Wie wahrscheinlich ist hier eine Einstellung nach 153 StPO?

Der Freund schrieb mir folgendes: "Wo hat er die geklaut"

Gestern schrieb der Freund mir in einer Nachricht, auf meine Frage, woher er denn schon zu diesem Zeitpunkt gewusst habe, was mir geklaut worden ist, folgendes:

"Digga weil du 100mql sagst das er deine Tasche geklaut hat"

Daraufhin schrieb ich dem Freund das: 

"Ich möchte nur wissen, woher Du zu diesem Zeitpunkt es wusstest, was mir geklaut wurde. Von einer geklauten Tasche habe ich NACH DIESER NACHRICHT geschrieben"

Und daraufhin begründet der Freund, woher er zu diesem Zeitpunkt schon konkret wusste, was mir geklaut worden ist, mit der Aussage, dass ich ja vor seiner Nachricht geschrieben hätte, dass meine Tasche dabei kaputt ging.

Nachricht von mir an den Freund: "Da steht nur, dass meine Tasche BESCHÄDIGT wurde. Aber nicht, dass die mir GEKLAUT wurde."

Nachrichten des Freundes dazu: "Ja aber kann man sich ja daraus denken. Wenn man bisschen nachdenkt"

Ich schrieb dem Freund des Tatverdächtigen tatsächlich, dass bei der Tat ein Teil meiner Tasche kaputt ging.

Der Versuch des Freundes, sein Wissen mit der Aussage zu rechtfertigen, dass ich erwähnt habe, dass meine Tasche kaputt ging, passt nicht zu seiner ursprünglichen Frage, die spezifisch nach dem Diebstahl fragte.

Ich hatte zwar kurz vor der Frage des Freundes, wo er die geklaut hätte, geschrieben, dass mir von X Sachen geklaut wurden, aber man erkennt zweifelsfrei, dass der Freund sich bei der Beantwortung der Frage, woher er zum Zeitpunkt seiner Nachfrage, wo er die geklaut hat, schon gewusst hat, was mir geklaut wurde, gar nicht auf die Nachricht von mir, dass mir Sachen geklaut wurden, bezieht.

Das der Freund von einer geklauten Tasche schreibt, kann durchaus ein Manöver sein, um von sich aus abzulenken, da er heute auch nochmal extra das betonte:

"Digga ich wusste ned was dir geklaut wurde. Ich hab keine Ahnung was dir geklaut wurde.

Genauso wenig hab ichbirhendwas mit denen zu tun."

Das zeigt, er will sich raushalten und mit der Tat dann nicht in Verbindung gebracht werden bzw. versucht diese zu verschleiern.

Neben der Tatsache, dass dieser Freund selbst bei der Polizei arbeitet, gibt es noch zwei weitere Anzeigen wegen Strafvereitelung.

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Muss er über nicht öffentlich bekanntes Wissen zur Tat verfügen?

1. A gibt C & D eine letzte Frist zur Entschuldigung und droht dann rechtliche Schritte an, um den entstandenen Schaden zivilrechtlich einzufordern. Später schickt er ein Foto einer Anzeigenbestätigung, aus der nicht eindeutig hervorgeht, gegen wen die Anzeige gerichtet ist (ob gegen C & D zusammen oder nur gegen einen der beiden oder jemand ganz anderes).

2. G behauptet, dass er weiß, dass niemand etwas gestohlen hat oder für etwas anderes angezeigt wurde, und dass die Anzeige an jemanden ging, der nicht in XY wohnt.

3. A's Aussage und das spätere Foto der Anzeigenbestätigung legen nahe, dass er rechtliche Schritte in Bezug auf einen Diebstahl eingeleitet hat, ohne jedoch explizit zu sagen, gegen wen die Anzeige gerichtet ist.

4. G behauptet, dass er weiß, dass niemand etwas gestohlen hat und die Anzeige an jemanden ging, der nicht in XY wohnt.

Belegt das, dass G Insiderwissen zur Tat hat, das nicht öffentlich bekannt ist?

Der A äußerte zwar, dass C & D ihn beklaut hätten, aber er gab niemand gegenüber preis, ob die möglichen Indizien oder Beweise gleichermaßen auf beide hindeuteten oder mehrheitlich nur auf einen der beiden und deshalb eventuell nur gegen einen Anzeige erstattet hat.

5. Ohne zusätzliche Informationen über die Identität der Täter könnte G nur spekulieren, da die Hinweise des A keinen explizit zwingenden Schluss zulassen, wen der A konkret angezeigt hat (C & D zusammen, nur einen der beiden oder eine ganz andere Person).

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