Wie erhalte ich eine Bescheinigung zu Erstattung einer Strafanzeige?
mein Problem:
von meinem Konto wurden diverse Überweisung getätigt, die ich nicht veranlasst habe. Ich habe nach Rücksprache mit meiner Bank noch am gleichen Tag, als ich diese Überweisungen gesehen habe, Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Dazu würde die Bank von der Polizei eine Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige benötigen sowie die Unterschrift und Stempel der Polizeistelle zu versehen. Leider habe ich nun die Aktenzeichen von der Polizei bekommen.
4 Antworten
Dann gehe zum betreffenden Polizeirevier dass die Anzeige entgegen genommen hat und lasse Dir da die Bescheingung ausstellen.
Hallo,
einfach zu deiner örtlichen Polizei gehen, das Aktenzeichen sagen und um eine "Bestätigung über Erstattung einer Anzeige" bitten. Kostete bei uns in Bayern ewig 8€, mittlerweile 10€... wir werden auch teurer ;-)
Naja, wenn du mal soviel Anzeigen wegen "(versuchten) Versicherungsbetrug" auf dem Tisch hattest wie ich, wundert dich das eigentlich gar nicht mehr :D
Wir haben das damals in Bar gemacht, über einen Quittungsblock. Das Geld ging an das Geschäftszimmer und die haben das einmal im Monat an wasweißichwasfüreinkonto vom Freistaat Bayern gezahlt.
Glaube mittlerweile gibts Barzahlung gar nicht mehr, sondern nur noch Karte... bin ja schon ein paar Jährchen aus dem Wachbetrieb draußen ;-)
Interessant. Aber ihr nehmt ja auch Geld für die Unfallaufnahme, habe ich gehört. Sollten andere Länder mal drüber nachdenken. Würde viel unsinnige bzw. schlussendlich für die Polizei wertlose Arbeit ersparen, wenn der "Kunde" zahlen müsste.
Für die Unfallaufnahme als solches nehmen wir kein Geld.
Bußgeldkatalog:
101118
Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen
Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer
35 €
Aber wenn das zwei Idioten sind, die sich nicht einigen können, wenden wir halt den Bußgeldkatalog an ;-)
Das auf jeden Fall. Habe nur einmal gehört, dass für die reine Unfallaufnahme ein gewisser Satz genommen wird, abgesehen von der Owi-Verfolgung. Scheint ja dann nicht zuzutreffen. Schönen Tag noch.
Aufm Polizeipräsidium kannst du es dir geben lassen oder per Post zukommen lassen
Würde das der Polizei erklären das du eine Bescheinigung brauchst. Das sollte kein Problem sein denke ich.
Normalerweise sollte aber die Vorgangsnummer ausreichen. Haben sie Bedenken, sollen sie Akteneinsicht nehmen.
Das Institutionen immer einen Wisch brauchen, in dem alles detailliert steht, was ihnen der Kunde auch so sagt. Anscheinend vertrauen sie ihren Kunden einfach nicht, ziehen ihn andererseits aber gerne selber übern Tisch. ^^
Frage: Wie rechnet ihr das bei euch dann ab? Über euren Innendienst? Und dann bar oder Karte?