Ausversehen Schwarzgefahren welche Strafen drohen mir?
Hallo!
Ich war mit meiner Klasse auf einer tour. Ich habe natürlich ein Ticket gehabt, aber vergessen es abzustempeln, da ich fast nie Bahn fahre. Der Kontrolleur hat mir beim Kontrollieren einen Zettel mit meinen Personal Daten gegeben und ich muss nun 60€ zahlen. Bei meinen Freunden ist das selbe passiert aber da hat der Kontrolleur natürlich ein Auge zugedrückt, da er gesehen hat, dass wir auf einer Klassentour sind. Naja aufjedenfall musste ich jetzt meinen Eltern, dass ich 60€ zahlen muss. Werde ich jetzt noch angezeigt und bin vorbestraft? Was droht mir noch wegen dieser Aktion?
LG.
6 Antworten
Die 60 € sind das erhöhte Beförderungsentgeld. Eine Anzeige gibt es selten sofort, meist, wenn man dreimal er wischt wird. Oder frech wird und die Polizei geholt werden muss auch gleich,
Heißt bezahlen wenn du über 18 bist und beim nächsten Mal daran denken.
Aber wieso drückt er bei den anderen ein Auge zu, bei dir aber nicht. Du gehörst ja auch zu der Klasse. Hatten Sie Dauerkarten, die sie nicht dabei hatten ?
Als Tipp an euren Lehrer/in. Bei uns bekamen je nach Schüleranzahl drei oder vier Kinder den Job die Fahrkarten für alle abzustempeln, damit so etwas gerade nicht passiert. Meist welche, die das kennen.
Das ist natuerlich richtig. Allerdings sollte man noch darauf hinweisen, dass die Verkehrsbetriebe mit hoher Wahrscheinlichkeit Strafanzeige erstatten werden, wenn der Minderjaehrige die Zahlung des erhoehten Befoerderungsentgelts unter Hinweis auf die mangelnde Geschaeftsfaehigkeit verweigert.
Bist du minderjährig?
Dann musst du gar nichts zahlen. Folge dem Link des Community-Experten, deine Eltern sollen sich da gegenüber dem Verkehrsbetrieb auf die Hinterbeine stellen und auf das Präzedenzurteil verweisen.
Hey Dea,
Jup ich bin Minderjährig. Danke für die Hilfe!
Denke das du den Betrag zahlen musst und weiter nix. Wenn es öfter vorkommt sieht es schon anders aus.
Der Vorsatz für das "Erschleichen von Leistungen" liegt nicht vor. Strafrechtlich wird nichts passieren.
Es bliebe bei der zivilrechtlich Vertragsstrafe von 60 €. Zumindest, wenn du volljährig bist.
Bist du minderjährig, lies unbedingt hier weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html
Aber eine Frage: der minderjährige kann praktisch also nicht bestraft werden. Darf ein Kontrolleur ihn denn anweisen auszusteigen? Wenn nicht, würden ja viele Eltern ihren Kindern gar keine Fahrkarten kaufen, wenn eh nichts passiert?
In diesem Fall wären wir aber beim Vorsatz. Und da man mit 14 Jahren strafmündig ist, könnte dies dann durchaus strafrechtliche Folgen zeitigen.
Im vorliegenden Fall besteht auch kein Grund, den Minderjährigen aus dem Zug zu verweisen. Er hatte ja ein Ticket, nur eben kein entwertetes.
Natürlich darf er ihn Rausschmeißen, das Hausrecht haben sie auch gegenüber Minderjährigen.
Aber wenn der Jugendliche zwar bewusst ohne Ticket fährt, aber keines kaufen kann, weil er kein Geld hat? Ein Schüler zum Beispiel, der von den Eltern weder Geld für die Fahrkarte noch Taschengeld bekommt?
außer den 60 € musst du nichts zahlen.
Naja ich saß mit einem Freund in einem anderen Abteil und die Lehrer haben es erst zu spät bemerkt. Bei den anderen haben sie es noch verhindern können.
LG