Unterhalt im anerkennungsjahr?
Hallo, mein Sohn macht eine Ausbildung als Erzieher und beginnt am 1.8.2021
das Anerkennungsjahr in NRW, muss ich noch Unterhalt bezahlen.
karin
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, auf jeden Fall. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Und das Anerkennungsjahr gehört ja zur Ausbildung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ichweisnix
02.07.2021, 07:45
@Karin215
Das Einkommen ist nach Abzug der Werbungskosten auf den Bedarf anzurechnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In der Regel nein. Das Anerkennungsjahr wird vergütet, so das der Bedarf in der Regel gedeckt ist.
Woher ich das weiß:Recherche
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Grundsätzlich: Ja, bis zum Abschluß der Ausbildung
Anrechnung des eigenen Einkommens: siehe hier
aber er hat doch dann ein einkommen. wird das nicht angerechnet.