Rechtsfrage - Radkauf auf Ebay Kleinanzeigen, Verkäufer will Zurücktreten?
Guten Tag zusammen,
folgende Situation: Ich habe mir auf ebay-kleinanzeigen ein Mountainbike "gekauft" (bedeutet, mit dem Verkäufer einen Preis ausgehandelt und das Geld überwiesen). Es handelt sich um ein Ausstellungsstück, das 1-2 kleine Schrammen hat und daher super günstig war.
Nun hat zunächst der Versand Probleme bereitet, da das Paket nicht beim Verkäufer abgeholt wurde, was man gerade wegen Corona auch gut verstehen kann, daher zieht sich das nun schon 2 Wochen.
Heute bekomme ich die Nachricht, dass der Verkäufer vom Kauf zurücktreten will, da angeblich Scott (Hersteller des Rads) das Ausstellungsstück wieder zurück haben möchte. Ich tippe darauf, dass er das Rad wohl etwas teurer verkaufen will, denn zugegeben der Preis ist doch sehr tief gewesen (50% des Neupreises) aber dennoch, okay ist das nicht....
Habe ich einen Anspruch auf das Rad? Und falls ja, was kann ich denn nun machen?
7 Antworten
Ja hast du.
Ihr habt einen Vertrag, den muss er einhalten
Wenn das mit Scott stimmt, ist das sein Problem, wobei die Händler auch eben alle eh zu haben
Du pochst auf dein Recht, dass er mit dir einen bindenden Vertrag hat u drohst mit rechtlichen Schritten
Es ist ein Kaufvertag entstanden. Das heißt das der Verkäufer sich der Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufpreis auszuhändigen und die Sache abzunehmen. Nach den AGBs von eBay gibt es ein Widerrufsrecht, das gilt aber nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Er müsste es dir also eigentlich aushändigen. Wen er dies nicht tut muss er dir natürlich dein Geld zurück zahlen. Du könnst da Fahrrad natürlich Zivilrechtlich einklagen, aber das kann ziemlich teuer werden und lohnt sich in den meisten fällen nicht. Mein Rat, hol dein Geld zurück und such dir ein neues Angebot.
Ja hast du. Der Verkäufer muss seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllen. Du kannst auf Erfüllung bestehen. So einfach kann er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Vorallem, wenn der andere schon geleistet hat. Wenn das Rad nicht mehr da ist müsste er u.U. sogar ein anderes, gleichwertiges Rad besorgen. Oder er müsste den dir durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzen. Du könntest natürlich auch vom Vertrag zurücktreten.
Ich denke so richtig hast du keinen rechtlichen Anspruch darauf. Wird auch auf seine AGB ankommen. Deinen Anspruch könntest du(wenn doch) auch nur mit Anwalt durchsetzen, wenn du dich mit ihm nicht einigen kannst fg
Heute bekomme ich die Nachricht, dass der Verkäufer vom Kauf zurücktreten will, da angeblich Scott (Hersteller des Rads) das Ausstellungsstück wieder zurück haben möchte.
Lies nochmal richtig. Der Käufer hat ein Fahrrad von dem Verkäufer gekauft, was dem noch nicht gehört hat. Der Käufer sollte schnellsten wegen Betrug Anzeige erstatten.
Außerdem entspricht meine Antwort nicht im mindesten dem was deinen Kommentar rechtfertigen könnte
Aber alles gut🌝
Renate2804, wenn dem Verkäufer das Fahrrad nicht gehört hat, ist leider eine andere Rechtssituation entstanden. Die Fragestellung ist ein deutlicher Hinweis darauf das der Hersteller bestimmen will. Das kann er nur als noch Eigentümer.
Das anzweifeln "angeblich" macht der Käufer aus aus eigenen ermessen. Ich selber halte es für eine Betrugsmasche und wer weiß an wieviel Personen der Verkäufer das Fahrrad zu diesen günstigen Preis verkauft hat 😂
Soweit habe ich noch garnicht gedacht.Das gäbe ja dann tatsächlich ein Betrugsverfahren
Seit wann muss man denn in Deutschland Eigentümer einer Sache sein um sie zu verkaufen?
so wie ich das sehe habt ihr einen Kaufvertrag angeschlossen und du hast schon bezahlt, nun muss er nur noch liefern. Was bietet er dir denn als Ersatz an ? Nur Rückzahlung des Kaufpreises?
Du "denkst" grundfalsch, selbstverständlich hat er einen Rechtsanspruch darauf.
Die wären, wenn überhaupt vorhanden, völlig irrelevant, Kaufverträge werden in Deutschland immer noch nach dem BGB geschlossen.