Kunde zahlt weniger, da ihm Rechnung zu hoch erscheint?

3 Antworten

Zur Not Klage erheben wenn der Kunde nicht bezahlen möchte, ein Gutachter guckt dann ob der Preis gerechtfertigt ist, wenn ja wird der Kunde quasi gezwungen zu zahlen

Von Experte tinalisatina bestätigt

Für Werkverträge gilt § 632 (2) BGB: Ist eine Vergütung nicht bestimmt, gilt die "übliche" Vergütung als vereinbart.

Mit branchenüblichen Stundensätzen solltest du also kein Problem haben, die Rechnung notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Der Kunde hätte sich ja auch ein Angebot erstellen lassen können. Hinterher über die Rechnung jammern, die ich jetzt für 10 Stunden nicht besonders hoch finde, ist das Problem des Kunden.


MarkusLimo 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 19:00

Vielen Dank normalen Stundenpreise sind auch auf der Website vermerkt. Und nur die Hälfte der Rechnung zu begleichen fände ich zu wenig für professionelle IT Dienstleistung.

Nayes2020  01.07.2021, 18:59

Sehe ich auch so

ralli12  27.12.2021, 20:16
@Nayes2020

Nein, der Auftragnehmer / Unternehmer ist Schuld. Wieso macht er einen derart schludrigen Vertrag, in dem nicht mal seine Vergütung geklärt ist???

Stadewaeldchen  27.12.2021, 20:24
@ralli12

Es ist bei Handwerkerleistungen und ähnlichen Aufträgen normal das die Rechnung erst entgültig nach getaner Arbeit erstellt wird. Deshalb ja der Tipp mit dem Angebot.