpreis auch eine Rolle. Alternativ ist die Wohnung mindestens 2 Jahre eigengenutzt. Dann entfällt die Spekulationssteuer komplett. Auch beim Verkauf des Stellplatz würden keine Steuern mehr anfallen, weil du sicherlich glaubhaft nachweisen kannst, dass du 2 Stellplätze genutzt hast. Ausnahme wäre du hättest einen vermietet und dieser taucht in deiner Steuererklärung auf. Dann hättest du aber immer noch die Möglichkeit, den eigengenutzten Stellplatz steuerfrei zu verkaufen und den vermieteten mit Eigenbedarfskündigung zu nutzen .
Normalerweise gibt es einen ortsüblichen Vergleichspreis, den auch die Ämter ansetzen. Du könntest aber mit einem eigenen Nachweis - nachprüfbar - den Wert senken und damit auch den Steuerumfang.
Wissen Sie woher diese ortsüblichen Vergleichspreise herangezogen werden?
M.W. aus den Werten aus anderen Objekten oder über das Bauamt, aber Garantie gebe ich darauf nicht. 😉
Der Kaufpreis wurde nie aufgeteilt, es gab immer nur diesen Komplettpreis.
Lässt sich das im Nachhinein noch irgendwie aufteilen? Wir wissen ja wie sich der Preis zusammengesetzt hat.