Ich habe aus schwerwiegenden Gründen drei Mahnbescheide verschickt. Es geht um Bestattungskosten. Die Erben eines Grundstückes sollen sich zu jeweils 1/6 an der Bestattung ihrer Oma beteiligen, ich beteilige mich zu 1/2 der Kosten, wie auch das Grundstück der Oma verteilt wird. Es soll verkauft werden. Mein Mahnbescheid an die Erben ist am 27.03.2020 zugestellt worden. Auf dem Schreiben vom Amtsgericht/Mahngericht Stuttgart steht. dass der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides ab 15.04.2020 zulässig ist. Am 18.04.2020 habe ich beim Amtsgericht Stuttgart telefonisch angefragt, ob Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingegangen ist, das wurde verneint.
Heute bekam ich mit der Post vom Mahngericht folgenden Brief:
gegen den Mahnbescheid hat der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners am 21.04.2020 Widerspruch erhoben. Widerspruchsnachricht vom 22.04.2020.
Es sind doch nur 14 Tage in denen der Widerspruch rechtlich eingelegt werden kann. Diese Zeit war doch vorbei am 15.04.2020. Da passt doch etwas nicht wirklich, oder liege ich da falsch.
Danke euch für eine Antwort.