nächtlicher Lärm durch nachbarn?
Vermieter "verlangt" ein Lärmprotokoll von den Mietern, die nachts um 3 Uhr durch ihre Nachbarn gestört werden. Wir Betroffenen möchten uns weigern. Wie sind die Bestimmungen hierzu?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/qugart/1476264417933_nmmslarge__45_45_810_810_6d2af0996fb46eb206f6109b813bba55.jpg?v=1476264418000)
Wenn euhc der Lärm nicht stört, dann braucht ihr das natürlich nicht machen.
Dann lasst aber auch den Vermieter damit in Ruhe.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Dazu gibt es keine Bestimmungen.
Wenn euch der Lärm nicht stört, müßt ihr kein Potokoll machen. Abhilfe schaffen kann der Vermieter aber nur, wenn ihr es macht.
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Es genügt, wenn Ihr Euch wenigstens die Uhrzeit merkt und am nächsten Tag Eure Eindrücke niederschreibt. Noch besser, Handy-Sprachnotiz einschalten und den Lärm aufzeichnen.
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Uhrzeit und Art des Lärms reicht. Kannst du auch am nächsten morgen aufschreiben.
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Dann weigert Euch doch.
Falls der Vermieter dann den Krachmachern dennoch eine Abmahnung schickt, wird er zur Antwort bekommen, dass alles nicht wahr ist. Dann wird er den Beschwerdeführern schreiben, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen und bitte ihre Unterstellungen sein lassen sollen.
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Ohne Beweise, z.B. ein Lärmprotokoll, kann der Vermieter nichts gegen die Störer unternehmen.
Sie als Beschwerdeführer laufen da gleichfalls ins Leere.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn dich der Lärm stört, und du dem Vermieter damit auf den Sack gehst und ihn um Maßnahmen bittest, braucht dieser ein Lärmprotokoll von dir. Sonst wird er dagegen nichts machen (können). Wenn du dich weigerst ein Lärmprotokoll zu führen, brauchst du dich nicht über Lärm beschweren.
Der Lärm stört uns, aber wir möchten nicht nachts um 3 Uhr aufrecht im Bett sitzen und Protokoll schreiben.