Muss mir DHL den Betrag zurück erstatten?

9 Antworten

Heikle Geschichte. DHL wird sich auf Höhere Gewalt berufen und wird nicht zahlen wollen.

Du solltest herausfinden, ob

a) der Verkehr wirklich unterbrochen ist; in weiten Teilen der Welt läuft der Güterverkehr nämlich weiter

b) wenn er unterbrochen ist, wann das bekannt war; wenn vor Absendung, dann hätten Sie Dich informieren müssen, dass die Zustellung nicht möglich ist


nanfxD  06.04.2020, 12:51

Höhere Gewalt heißt doch nicht ich behalte das Geld

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tinalisatina  06.04.2020, 13:38
@nanfxD

Höhere Gewalt heißt: Ich muss nicht für alles haften, was passiert ist.

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nanfxD  06.04.2020, 14:06
@tinalisatina

Nein, das sorgt dafür das der Vertrag nach 313 BGB aufgelöst wird -> die Leistungen werden zurück gegeben.

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tinalisatina  06.04.2020, 16:33
@nanfxD

Die Leistung zurückgeben ist in dem Fall schwierig. Ich denke, dass hier nach $275.1 die Leistung verweigert werden kann, weil sie unmöglich ist zu erbringen/vollbringen. Da ein Teil der Leistung wohl erbracht wurde, wird DHL anführen, dass die Leistungsstörung nicht in ihrem Einflussbereich lag. Somit wäre die Leistung zu bezahlen.

Aber ich würde meine Hand nicht ins Feuer legen dafür.

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tinalisatina  06.04.2020, 18:37
@nanfxD

Erst dachte ich, ok, das könnte es sein. Und dann habe ich den Zusatz unten gelesen. Das ist bei der ganzen Sache nämlich mein Problem:

Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).

Hier handelt es sich aber nicht um ein Verbrauchsgut.

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nanfxD  06.04.2020, 18:44
@tinalisatina

326 ist doch aber eine allgemeine Vorschrift im Allgemeinen Teil des Schuldrecht und explizit nicht auf Verbraucher/Unternehmer Geschäfte beschränkt, auch wenn diese Vorschrift zur Umsetzung einer RL dient. Dies steht auch im Palandt Rn.3, sinngemäß gilt für alle gegenseitigen Verträge, es gibt aber Modifikationen zB 446 etc

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tinalisatina  06.04.2020, 19:53
@nanfxD

Ja, aber schon der 275 trifft es nicht. Ich muss echt zugeben, ich bin da ratlos. Vielleicht frag ich mal einen unserer RAs.

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nanfxD  06.04.2020, 19:59
@tinalisatina

wie gesagt ich würde es über 326 lösen mit 275 und so alles oder 313

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Habe vor 1 Woche ein Packet abgegeben welches nach Australien gehen sollte. Habe 45€ Versand gezahlt.

Das ist nicht gerade billig.

Jetzt kam es wieder bei mir an, mit der Begründung das der Postverkehr nach Australien aufgrund Corona unterbrochen ist.

Das stimmt. Dafür kann aber DHL nichts. Wenn das Paket abgegeben wurde, bevor dern Annahmestop griff, hat DHL seinen Teil der Leistung versucht zu erbringen (daher auch die Rückzustellung nach 1 Woche). Ein Erstattungsanspruch muss sich daher gegen denjenigen richten, der die Maßnahme zu verantworten hat - hier wohl der australische Staat.


jakub1999 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 16:20

trotzdem haben sie keine Leistung erbracht. Ich kann ja auch nicht als Handwerker sagen „ich hab’s versucht, zwar ist alles kaputt aber ich hab’s versucht“

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FordPrefect  06.04.2020, 16:43
@jakub1999
trotzdem haben sie keine Leistung erbracht.

Doch, nur ist die Erfüllung nicht möglich gewesen aufgrund von Ursachen, die der Transporteur nicht zu verantworten hat. Dann ist aber derjenige dein Ansprechpartner, der dafür zuständig war - und das ist der Staat Australien.

Ich kann ja auch nicht als Handwerker sagen „ich hab’s versucht, zwar ist alles kaputt aber ich hab’s versucht"

Der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag ist dir bekannt?

Davon abgesehen ist die Unmöglichkeit der Erfüllung zwar in § 313 BGB geregelt, greift hier aber nicht. DHL sind aus der versuchten Erfüllung ja ebenso Kosten erwachsen, an der Nichterfüllung trifft DHL kein Verschulden -> höhere Gewalt, keine Entschädigung.

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Hi,

dazu gibt es seitens DHL noch keine Angabe. Versuche mal den Betrag zurück zu erhalten. Ich vermute aber es es aufgrund „höherer Gewalt“ nicht möglich ist.

Das die in der Filiale nichts gesagt haben kann deren schuld sein. Oder auch nicht. Die Filialen bekommen ab und zu Listen in welche Länder ein Versand nicht mehr möglich ist. Wenn das Land da noch nicht draufstand oder die keine Liste bekommen haben, konnten die das ja nicht wissen. Als die erste Liste kam, wo noch keiner von gesperrten Ländern wusste, stand sogar dabei das kürzlich versende Sendungen zurück gehen...

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.dhl.de/de/privatkunden/kampagnenseiten/coronavirus.html#international

Australien:
Versande mit Wareninhalten nach Australien (d.h. DHL Paket International, Päckchen International und Warenpost International) können aufgrund von Problemen bei Transport, Verzollung und/oder Zustellung im Zielgebiet bis auf weiteres nicht mehr angenommen werden.

Der Fehler liegt hier nicht bei DHL. Der Zustellversuch wurde gemacht. Deinen Schaden wirst du wohl direkt in Australien geltend machen müssen.

ob "muß" weiß ich nicht, ich würde aber mal per Brief bei DHL anfragen ob sie dir das Porto zurück zahlen da die Leistung ja nicht erbracht werden konnte.