Hallo zusammen,

mein Mann hat sich von mir getrennt. Da unser gemeinsames Haus (beide im Grundbuch eingetragen, Haus abbezahlt) viel zu groß wäre und ich vermutlich nicht einmal so einen hohen Kredit bekommen würde, um meinen Mann auszuzahlen, ziehen mein Kind und ich in eine kleine Wohnung (55 qm). Die Trennung ist jetzt ca. 4 Wochen her.

Mein Mann ist selbständiger Musiker und Musiklehrer. Seine Schlagzeugschule befindet sich in der Untergeschosswohnung unseres gemeinsamen Hauses.

Ich habe ja Anspruch auf Nutzungsentschädigung, so lange das Haus nicht auf ihn umgeschrieben worden ist. Hier habe ich gelesen, dass man während des Trennungsjahres nicht die tatsächlichen qm ansetzt (bei uns ca. 330), sondern so tut, als wäre er auch ausgezogen und von der fiktiven Miete einer kleineren Mietwohnung die Hälfte an mich zu zahlen wäre. So weit so gut, auch wenn ich es ungerecht finde, er will das Haus behalten und überlegt, dass seine neue Freundin einzieht (wir waren übrigens 19 Jahre zusammen, davon 17 verheiratet).

Sei es drum, wenn das Gesetz das so sagt, dann muss ich mich damit zufrieden leben. Was ist aber mit der Schlagzeugschule? Was setzt man da an? Faktisch ist es ja so, dass auch diese Räumlichkeiten zur Hälfte mir gehören... habe ich da gänzlich Pech gehabt oder was könnte ich da ansetzen?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus...

Vielen Dank im Voraus!

Ach und noch eine weitere Frage zum Thema: Wenn mein Mann im Haus bleibt, muss er mich ja auszahlen. Wie macht man sowas? Reicht es, wenn ein Schätzer von der Bank kommt, das Haus auf z.B. 200 000 EUR schätzt... dann hätte ich die Hälfte zu bekommen? Das scheint mir etwas zu einfach zu sein... Danke!