nächtlicher Lärm durch nachbarn?
Vermieter "verlangt" ein Lärmprotokoll von den Mietern, die nachts um 3 Uhr durch ihre Nachbarn gestört werden. Wir Betroffenen möchten uns weigern. Wie sind die Bestimmungen hierzu?
9 Antworten
Wenn euhc der Lärm nicht stört, dann braucht ihr das natürlich nicht machen.
Dann lasst aber auch den Vermieter damit in Ruhe.
Dann weigert Euch doch.
Falls der Vermieter dann den Krachmachern dennoch eine Abmahnung schickt, wird er zur Antwort bekommen, dass alles nicht wahr ist. Dann wird er den Beschwerdeführern schreiben, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen und bitte ihre Unterstellungen sein lassen sollen.
Ohne Beweise, z.B. ein Lärmprotokoll, kann der Vermieter nichts gegen die Störer unternehmen.
Sie als Beschwerdeführer laufen da gleichfalls ins Leere.
Wenn dich der Lärm stört, und du dem Vermieter damit auf den Sack gehst und ihn um Maßnahmen bittest, braucht dieser ein Lärmprotokoll von dir. Sonst wird er dagegen nichts machen (können). Wenn du dich weigerst ein Lärmprotokoll zu führen, brauchst du dich nicht über Lärm beschweren.
Wenn du nachts um 3:00 Uhr gestört wirst, kannst du das doch auch eben aufschreiben? Wo liegt dann das Problem?