verfahren eingestellt?
und zwar folgendes..gegen mich läuft oder lief ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug.Heute kam folgender Brief der Staatsanwaltschaft wo folgendes drin stand:
„Das Ermittlungsverfahren habe ich im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bzw.Maßregel aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln gemäß Paragraph 154 Abs.1 der Strafprozessordnung eingestellt“
wie habe ich diesen Brief zu deuten?Ich bin gerade so durch den Wind das ich garnicht weiß wie ich den Brief verstehen soll?Ich möchte jetzt nicht hier verurteilt werden oder beleidigt werden (kam leider schon sehr oft vor) sondern erwarte nur eine nette antwort auf meine frage.
Ich habe auch mal ein foto beigefügt von dem Brief :)
5 Antworten
Es läuft noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen dich, deshalb wurde ein Verfahren eingestellt, da es keinen Einfluß auf die zu erwartende Strafe aus dem anderen Verfahren haben würde.
Tipp: Mach deinen Nachnamen da weg.
Das ist die sogenannte Teileinstellung, siehe §154 Abs. 1 und lies. Was hast du sonst noch angestellt? Wenn du beispielsweise schon rechtskräftig verurteilt wurdest, dann kann eingestellt werden, weil deine Tat hier im Vergleich zur Gesamtheit nicht so sehr ins Gewicht fällt. Oder es steht eben eine Verurteilung wegen einer anderen Tat noch an, die stärker ins Gewicht fällt.
Steht doch da:
„ Das Ermittlungsverfahren habe ich im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bzw.Maßregel aus dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln gemäß Paragraph 154 Abs.1 der Strafprozessordnung eingestellt“
Du als Beschuldigter hast in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.
Das bedeutet das die andere zu erwartenden Strafe hoch genug sein wird und das "Bisschen" was er da hatte nicht mehr ins Gewicht fällt.