Guten Tag,
wie verhällt es sich in folgendem Fall:
Neufahrzeug wird bei einem Händler mit Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs gekauft. Kaufvertrag, bzw Verkaufvertrag unterschrieben.
Bis die Papiere für das neue Fahrzeug fertig sind (dauert mehrere Wochen) wird das alte KFZ vom ehemaligen Besitzer noch weiter bewegt. Nach einiger Zeit deutet sich ein eventueller Motorschaden an, der war vorher bis auf einen leichten Kühlmittelverlust der dem Händler auch beim Ankauf geschildert wurde, nicht vorher zusehen.
Wer ist jetzt in der Haftung für den sich andeutenden Motorschaden in dieser quasi Übergangszeit.
Danke für eure Antworten.