nächtlicher Lärm durch nachbarn?

9 Antworten

Wenn euhc der Lärm nicht stört, dann braucht ihr das natürlich nicht machen.

Dann lasst aber auch den Vermieter damit in Ruhe.

Dazu gibt es keine Bestimmungen.

Wenn euch der Lärm nicht stört, müßt ihr kein Potokoll machen. Abhilfe schaffen kann der Vermieter aber nur, wenn ihr es macht.


SuzieBepunkt 
Beitragsersteller
 06.04.2020, 14:45

Der Lärm stört uns, aber wir möchten nicht nachts um 3 Uhr aufrecht im Bett sitzen und Protokoll schreiben.

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bwhoch2  06.04.2020, 16:08
@SuzieBepunkt

Es genügt, wenn Ihr Euch wenigstens die Uhrzeit merkt und am nächsten Tag Eure Eindrücke niederschreibt. Noch besser, Handy-Sprachnotiz einschalten und den Lärm aufzeichnen.

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Bitterkraut  06.04.2020, 16:09
@SuzieBepunkt

Uhrzeit und Art des Lärms reicht. Kannst du auch am nächsten morgen aufschreiben.

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Dann weigert Euch doch.

Falls der Vermieter dann den Krachmachern dennoch eine Abmahnung schickt, wird er zur Antwort bekommen, dass alles nicht wahr ist. Dann wird er den Beschwerdeführern schreiben, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen und bitte ihre Unterstellungen sein lassen sollen.

Ohne Beweise, z.B. ein Lärmprotokoll, kann der Vermieter nichts gegen die Störer unternehmen.

Sie als Beschwerdeführer laufen da gleichfalls ins Leere.

Wenn dich der Lärm stört, und du dem Vermieter damit auf den Sack gehst und ihn um Maßnahmen bittest, braucht dieser ein Lärmprotokoll von dir. Sonst wird er dagegen nichts machen (können). Wenn du dich weigerst ein Lärmprotokoll zu führen, brauchst du dich nicht über Lärm beschweren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtswissenschaften